Informationen zur Entscheidung des Bundeskartellamts zu Google Automotive Services (B7-25/22 Google Automotive Services)
Im April 2025 ist die Entscheidung des Bundeskartellamts (BKartA) bezüglich der Lizenzierung von Google Automotive Services (GAS) ergangen.
Was bedeutet das für das Android Automotive-Ökosystem?
Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung haben wir folgende Änderungen vorgenommen:
- Eigenständige Optionen: Wir werden die Angebote von Google so gestalten, dass Erstausrüster (Original Equipment Manufacturers, OEMs) von Pkw die Lösungen von Google, Unternehmenslösungen und Drittanbieterlösungen für Infotainmentsysteme im Fahrzeug nach Belieben kombinieren können.
- Verbesserte Interoperabilität mit Drittanbietern: Wir haben weiter in die Interoperabilität der GAS-Softwarekomponenten mit bestimmten Anwendungen und Diensten von Drittanbietern investiert.
- Geänderte Vertragsbedingungen: Wir haben bestimmte vertragliche Festlegungen aus den entsprechenden Lizenzvereinbarungen entfernt.
Die Plattformen und Dienste von Google bieten Entwicklerinnen und Entwicklern, Automobilherstellern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern seit jeher Innovation und Auswahl und Google wird sein Engagement in der Automobilbranche weiterhin ernst nehmen.
Ausführliche Informationen zur Entscheidung finden Sie in den offiziellen Mitteilungen des BKartA:
OEMs und Zulieferer, die einen Verstoß gegen die in der Entscheidung des BKartA (B7-25/22 Google Automotive Services) dargelegten Bedingungen vermuten, können eine schriftliche Beschwerde beim mit der Überwachung der Entscheidungsumsetzung durch Google beauftragten Treuhänder einreichen. Darin müssen die relevanten Fakten dargelegt und, sofern verfügbar, entsprechenden Belege und Dokumente beigefügt werden. Kontaktinformationen des Treuhänders:
Wolfgang Nothhelfer, Partner
NOCON Nothhelfer Consulting Partnerschaft Diplom-Volkswirte
Uhlandstraße 162
10719 Berlin
E-Mail: gas@noconpartners.eu
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass der Treuhänder nur für Beschwerden im Rahmen des BKartA-Verfahrens „B7-25/22 Google Automotive Services“ zuständig ist und keine Beschwerden bearbeiten kann, die nicht damit zusammenhängen.