Über Lumen

Google LLC gibt gewisse rechtliche Hinweise, die wir erhalten und in denen um die Entfernung von Inhalten aus vielen unserer Dienste ersucht wird, an ein Drittanbieter-Projekt namens Lumen weiter. Ziel dabei ist es, die Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf unsere Moderation von Online-Inhalten zu verbessern. Lumen ist ein unabhängiges Forschungsprojekt, das vom Berkman Klein Center for Internet & Society an der Harvard Law School geleitet wird. Im Rahmen dieses Projekts, werden Kopien von Ersuchen um Entfernung von Online-Inhalten gespeichert, analysiert und veröffentlicht, die von verschiedenen Unternehmen wie Google LLC freiwillig an Lumen weitergegeben wurden. Ziel dieses Projekt ist es, die Öffentlichkeit zu informieren und die journalistische, wissenschaftliche oder maßnahmenorientierte Untersuchung der globalen „Ökologie“ von Hinweisen und Entfernungen sowie der Verfügbarkeit von Inhalten im Internet zu erleichtern.

Warum geben wir Daten an Lumen weiter?

Transparenz ist ein zentraler Wert bei Google, insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Informationen und Inhalten in unseren Diensten. Wir erklären uns für die Moderation von Online-Inhalten verantwortlich und setzen uns entschieden dafür ein, Missbrauch und Betrug zu verhindern. Eine der wichtigsten Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen, ist, dass wir eine Kopie bestimmter Ersuchen um Entfernung von Inhalten, die wir erhalten, an Lumen weiterleiten, wo diese Kopien anschließend veröffentlicht werden. Durch Lumen erfahren Internetnutzer, Inhaltseigentümer und Nutzer, die im Internet nach Informationen suchen, welche Ersuchen um Entfernung von Inhalten bei Internetplattformen wie Google eingehen. Lumen möchte „die Erforschung der unterschiedlichen Arten von Beschwerden und Löschersuchen – ob legitim oder fragwürdig – erleichtern, die an Internetverleger, Suchmaschinen und Serviceprovider gesendet werden, und eine möglichst umfassende Transparenz über die ‚Ökologie‘ solcher Mitteilungen schaffen, wie etwa darüber, wer sie sendet, warum und mit welchem Ergebnis.“

Welche Daten werden an Lumen weitergegeben?

Im Folgenden beschreiben wir die Kategorien von Informationen, die wir an Lumen weitergeben können, wenn sie in Ersuchen um Entfernung von Inhalten aus vielen unserer Produkte und Dienste enthalten sind. Beispiele für diese Produkte und Dienste sind die Google Suche, Blogger, Rezensionen für lokale Unternehmen und Groups. Abhängig von der Kategorie (wie unten aufgeführt), unter der das Ersuchen eingereicht wurde, gibt Google normalerweise folgende Informationen an Lumen weiter:

  • Den Namen der Person, die das Ersuchen gestellt hat
  • Den Namen des Rechteinhabers
  • Die URLs, auf die im Ersuchen Bezug genommen wird
  • Das Land, in dem das Ersuchen gestellt wurde
  • Das Datum des Ersuchens
  • Eine Erklärung zum Ersuchen entsprechend der Angabe im Antragsformular zur Entfernung
  • Dokumente, die als Anhänge zur Untermauerung des Ersuchens zur Verfügung gestellt wurden

Google gibt bei Ersuchen um Entfernung von Inhalten niemals Informationen an Lumen weiter, die in den Kontaktinformationsfeldern angegeben werden, wie etwa die E-Mail-Adresse.

Ersuchen im Zusammenhang mit einer Persönlichkeitsrechtsverletzung

Google gibt normalerweise nicht den Namen der Person an Lumen weiter, die das Ersuchen um Entfernung gestellt hat, wenn es um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung geht.

Bei Ersuchen mit Bezug auf mutmaßlich verleumderische Inhalte gibt Google normalerweise folgende Inhalte an Lumen weiter:

  • Die Art des Ersuchens (Persönlichkeitsrechtsverletzung)
  • Die URLs, auf die im Ersuchen Bezug genommen wird
  • Das Land, in dem das Ersuchen gestellt wurde
  • Das Datum des Ersuchens
  • Dokumente, die als Anhänge zur Untermauerung des Ersuchens zur Verfügung gestellt wurden, es sei denn, sie sind vertraulich
  • Eine Erläuterung des Ersuchens, wie im Antragsformular zur Entfernung angegeben (es sei denn, es enthält private Informationen, wie etwa eine E-Mail-Adresse, die vor der Weitergabe dieser Informationen geschwärzt wird)

Abweichend vom oben Genannten kann Google an Lumen auch den Namen der Person weitergeben, die das Ersuchen um Entfernung gestellt hat, wenn nach einer Einzelfallbewertung festgestellt wird, dass ein großes öffentliches Interesse an der Weitergabe dieser Information besteht.

