In Indien ansässige Entwickler
Wenn Sie in Indien ansässig sind, sind Sie dafür verantwortlich zu ermitteln, ob Sie eine Steueridentifikationsnummer für Waren und Dienstleistungen (Goods and Services Tax Identification Number, GSTIN) benötigen und welche Steuer Sie abzuführen haben, wenn Sie Apps oder In-App-Käufe an Nutzer in Indien verkaufen. Sie sind außerdem dafür verantwortlich, die anwendbaren Steuern auf die von Google in Rechnung gestellten Google Play-Dienstgebühren zu ermitteln und abzuführen.
Google ist dafür verantwortlich, die geltende Quellensteuer (Tax Deducted at Source) und gegebenenfalls die GST TCS (Tax Collected at Source) auf kostenpflichtige Apps und Spiele (einschließlich In-App-Käufen), die von Ihnen verkauft werden, abzuziehen und abzuführen.
Bei Käufen, die von Kunden in Indien über ein alternatives Abrechnungssystem vorgenommen werden, erhebt Google bei Ihnen die Quellensteuer (Tax Deducted at Source), die Kunden in Indien bei In-App-Käufen berechnet werden muss, wenn diese über ein solches System abgewickelt werden. Google führt diese Steuern und Abgaben an die zuständigen Behörden ab.
Nicht in Indien ansässige Entwickler
Aufgrund des Steuerrechts in Indien ist Google als Marktplatz-Dienstleister dafür verantwortlich, die Goods and Services Tax (GST) für alle von Kunden in Indien im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In‑App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen.
Bei Käufen von Kunden über das Abrechnungssystem von Google Play zieht Google die GST von Ihren Einnahmen ab und führt diese Steuern an die zuständigen Behörden ab.
Bei Käufen, die von Kunden in Indien über ein alternatives Abrechnungssystem getätigt werden, erhebt Google bei Ihnen die anwendbaren GST, die Kunden in Indien bei In-App-Käufen berechnet werden müssen, wenn diese über ein solches System abgewickelt werden.
Verpflichtungen von in Indien ansässigen Entwicklern gemäß GST-Bestimmungen bzw. Einkommensteuergesetz
PAN einreichen
GSTIN einreichen
Warum erheben wir Steuern?
Gemäß den Bestimmungen der indischen Regierung muss Google bestimmte Steuergesetze einhalten, die für E‑Commerce-Betreiber gelten. Dazu gehört die Einbehaltung der anwendbaren Einkommensteuer gemäß Abschnitt 393(1) [Tabelle: S.Nr. 8(v)] des Income Tax Act von 2025 und die Erhebung der anwendbaren GST gemäß Abschnitt 52 des Central Goods and Services Tax Act von 2017 (in Verbindung mit den relevanten Bestimmungen der Goods and Services Tax Laws der Bundesstaaten / Unionsterritorien). Die oben genannten Steuervorschriften schreiben vor, dass Google Steuern von in Indien ansässigen juristischen und natürlichen Personen einziehen, die mit uns auf der Google Play-Plattform zusammenarbeiten.
Bei der Ermittlung der entsprechenden Steuern und der Einhaltung der Steuervorschriften in Indien stützen wir uns auf die von Entwicklern (von Ihnen) angegebene Geschäfts-/Rechnungsadresse. Für Indien ist keine Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich. Sie sind dafür verantwortlich, bei Google Ihre korrekte Steuernummer/‑informationen und Geschäftsadresse anzugeben.
Steuerstatus für Sonderwirtschaftszone
Lieferungen an Kunden in der Sonderwirtschaftszone (Special Economic Zone, SEZ) unterliegen nicht der indischen GST, da die Google-Dienste gemäß dem indischen GST-Gesetz von der Steuer befreit sind. Um von der Steuerbefreiung zu profitieren, müssen SEZ-Kunden die folgenden Dokumente bei Google einreichen:
- Vom zuständigen Entwicklungsbeauftragten ausgestelltes Genehmigungsschreiben
- Ein GST-Registrierungszertifikat, in dem der Registrierungstyp als „SEZ Unit“ oder „SEZ Developer“ angegeben ist
- Google kann bei Bedarf zusätzliche Dokumente oder Erläuterungen anfordern.
Diese Anleitung dient nur zu Informationszwecken und ist nicht als Steuerberatung zu verstehen. SEZ-Kunden sollten sich an ihren Steuerberater wenden, um konkrete Informationen zu ihren steuerlichen Verpflichtungen zu erhalten.