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Richtlinien für Shopping-Anzeigen

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Nach dem aktuellen Stopp der Anzeigenauslieferung in Russland pausieren wir nun in Google-Produkten und ‑Werbenetzwerken überall auf der Welt Anzeigen von Werbetreibenden mit Sitz in Russland.
Aufgrund des Kriegs in der Ukraine wird die Auslieferung von Google Anzeigen für Nutzer in Russland vorübergehend ausgesetzt.

Willkommen bei der Richtlinienübersicht für Shopping-Anzeigen.

Richtlinien für Shopping-Anzeigen und ihre Durchsetzung

Wir möchten eine gut funktionierende Umgebung für digitale Werbung schaffen, die sicher, transparent und relevant für Kunden, Werbetreibende sowie Publisher ist. In dieser Richtlinienübersicht erfahren Sie, wie Sie Shopping-Kampagnen und Kampagnen mit Anzeigen für lokales Inventar erstellen, die sowohl unseren Werberichtlinien als auch den unten aufgeführten Richtlinien für Shopping-Anzeigen entsprechen.

Diese Richtlinien sollen nicht nur zu einem sicheren und positiven Erlebnis für Kunden beitragen, sondern dienen ebenfalls der Einhaltung von anwendbaren Gesetzen. Daher sind bestimmte Inhalte verboten, die unserer Meinung nach Kunden und der gesamten Plattform für digitale Werbung schaden.

Die Richtlinien für Shopping-Anzeigen decken vier große Bereiche ab:

Unzulässige Inhalte: Inhalte, für die Sie im Google-Werbenetzwerk nicht werben dürfen

Unzulässige Praktiken: Praktiken, die bei der Werbung mit Google nicht erlaubt sind

Eingeschränkte Inhalte: Inhalte, für die Sie nur mit Einschränkungen werben dürfen

Redaktionelle und technische Anforderungen: Qualitätsstandards für Ihre Werbeanzeigen und Ihre Website

Lesen Sie die Richtlinien unten, um mehr über Richtliniendefinitionen, Beispiele und Schritte zur Fehlerbehebung zu erfahren.

Wir nutzen eine Kombination aus KI-Technologie von Google und menschlicher Bewertung, um sicherzustellen, dass Shopping-Anzeigen diesen Richtlinien entsprechen. Bei der Durchsetzung unserer Richtlinien stützen wir uns auf die Google-KI, die sich an den Entscheidungen menschlicher Prüfer orientiert. So bleibt unsere Werbeplattform ein sicherer Ort, an dem unsere Kunden bestmöglich geschützt sind. Komplexere, subtilere oder schwerwiegendere Fälle werden häufig von unseren eigens dafür geschulten Spezialisten geprüft und beurteilt.

Bei Inhalten, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, ergreifen wir Maßnahmen. So können wir beispielsweise Shopping-Anzeigen ablehnen, die nicht richtlinienkonform sind, sodass sie nicht ausgeliefert werden. Außerdem haben wir die Möglichkeit, Anzeigenimpressionen für Konten, die über die KI von Google gemeldet wurden, vorübergehend zu beschränken und Konten aufgrund wiederholter oder schwerwiegender Verstöße zu sperren.

Wir stellen Ihnen Informationen zu unseren Entscheidungen für alle Maßnahmen zur Verfügung, die wir bei Richtlinienverstößen ergreifen. Bei abgelehnten Shopping-Anzeigen haben Sie die Möglichkeit, die Anzeigen zu korrigieren oder Einspruch gegen unsere Entscheidung einzulegen. Sie dürfen auch Einspruch bei Sperrungen von Konten erheben. Der Link kann nur aufgerufen werden, wenn Sie in Ihrem Google-Konto angemeldet sind.

Unzulässige Inhalte

Produktfälschungen

Google untersagt den Verkauf von Produktfälschungen und die Werbung für gefälschte Produkte. Produktfälschungen enthalten Marken oder Logos, die mit denen eines anderen Anbieters identisch sind oder sich von diesen kaum unterscheiden. Bei Produktfälschungen ahmen die Fälscher die typischen Markenkennzeichen des Produkts nach, um den Eindruck zu erwecken, es handele sich um ein echtes Produkt des Markeninhabers.

Diese Richtlinie gilt sowohl für den Inhalt Ihrer Shopping-Anzeigen als auch für den Ihrer Website.

