Was ist "Fair Use"?

In vielen Ländern stellen bestimmte Arten der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke keinen Verstoß gegen die Rechte der Urheberrechtsinhaber dar. In den USA sind die Urheberrechte beispielsweise durch den Grundsatz des "Fair Use", also der angemessenen Verwendung, begrenzt. Nach diesem Grundsatz gelten bestimmte Arten der Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material, etwa im Rahmen einer Kritik, eines Kommentars, eines Zeitungsberichts, zu Bildungs-, Wissenschafts- oder Forschungszwecken, als "fair", also als angemessen. Ob eine angemessene Verwendung vorliegt, entscheidet ein US-Gericht anhand von vier Faktoren, die unten aufgeführt sind. In einigen anderen Ländern gibt es ein ähnliches Konzept namens "Fair Dealing" (angemessene Handlungsweise), das jedoch nicht immer auf die gleiche Weise anwendbar ist.

Sie sind dafür verantwortlich, über das entsprechende Gesetz informiert zu sein und zu prüfen, ob es die von Ihnen beabsichtigte Verwendung abdeckt. Wenn Sie urheberrechtlich geschütztes Material verwenden möchten, das Sie nicht selbst erstellt haben, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst rechtlich beraten zu lassen. Google kann weder eine Rechtsberatung anbieten noch juristische Entscheidungen treffen.

Die vier Faktoren der angemessenen Verwendung:

1. Zweck und Charakter der Verwendung, einschließlich der Frage, ob eine solche Verwendung eher kommerzieller Natur ist oder gemeinnützigen Bildungszwecken dient

In der Regel prüfen die Gerichte die Frage, ob die Verwendung "transformativ" ist, das heißt, ob dem Original eine neue Aussage oder eine neue Bedeutung verliehen wurde oder ob das Original lediglich kopiert wurde.

2. Die Art des urheberrechtlich geschützten Werks

Die Verwendung von vorwiegend faktenbasierten Werken gilt wahrscheinlich eher als angemessen als die Verwendung rein fiktiver Werke.

3. Umfang und Wesentlichkeit des verwendeten Anteils im Verhältnis zu dem urheberrechtlich geschützten Werk als Ganzes

Die Nutzung kleinerer Ausschnitte aus einem Originalwerk gilt wahrscheinlich eher als angemessene Verwendung als die Übernahme größerer Teile. Allerdings kann auch ein kleiner Ausschnitt in bestimmten Situationen gegen das Prinzip der angemessenen Verwendung verstoßen, nämlich dann, wenn es sich um das "Kernstück" des Werks handelt.

4. Die Auswirkungen der Verwendung auf den potenziellen Markt für das urheberrechtlich geschützte Werk oder auf seinen Wert

Wenn durch die Verwendung des Materials die Möglichkeiten des Urheberrechtsinhabers eingeschränkt werden, Gewinne mit seinem Originalwerk zu erzielen, indem durch die Verwendung Nachfrage nach dem Werk ersatzweise befriedigt wird, gilt dies wahrscheinlich eher nicht als angemessene Verwendung.

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