Welche Steuern fallen an?
Google oder seine Zahlungsabwickler ziehen die gesamten Kosten der brasilianischen Quellensteuer von Ihren Einnahmen ab (einschließlich App- und In-App-Käufen im Google Play Store), wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Sie werden in einer anderen Währung als BRL bezahlt.
- Sie bieten Kunden in Brasilien Apps und In-App-Käufe im Google Play Store an. (Diese Käufe können über jedes verfügbare Zahlungsmittel erfolgen.)
Google berechnet standardmäßig QuSt als 25 % des Kundenkaufpreises. Dies setzt sich aus 15 % IRRF (Imposto de Renda Retido na Fonte) und 10 % CIDE (Contribuição de Intervenção no Domínio Econômico) zusammen.
Wenn ein Verkäufer in einem Land ansässig ist, das Brasilien als Steueroase eingestuft hat, ist Google gesetzlich verpflichtet, zusätzliche 10 % IRRF einzubehalten.
Von Brasilien als Steueroasen eingestufte Länder, für die Google zusätzliche 10 % einbehält:
- Amerikanisch-Samoa
- Amerikanische Jungferninseln
- Antigua und Barbuda
- Bahrain
- Belize
- Brunei
- Das Commonwealth der Bahamas
- Zypern
- Dominica
- Die Föderation St. Kitts und Nevis
- Grenada
- Hongkong
- Irland
- Kiribati
- Libanon
- Liberia
- Malediven
- Marshallinseln
- Republik Mauritius
- Panama
- St. Lucia
- Sultanat Oman
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vanuatu
Weitere Informationen finden Sie in der Play Console-Hilfe.
Warum erheben wir Daten?
Wenn sich Ihr Steuerwohnsitz in einem Land befindet, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien hat, erklären Sie mit der Übermittlung Ihrer Steuerinformationen Ihren Anspruch auf einen ermäßigten Quellensteuersatz ohne IRRF. Stellt Google fest, dass ein niedrigerer Quellensteuersatz angewendet werden kann, dient dieser gegebenenfalls als neue Berechnungsgrundlage für die abzuführende Quellensteuer. Dies hat keinerlei Auswirkungen auf die CIDE, die weiterhin erhoben wird.
Einzureichende Dokumente:
Wenn Sie eine Organisation oder natürliche Person sind und Vergünstigungen aus einem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen für die auf Ihre Einnahmen aus Play-Verkäufen an Kunden in Brasilien berechnete IRRF in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie Google eine von Ihrer zuständigen Behörde ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen. Wenn Sie Vergünstigungen aus einem Doppelbesteuerungsabkommen beantragen möchten, geben Sie bitte Ihre Steuerinformationen für Brasilien an.
Länder, für die derzeit Ansässigkeitsbescheinigungen für Einnahmen in Brasilien unterstützt werden:
- Argentinien
- Österreich
- Belgien
- Finnland
- Frankreich
- Israel
- Japan
- Korea, Republik
- Mexiko
- Singapur
- Südafrika
- Spanien
- Schweiz
- Türkei
- Vereinigte Arabische Emirate
- Ihr aktualisierter IRRF-Quellensteuersatz tritt nach Prüfung und Genehmigung durch Google für zukünftige Auszahlungen von Einnahmen in Kraft. In welchen Ländern Support angeboten wird und ob Sie Vergünstigungen aus einem Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch nehmen können, liegt im alleinigen Ermessen von Google und gilt nicht rückwirkend.