Richtlinie gegen wiederholte Urheberrechtsverletzungen

Zum Schutz der Rechte von Urheberrechtsinhabern hat Google eine Richtlinie zur Vorgehensweise bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen formuliert. Gemäß dieser Richtlinie können wir Maßnahmen gegen Nutzer ergreifen, die bei ihrer Verwendung unserer Dienste wiederholt gegen die Urheberrechtsstandards von Google und geltende örtliche Urheberrechtsgesetze verstoßen.


Wir setzen diese Richtlinie streng um und leiten unverzüglich Maßnahmen ein, wenn wir davon Kenntnis erhalten, dass Nutzer unsere Dienste wiederholt auf diese Weise missbrauchen. 

Was gilt als wiederholte Urheberrechtsverletzung und wie treffen wir unsere Entscheidung?

Gemäß den Richtlinien von Google begeht ein Nutzer wiederholte Urheberrechtsverletzungen, wenn er sich regelmäßig Verstöße gegen die hier beschriebene Richtlinie zuschulden kommen lässt. Das kann beispielsweise zutreffen, wenn gegen einen Nutzer innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehrere erfolgreiche Urheberrechtsbeschwerden geführt wurden. In einem solchen Fall kann das Konto des Nutzers eingeschränkt werden.
 

Wenn Google eine berechtigte Urheberrechtsbeschwerde über rechtsverletzende Inhalte erhält, die in Google-Produkten veröffentlicht werden, werden diese Inhalte entfernt. Kommt das zu häufig vor, ergreifen wir Maßnahmen gegen das verantwortliche Konto und der Nutzer wird benachrichtigt. Sobald Maßnahmen gegen ein Nutzerkonto eingeleitet wurden, kann Google dessen Zugriff auf die Google-Dienste blockieren oder einschränken, bis ein Einspruch bei uns eingeht und wir diesem Einspruch stattgeben. 

 

Wie viele Verstöße maximal toleriert werden und ab wann Maßnahmen gegen ein Konto ergriffen werden, variiert je nach Produkt. Bei jeder Entscheidung, ein Konto einzuschränken, werden alle verfügbaren Nachweise geprüft. Unter anderem beurteilen wir die vom Urheberrechtsinhaber vorgebrachten Anschuldigungen und berücksichtigen, ob die Inhalte zügig entfernt wurden und ob erfolgreich Einspruch gegen einzelne Verletzungen oder gegen die Kontoeinschränkung eingelegt wurde.

Welche Einspruchsmöglichkeiten gibt es?

Wir möchten, dass unsere Dienste möglichst einfach genutzt werden können. Deswegen berücksichtigen wir bei der Durchsetzung unserer Richtlinie gegen wiederholte Urheberrechtsverletzungen sowohl Widerrufe als auch Einsprüche.

Widerrufe 

Ein Widerruf ist ein Antrag, den der Beschwerdeführer bei Google einreicht, um seine ursprüngliche Urheberrechtsbeschwerde zurückzuziehen. Google prüft den Widerruf und stellt die zuvor entfernten Inhalte gegebenenfalls wieder her. Widerrufe werden nur berücksichtigt, wenn sie vom ursprünglichen Beschwerdeführer eingereicht werden und eine stichhaltige Begründung enthalten. Wir empfehlen Nutzern, sich vor einem Einspruch bei Google erst direkt an den Beschwerdeführer zu wenden, um einen Widerruf zu erwirken oder eine Vereinbarung auszuhandeln. 

Einsprüche

Einspruch gegen eine einzelne Urheberrechtsbeschwerde

Wenn Ihre Inhalte in einem Google-Produkt aufgrund einer Urheberrechtsbeschwerde entfernt wurden und Sie der Ansicht sind, dass es sich um einen Irrtum handelt oder Sie zur Verwendung der urheberrechtlich geschützten Inhalte berechtigt sind, können Sie Einspruch einlegen, um zu vermeiden, dass die Richtlinie gegen wiederholte Urheberrechtsverletzungen auf Ihr Konto angewendet wird. Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:

  • Wenn Ihre Inhalte aufgrund einer DMCA-Beschwerde entfernt wurden, können Sie hier eine Gegendarstellung einreichen. Die Einreichung einer Gegendarstellung kann ein Gerichtsverfahren zwischen Ihnen und dem Beschwerdeführer nach sich ziehen. Sobald Ihre Gegendarstellung bei uns eingegangen ist, leiten wir sie an den Beschwerdeführer weiter, der die Urheberrechtsbeschwerde eingereicht hat. Weitere Informationen zu Gegendarstellungen finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.
  • Wenn Ihre Inhalte aufgrund einer lokalen Urheberrechtsbeschwerde entfernt wurden, können Sie hier Einspruch einlegen.

Einspruch gegen eine Kontoeinschränkung 

Wenn Ihr Google-Konto aufgrund wiederholter berechtigter Urheberrechtsbeschwerden gemäß unserer Richtlinie gegen wiederholte Urheberrechtsverletzungen eingeschränkt wurde, können Sie hier Einspruch einlegen. Beachten Sie, dass Sie vor der Reaktivierung unter Umständen erst alle Urheberrechtsverletzungen beheben müssen, die zur Einschränkung Ihres Kontos geführt haben. 

Wir reaktivieren Konten nur, wenn der Sachverhalt eindeutig ist. Daher ist es wichtig, dass Ihre Angaben möglichst ausführlich und präzise sind und der Wahrheit entsprechen. Sobald wir Ihren Einspruch bearbeitet haben und davon überzeugt sind, dass die Einschränkungen nicht mehr nötig sind, werden sie sofort aufgehoben. Falls Ihr Einspruch keinen Erfolg hat, bleibt Ihr Konto weiterhin eingeschränkt, bis Sie alle Urheberrechtsverletzungen behoben und einen neuen Einspruch eingelegt haben.


 
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