Gefährliche Produkte

Google möchte dazu beitragen, dass sich Menschen online und offline sicher fühlen. Daher lassen wir keine Werbung für bestimmte Produkte zu, die gefährlich sind und Schäden oder Verletzungen verursachen können.

Beispiele für gefährliche Inhalte: chemische oder pflanzliche Drogen; psychoaktive Substanzen; Zubehör für den Konsum von Drogen; Waffen, Munition, Sprengstoff und Feuerwerkskörper; Anleitungen zur Herstellung von Sprengkörpern oder anderen gefährlichen Produkten; Tabakprodukte

Produkte, die unlauteres Verhalten ermöglichen

Google schätzt Ehrlichkeit und Fairness. Daher gestatten wir keine Werbung für Produkte, die unlauteres Verhalten ermöglichen sollen.

Beispiele für Produkte, durch die unlauteres Verhalten ermöglicht wird: Hackersoftware oder -anleitungen; gefälschte Dokumente; Produkte, die wissenschaftlichen Betrug ermöglichen

Unangemessene Inhalte

Vielfalt sowie Respekt gegenüber anderen sind für Google wichtige Werte. Wir möchten nicht, dass Nutzer beleidigt oder verärgert werden. Daher erlauben wir keine Anzeigen oder Ziele, die schockierende Inhalte zeigen oder Hass, Intoleranz, Diskriminierung oder Gewalt fördern.

Beispiele für anstößige oder unangemessene Inhalte: Mobbing oder Einschüchterung von Einzelpersonen oder Gruppen; Diskriminierung aufgrund der Herkunft; Produkte und Materialien in Zusammenhang mit Hassgruppierungen; Bilder von Tatorten oder Unfällen; Tierquälerei; Mord; Selbstverletzung; Nötigung; Erpressung; Verkauf von oder Handel mit gefährdeten Tierarten

Nicht unterstützte Inhalte in Shopping-Anzeigen

Google möchte es Unternehmen ermöglichen, ein breites Spektrum von Produkten in Einträgen zu präsentieren. Allerdings sind unter Umständen nicht alle Arten beworbener Inhalte für alle Produkte und Plattformen von Google geeignet.

Bei Shopping-Anzeigen und kostenlosen Produkteinträgen ist das Bewerben bestimmter Inhalte, für die wir keine optimale Nutzererfahrung ermöglichen können, daher nicht gestattet.

Beachten Sie, dass diese Einschränkungen speziell für Shopping-Anzeigen gelten und keine Auswirkungen auf Richtlinien zu anderen Google-Produkten oder ‑Plattformen haben, für die es andere Funktionen oder zusätzliche Unterstützungsmechanismen gibt.

Unzulässige Praktiken

Missbrauch des Werbenetzwerks

Google möchte, dass Shopping-Anzeigen nützlich, vielfältig, relevant und sicher für die Nutzer sind. Daher ist Folgendes nicht zulässig:

  • Schädliche Inhalte
  • Websites, die Nutzern keinen Mehrwert bieten und auf die Generierung von Zugriffen ausgerichtet sind
  • Versuche von Einzelhändlern, sich bei einer Shopping-Kampagne einen unfairen Vorteil zu verschaffen
  • Versuche von Einzelhändlern, unseren Überprüfungsprozess zu umgehen

Unverantwortliche Datenerhebung und ‑nutzung

Google möchte, dass die Nutzer darauf vertrauen können, dass Nutzerdaten geschützt und mit der gebotenen Sorgfalt behandelt werden. Daher dürfen unsere Werbepartner diese Daten nicht missbrauchen und zu unklaren Zwecken oder ohne angemessene Sicherheitsmaßnahmen erfassen.

Beispiele für Nutzerdaten, mit denen sorgsam umgegangen werden muss: vollständiger Name; E-Mail-Adresse; Postanschrift; Telefonnummer; Personalausweis- oder Reisepassnummer; Rentenversicherungs-, Sozialversicherungs-, Steuer-, Krankenversicherungs- oder Führerscheinnummer; die genannten Daten in Verbindung mit dem Geburtsdatum oder dem Mädchennamen der Mutter; finanzielle Situation; politische Zugehörigkeit; sexuelle Orientierung; ethnische Herkunft; Religion

Beispiele für unverantwortliche Erhebung und Nutzung von Daten: Erheben der folgenden Daten über nicht durch SSL geschützte (https://)-Serververbindungen:

