Sie sollten immer über die neuesten Google News-Richtlinien informiert sein. Diese können sich jederzeit ändern. In diesem Fall benachrichtigen wir Kontoinhaber per E-Mail.
Verwendbare digitale Dateitypen
Sie können RSS- oder Atom-Feeds für Google News-Inhalte verwenden.
Berichte für Google News-Käufe
Google erstellt über sein Partnercenter Verkaufsberichte zu allen in Google News verfügbaren Inhalten. Die Berichte enthalten Details zu folgenden Themen:
- Preise (Währung, Erstattungen und andere von Google festgelegte Messwerte)
- Umsatzsteuererhebung
- Kundennutzung
Inhaltsrichtlinien
Digitale Inhalte, die Sie bei Google News verkaufen, müssen den Inhaltsrichtlinien von Google News entsprechen.
Spam
Verbreiten Sie keinen Spam. Dies schließt das Senden von unerwünschten Werbeinhalten oder von unerwünschten oder Massenwerbemails ein.
Datenschutz
Wenn Sie auf personenbezogene Daten von Google, die direkt oder indirekt eine natürliche Person identifizieren und ursprünglich aus der Europäischen Union stammen, zugreifen, sie verwenden oder verarbeiten, dann gilt es Folgendes zu beachten:
- Sie müssen jegliche Datenschutz- und Datensicherungsgesetze, -richtlinien, -verordnungen und -bestimmungen in allen Gerichtsbarkeiten einhalten.
- Sie dürfen personenbezogene Daten nur zu den Zwecken verwenden, denen die entsprechende Person zugestimmt hat. Dasselbe gilt für den Zugriff auf solche Daten.
- Sie müssen angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten vor Verlust, Missbrauch, unberechtigtem oder rechtswidrigem Zugriff sowie unerlaubter oder rechtswidriger Weitergabe, Veränderung und Vernichtung ergreifen.
- Sie müssen das Maß an Schutz gewährleisten, das gemäß den Prinzipien des EU-US-Datenschutzschilds erforderlich ist.
Sie kontrollieren regelmäßig, dass Sie diese Verpflichtung einhalten und informieren Google unverzüglich schriftlich darüber, wenn Sie diese nicht mehr erfüllen können (oder wenn ein erhebliches Risiko besteht, dass Sie diese nicht mehr erfüllen können). In solchen Fällen müssen Sie entweder die Verarbeitung personenbezogener Daten einstellen oder unverzüglich andere angebrachte bzw. angemessene Schritte unternehmen, um das Versäumnis zu beheben, ein angemessenes Maß an Schutz zu gewährleisten.