Umsatzsteuerübersicht für Händler

In vielen Ländern ist es Sache der Händler, die Steuersätze für Kunden festzulegen. Wenn sich die Steuersätze an Ihrem Standort ändern, sind Sie auch dafür verantwortlich, die Steuersätze zu aktualisieren, die Kunden in Rechnung gestellt werden. Wenn Sie keine Angaben zu Steuern machen, berechnet Google für Ihre Bestellungen keine Steuern. Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerfachmann.

Mehrwertsteuer für EU-Kunden

Google ist gemäß den Mehrwertsteuergesetzen der Europäischen Union dafür verantwortlich, die Mehrwertsteuer für die von Kunden in der EU erworbenen Google Play Store Apps sowie Käufe von Inhalten auszuweisen, zu berechnen und abzuführen. Google führt die Mehrwertsteuer für die Käufe von Apps und Inhalten durch EU-Kunden an die entsprechende Behörde ab. Betroffene Händler müssen die Mehrwertsteuer für EU-Kunden nicht separat berechnen und übermitteln.

Daher können Händler, die Produkte an Kunden in den entsprechenden Ländern verkaufen, keine Steuersätze für diese EU-Länder festlegen. Außerdem werden Mehrwertsteuerbeträge von den Händlerauszahlungen abgezogen, die für Verkäufe an Kunden in den entsprechenden EU-Ländern getätigt wurden.

Weitere Informationen zu Steuersätzen und Mehrwertsteuer, einschließlich einer Übersicht zu Ländern, in denen die Erhebung einer Mehrwertsteuer erforderlich ist, finden Sie hier.
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