  • Nutzername oder E-Mail-Adresse zusammen mit Passwörtern
  • Kredit- oder Debitkartennummern
  • Bank- und Anlagekontonummern
  • Girokontonummern
  • Überweisungsnummern
  • Personalausweis- oder Reisepassnummer, Rentenversicherungs-, Sozialversicherungs-, Steuer-, Krankenversicherungs- oder Führerscheinnummer

Falschdarstellung

Google möchte vermeiden, dass sich Nutzer durch die Inhalte, die in Shopping-Anzeigen beworben werden, getäuscht fühlen. Daher erwarten wir, dass die Werbeanzeigen offen und ehrlich formuliert sind und den Nutzern Informationen bieten, die ihnen fundierte Entscheidungen ermöglichen. Deshalb ist folgende Werbung nicht gestattet:

  • Werbung, bei der Nutzer aufgefordert werden, einen Kauf oder Download vorzunehmen oder eine andere Verpflichtung einzugehen, ohne dass sie vorher alle relevanten Informationen erhalten und ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben
  • Werbung, bei der Sie oder Ihre Produkte unzutreffend, unrealistisch und nicht wahrheitsgemäß dargestellt werden

Eingeschränkt zulässige Inhalte

Die nachstehenden Richtlinien beziehen sich auf Inhalte, die in rechtlicher oder kultureller Hinsicht sensibel sein können. Onlinewerbung kann eine wirkungsvolle Methode sein, Kunden zu erreichen. Es gibt jedoch sensible Bereiche, in denen diese Werbeanzeigen unangemessen sind und daher nicht ausgeliefert werden sollten.

Für Werbung mit den nachstehenden Inhalten gelten deshalb gewisse Einschränkungen. Diese Werbung darf nicht allen Nutzern an allen Standorten gezeigt werden. Außerdem müssen Händler unter Umständen zusätzliche Anforderungen erfüllen, damit ihre Werbeanzeigen ausgeliefert werden. Diese eingeschränkt zulässigen Inhalte werden nicht von allen Produkten, Funktionen oder Netzwerken unterstützt.

Inhalte nur für Erwachsene

Bei Google bestehen Einschränkungen bezüglich der Werbung für die folgenden Arten von Inhalten für Erwachsene:

  • Erotik- und Sexartikel
  • Sexuell anzügliche Inhalte
  • Bilder mit nackter Haut sowie Nacktdarstellungen

Folgendes ist bei Werbung für Inhalte für Erwachsene nicht zulässig:

  • Verstöße gegen geltende Gesetze und Vorschriften an den Orten, auf die Ihre Werbung ausgerichtet ist
  • Ausrichtung auf Minderjährige
  • Werbung für sexuell explizite Inhalte
  • Werbung für sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und für nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen, einschließlich der Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
  • Werbung für Inhalte, die als Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt interpretiert werden können

Beispiele für eingeschränkt zulässige Inhalte für Erwachsene: Werbung für Sexspielzeuge, Erotikmagazine, sexuelle Hilfsmittel oder erotische Dessous

Alkoholische Getränke

Bei Google gelten Einschränkungen in Bezug auf Werbung für alkoholische Getränke sowie Getränke, die alkoholischen Getränken ähneln.

Bei Werbung für alkoholische Getränke ist Folgendes zu beachten:

  • Die geltenden Gesetze und Branchenstandards an den Orten, auf die die Werbung ausgerichtet ist, müssen eingehalten werden.
  • Werbeanzeigen dürfen nicht auf Nutzer ausgerichtet sein, die das gesetzliche Mindestalter für Alkoholkonsum noch nicht erreicht haben
  • In Anzeigen darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass Alkoholkonsum zu einem höheren Ansehen in sozialer, sexueller, beruflicher, intellektueller oder sportlicher Hinsicht verhelfen kann
  • Anzeigen dürfen nicht suggerieren, dass Alkoholkonsum eine gesundheitsfördernde oder therapeutische Wirkung hat.
  • In Anzeigen darf übermäßiger Alkoholkonsum nicht positiv dargestellt werden. Ferner darf nicht für Trinkgelage oder Trinkwettbewerbe geworben werden.
  • In Anzeigen darf nicht dargestellt werden, dass Alkohol beim Führen eines Fahrzeugs, beim Bedienen einer Maschine oder bei einer anderen Tätigkeit konsumiert wird, die Wachsamkeit und Geschicklichkeit erfordert.

