Das US-amerikanische Urheberrechtsgesetz (Digital Millennium Copyright Act)

Das US-amerikanische Urheberrechtsgesetz (Digital Millennium Copyright Act)

Google geht eindeutigen Hinweisen über mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen grundsätzlich nach. Als Reaktion auf solche Hinweise oder Benachrichtigungen können wir das betreffende mutmaßlich rechtsverletzende Material entfernen oder den Zugriff darauf deaktivieren und/oder die entsprechenden Abonnentenkonten kündigen. Wenn wir aufgrund eines solchen Hinweises Maßnahmen ergreifen, versuchen wir gegebenenfalls, die für die mutmaßliche Rechtsverletzung verantwortliche Person oder den Betreiber der betroffenen Website zu benachrichtigen.

Eventuell dokumentieren wir auch Hinweise zu mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen, auf die wir reagieren. Wir behalten uns vor, den Inhalt Ihres Hinweises an die Nonprofit-Organisation Lumen weiterzuleiten, die diese Hinweise veröffentlicht, wobei vorher bestimmte personenbezogene Daten entfernt werden. Hier sehen Sie ein Beispiel für eine solche Veröffentlichung. In Produkten wie der Google Websuche erscheint daraufhin statt des entfernten Inhalts ein Link zum Hinweis, wie er von Lumen veröffentlicht wurde.

Diese Seite enthält Anleitungen zum Einreichen folgender Beschwerdearten:

  • Urheberrechtsbeschwerde
  • Gegendarstellung

Urheberrechtsbeschwerde

Wenn Sie uns eine Urheberrechtsverletzung melden möchten, reichen Sie bitte eine entsprechende Beschwerde über unsere Seite zum Entfernen von Inhalten aus Google ein. Wählen Sie zuerst das entsprechende Produkt aus. Beim Ausfüllen des Formulars werden Sie dann um die Eingabe aller unten aufgeführten Informationen gebeten. Diese sind zum Einreichen einer gültigen DMCA-Beschwerde notwendig. Bitte beachten Sie, dass Sie schadenersatzpflichtig sind, wenn Sie fälschlicherweise behaupten, dass ein Produkt oder eine Aktivität Ihre Urheberrechte verletzt. Dies schließt auch die Erstattung der entstandenen Kosten und Anwaltshonorare ein. In einem früheren Fall (siehe http://www.onlinepolicy.org/action/legpolicy/opg_v_diebold/, in englischer Sprache) wurde ein Unternehmen, das eine Urheberrechtsbeschwerde eingelegt hatte und die Entfernung von Onlineinhalten erwirken wollte, die durch die US-Rechtsdoktrin "Fair Use" (freie Benutzung) geschützt waren, zur Übernahme der entstandenen Kosten und Anwaltshonorare verurteilt. Das Unternehmen erklärte sich bereit, mehr als 100.000 $ zu zahlen. Aus diesem Grund empfehlen wir, sich zuerst an einen Anwalt zu wenden, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das online verfügbare Material Ihre Urheberrechte verletzt.

Gegendarstellung

Der Administrator einer betroffenen Website oder der Anbieter der betroffenen Inhalte kann gemäß Abschnitt 512(g)(2) und (3) des US-amerikanischen Urheberrechtsgesetzes (Digital Millennium Copyright Act) eine Gegendarstellung einreichen. Wenn wir eine solche Gegendarstellung erhalten, stellen wir das betroffene Material möglicherweise wieder ein.

Wenn Sie eine Gegendarstellung in Bezug auf eines der folgenden Produkte einreichen möchten, klicken Sie unten auf den entsprechenden Link:

Blogger
Websuche
 

Wenn sich Ihr Anliegen auf ein Produkt bezieht, das nicht in der oben aufgeführten Liste aufgeführt ist, suchen Sie das Produkt auf der Seite zum Entfernen von Inhalten aus Google und wählen Sie die Option zum Einreichen einer Gegendarstellung aus. Bitte beachten Sie, dass Sie schadenersatzpflichtig sind, wenn Sie fälschlicherweise behaupten, dass ein Produkt oder eine Aktivität das Urheberrecht anderer Personen nicht verletzt. Dies schließt auch die Erstattung der entstandenen Kosten und Anwaltshonorare ein. Wenn Sie sich unsicher sind, ob bestimmte Inhalte das Urheberrecht anderer verletzen, empfehlen wir Ihnen, sich zur Klärung an einen Anwalt zu wenden. 

Geben Sie beim Ausfüllen des Gegendarstellungsformulars unbedingt die konkreten URLs oder sonstige eindeutig identifizierende Informationen zu dem Material an, das Google entfernt oder unzugänglich gemacht hat.

Kontokündigung

Viele Google-Dienste haben keine Kontoinhaber oder Abonnenten. Bei Diensten aber, bei denen es Konten oder Abonnenten gibt, behält sich Google das Recht vor, im Falle wiederholter Urheberrechtsverletzungen eine Kündigung auszusprechen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Kontoinhaber oder Abonnent wiederholt gegen das Urheberrecht verstoßen hat, bitten wir Sie, Google wie oben beschrieben zu kontaktieren und uns die nötigen Informationen bereitzustellen, damit wir überprüfen können, ob der Kontoinhaber bzw. Abonnent tatsächlich eine wiederholte Urheberrechtsverletzung begangen hat.

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