Ersuchen im Zusammenhang mit Urheber- und Markenrecht

Bei Ersuchen um Entfernung von Inhalten, die gemäß dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA), anderen Urheberrechten oder Markenrechten eingereicht werden, gibt Google normalerweise folgende Informationen an Lumen weiter:

  • Die Art des Ersuchens (Urheberrecht oder Markenrecht)
  • Den Namen der Person, die das Ersuchen gestellt hat
  • Den Namen des Rechteinhabers
  • Die URLs, auf die im Ersuchen Bezug genommen wird
  • Das Land, in dem das Ersuchen gestellt wurde
  • Das Datum des Ersuchens
  • Dokumente, die als Anhänge zur Untermauerung des Ersuchens zur Verfügung gestellt wurden
  • Eine Erklärung zum Ersuchen entsprechend der Angabe im Antragsformular zur Entfernung
  • Ein Zitat des mutmaßlich rechtsverletzenden Inhalts

Ersuchen im Zusammenhang mit lokalen Gesetzen

Google gibt an Lumen weder den Namen noch die Kontaktinformationen des Antragstellers weiter

Bei Ersuchen um Entfernung von Inhalten im Zusammenhang mit örtlichen Gesetzen gibt Google normalerweise folgende Informationen an Lumen weiter:

  • Die URLs, auf die im Ersuchen Bezug genommen wird
  • Das Land, in dem das Ersuchen gestellt wurde
  • Das Datum des Ersuchens
  • Dokumente, die als Anhänge zur Untermauerung des Ersuchens zur Verfügung gestellt wurden, es sei denn, sie sind vertraulich
  • Eine Erläuterung des Ersuchens, wie im Antragsformular zur Entfernung angegeben (es sei denn, es enthält private Informationen, wie etwa eine E-Mail-Adresse, die vor der Weitergabe dieser Informationen geschwärzt wird)

Abweichend vom oben Genannten kann Google an Lumen auch den Namen der Person weitergeben, die das Ersuchen um Entfernung gestellt hat, wenn nach einer Einzelfallbewertung festgestellt wird, dass ein großes öffentliches Interesse an der Weitergabe dieser Information besteht.

Ersuchen im Zusammenhang mit Gerichtsbeschlüssen

Bei Ersuchen um Entfernung von Inhalten auf der Basis eines Gerichtsbeschlusses gibt Google normalerweise folgende Informationen an Lumen weiter:
  • Die Art des Ersuchens um Entfernung (Gerichtsbeschluss)
  • Den Namen der Person, die das Ersuchen gestellt hat
  • Die URLs, auf die im Ersuchen Bezug genommen wird
  • Das Land, in dem das Ersuchen gestellt wurde
  • Das Datum des Ersuchens
  • Eine Erläuterung des Ersuchens, wie im Antragsformular zur Entfernung angegeben (es sei denn, es enthält private Informationen, wie etwa eine E-Mail-Adresse, die vor der Weitergabe dieser Informationen geschwärzt wird)
  • Der mit dem Ersuchen verbundene Gerichtsbeschluss, es sei denn, es handelt sich dabei um vertrauliche Informationen

Ersuchen von Behörden und Rechtssubjekten

Bei Ersuchen um Entfernung von Inhalten, die von Regierungsbehörden eingereicht werden, gibt Google normalerweise folgende Informationen an Lumen weiter:

  • Die Art des Ersuchens um Entfernung (behördliches Ersuchen)
  • Den Namen der Regierungsbehörde
  • Die URLs, auf die im Ersuchen Bezug genommen wird
  • Das Land, in dem das Ersuchen gestellt wurde
  • Das Datum des Ersuchens
  • Eine Erklärung zum Ersuchen entsprechend der Angabe im Antragsformular zur Entfernung
  • Dokumente, die als Anhänge zur Untermauerung des Ersuchens zur Verfügung gestellt wurden, es sei denn, sie sind vertraulich

Benachrichtigungen auf der Seite der Google-Suchergebnisse

Wenn aufgrund eines Ersuchens um Entfernung von Inhalten aus rechtlichen Gründen diese Inhalte von einer Google-Suchergebnisseite entfernt wurden, wird am unteren Seitenende gegebenenfalls ein Hinweis angezeigt. Dieser Hinweis enthält einen Link zu dem Ersuchen, das Google an Lumen weitergegeben hat. Dieses Ersuchen wird bei Lumen veröffentlicht und enthält die oben genannten Informationen.

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