Beispiele für eingeschränkt zulässige alkoholische Getränke: Bier, Wein, Sake, Spirituosen oder hochprozentiger Alkohol, Champagner, Likörwein, alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein und alkoholfreie gebrannte Spirituosen

Urheberrechtlich geschützte Inhalte

Bei Google bestehen Einschränkungen in Bezug auf Werbung für urheberrechtlich geschützte Inhalte. Wenn Sie für urheberrechtlich geschützte Inhalte werben möchten und nach Ihrer Auffassung dazu berechtigt sind, kontaktieren Sie uns. Weitere Informationen zu unseren Verfahren bei urheberrechtlichen Problemen und zu Ihren eigenen Möglichkeiten beim Einreichen einer Urheberrechtsbeschwerde finden Sie im Formular Inhalte bei Google melden.

Glücksspielbezogene Inhalte

Google schränkt die Werbung für glücksspielbezogene Inhalte ein.

Beispiele für eingeschränkt zulässige glücksspielbezogene Inhalte: staatliche oder private Lotterien; Websites, auf denen Gutscheincodes oder Werbeaktionen für Glücksspielwebsites angeboten werden

Gesundheitsbezogene Inhalte

Für die folgenden gesundheitsbezogenen Inhalte bestehen bei Google Einschränkungen in Bezug auf Werbung:

  • Rezeptfreie Arzneimittel
  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • Nicht zugelassene Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel
  • Produkte im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Fruchtbarkeit

Welche Einschränkungen für diese Inhalte gelten, hängt von dem Produkt ab, das Sie bewerben, und von den Ländern, in denen Sie es verkaufen. Für einige Inhalte, etwa für nicht zugelassene Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel, darf in keinem Land geworben werden.

Je nach den beworbenen Inhalten und den Ländern, in denen die Werbeanzeigen geschaltet werden, muss vor der Schaltung von Werbung für gesundheitsbezogene Inhalte unter Umständen bei Google eine Vorabgenehmigung beantragt werden.

Politische Inhalte

Wenn Sie politische Inhalte bewerben, müssen die folgenden Anforderungen erfüllt werden:

  • Die anwendbaren Gesetze und Branchenstandards an den Orten, auf die die Werbung ausgerichtet ist, müssen eingehalten werden.
  • Eventuell geltende „Stillhaltephasen“ vor Wahlen

Beispiele für politische Inhalte: Werbung für politische Parteien oder Kandidaten, Vertretung politischer Interessen

Marken

Der Händler muss keine Einschränkungen beachten, was die Verwendung von Marken im Titel oder in der Beschreibung von Shopping-Anzeigen angeht. Dies gilt für Markenprodukte ebenso wie für Produkte, die mit einem Markenprodukt kompatibel sind. Händler müssen die Möglichkeit haben, auf Marken zu verweisen, damit Nutzer verstehen, welche Produkte sie anbieten, und Nutzer benötigen diese Information bei ihren Suchanfragen. Sollten Markeninhaber geltend machen, dass die Verwendung ihrer Marke die Nutzer bezüglich der Herkunft eines Produkts verunsichern könnte, gehen wir solchen Beschwerden nach. Wenn Sie als Markeninhaber eine Markenbeschwerde einreichen möchten, verwenden Sie das Formular Ein rechtliches Problem in Shopping-Anzeigen melden.

Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt

Wir unterstützen verantwortungsbewusste Werbung für Lebensmittel und Getränke. Shopping-Anzeigen für Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt sind zulässig, wenn sie unseren Richtlinien entsprechen. Anzeigen gelten als Werbung für den Verkauf von Lebensmitteln und Getränken mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt, wenn in der Anzeige (Text, Bild, Audio und/oder Video) oder auf der Zielwebsite mindestens ein entsprechendes Lebensmittel oder Getränk oder eine entsprechende Mahlzeit beworben wird. Insbesondere ist es jetzt verboten, mit Shopping-Anzeigen für Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt gezielt Minderjährige anzusprechen.

Der Inhalt der Richtlinie soll nicht als Rechtsberatung dienen. Alle Händler und Partner müssen die Gesetze der Länder einhalten, auf die ihre Anzeigen ausgerichtet sind. Das schließt auch Vorschriften ein, die von den Angaben in dieser Richtlinie abweichen.

