Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung, die die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 abgelöst hat.
Weitere Informationen dazu, wie Google die Einhaltung der DSGVO umsetzt
DSGVO-Einstellungen in Looker Studio
Wenn Ihr Unternehmen der DSGVO unterliegt, müssen Sie in Looker Studio unter „Nutzereinstellungen“ > „Konto und Datenschutz“ alle Pflichtfelder ausfüllen. Diese Formularfelder sind von jedem Nutzer im Unternehmen einzeln auszufüllen. Alternativ kann Ihr Administrator die Datenverarbeitungsbedingungen im Namen Ihrer Organisation akzeptieren.
Name des Unternehmens
Wenn Sie dem Zusatz zur Datenverarbeitung im Auftrag Ihres Unternehmens zustimmen, müssen Sie den Namen des Unternehmens angeben. Ist der Name einmal gespeichert, kann er nicht mehr geändert werden.
Kontaktdaten
Wenn Sie der DSGVO unterliegen, müssen Sie in Looker Studio einen primären Kontakt angeben. Sie können an dieser Stelle Ihren Bevollmächtigten für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), Ihren Datenschutzbeauftragten oder beide angeben. Es ist möglich, für alle Rollen denselben oder unterschiedliche Kontakte zu nennen.
Primärer Kontakt | Erforderlich |
Name der Kontaktperson beim Kunden | Ja |
E-Mail-Adresse des Kunden | Ja |
Adresse des Kunden | Ja |
Bevollmächtigterfür den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) | |
Vollständiger Name des EWR-Bevollmächtigten | Nein |
Adresse des EWR-Bevollmächtigten | Nein |
Telefonnummer des EWR-Bevollmächtigten | Nein |
E-Mail-Adresse des EWR-Bevollmächtigten | Nein |
Datenschutzbeauftragter | |
Vollständiger Name des Datenschutzbeauftragten | Nein |
Adresse des Datenschutzbeauftragten | Nein |
Telefonnummer des Datenschutzbeauftragten | Nein |
E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten | Nein |
Zusatz zur Datenverarbeitung
Sie können den Bedingungen des Zusatzes zur Datenverarbeitung jetzt über einen Opt-in-Vorgang zustimmen. Dazu müssen Sie Ihre Nutzereinstellungen bearbeiten. Weitere Informationen zum Zusatz zur Datenverarbeitung