Redaktionelle und technische Anforderungen

Die Anzeigen auf Google sollen die Nutzer ansprechen und sie weder verärgern noch Werbebotschaften verwenden, die schwierig zu verstehen sind. Deshalb haben wir redaktionelle Anforderungen für eine ansprechende Gestaltung von Anzeigen festgelegt. Außerdem sind technische Anforderungen zu erfüllen, damit Nutzer und Werbetreibende die zahlreichen von uns angebotenen Anzeigenformate optimal nutzen können.

Redaktionelle und professionelle Anforderungen

Im Interesse der Zufriedenheit der Kunden verlangen wir, dass alle Shopping-Anzeigen hohen fachlichen und redaktionellen Standards genügen. Wir gestatten nur Werbung, die unmissverständlich und professionell gestaltet ist. Die Werbeanzeigen sollten Kunden zu relevanten, nützlichen Produkten und Landingpages leiten, mit denen sie leicht interagieren können.

Beispiele für Werbung, die diese redaktionellen und professionellen Anforderungen nicht erfüllt:

  • Eine angezeigte URL, die nicht genau der URL der Landingpage entspricht, z. B. wenn „google.com“ angezeigt wird und die Nutzer zu „gmail.com“ geleitet werden
  • Effekthascherische Verwendung von Wörtern, Zahlen, Buchstaben, Satzzeichen oder Symbolen, z. B. KOSTENLOS, k-o-s-t-e-n-l-o-s oder kost€nlos!!
  • Im Aufbau befindliche Websites, geparkte Domains oder Websites, die nicht funktionieren
  • Websites, bei denen die Schaltfläche „Zurück“ des Browsers deaktiviert ist
  • Websites, die in gängigen Browsern nicht darstellbar sind

Unsere Richtlinien

Mit Shopping-Anzeigen können Unternehmen jeder Größenordnung weltweit auf Google sowie in unserem Werbenetzwerk für zahlreiche Produkte und Websites werben. Wir möchten Ihnen helfen, bestehende und potenzielle Kunden und Zielgruppen zu erreichen. Damit Nutzer durch Anzeigen nicht gefährdet werden und keine negativen Eindrücke entstehen, berücksichtigen wir auch das Feedback und die Anliegen der Nutzer in Bezug auf die Anzeigentypen, die geschaltet werden. Außerdem überprüfen wir regelmäßig Änderungen im Zusammenhang mit Onlinetrends, Onlinepraktiken, Industrienormen und Vorschriften. Nicht zuletzt berücksichtigen wir in unseren Richtlinien unsere Werte und unsere Unternehmenskultur sowie betriebliche, technische und geschäftliche Erwägungen. Aus diesem Grund haben wir Richtlinien erstellt, die für sämtliche Werbung im Google-Werbenetzwerk gelten.

Google erwartet, dass Werbetreibende alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen sowie die oben beschriebenen Richtlinien von Google einhalten. Sie müssen sich mit diesen Anforderungen vertraut machen und diesbezüglich immer auf dem neuesten Stand sein, und zwar nicht nur hinsichtlich der Länder und Standorte, in bzw. an denen Ihr Unternehmen tätig ist, sondern aller Orte, an denen Ihre Anzeigen ausgeliefert werden. Inhalte, die gegen diese Anforderungen verstoßen, werden unter Umständen von uns gesperrt. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen besteht die Möglichkeit, dass wir Ihre Werbeaktivitäten auf Google unterbinden.

Werbetreibende dürfen nicht für Inhalte werben oder Verhaltensweisen zeigen, die unseren Nutzern, Mitarbeitern oder dem Google Ads-Werbesystem schaden könnten. Wenn wir solche Inhalte oder Verhaltensweisen feststellen, können wir entsprechende Maßnahmen ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einschränkung oder Aussetzung der Anzeigenauslieferung oder die Sperrung Ihres Kontos.

Wenn Sie mit einer Drittanbieterplattform arbeiten, sind einige dieser Anweisungen möglicherweise nicht für Sie relevant. Wenden Sie sich an die Drittanbieterplattform, um eine Anleitung zur Problembehebung oder zum Abschließen der Aufgabe zu erhalten. So erhalten Sie Support, wenn Sie eine Drittanbieterplattform nutzen.

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