Das Recht auf Vergessenwerden – Übersicht

I. Was ist das Recht auf Vergessenwerden?

Das „Recht auf Vergessenwerden“ ist eine allgemeine Bezeichnung für ein Recht, das im Mai 2014 in der Europäischen Union aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs eingeführt wurde. Das Gericht befand, dass das europäische Datenschutzrecht natürlichen Personen das Recht gibt, zu verlangen, dass gewisse Einträge in Verbindung mit dem Namen einer Person aus den Suchergebnissen entfernt werden. Bei der Entscheidung, welche Inhalte aus den Suchergebnissen von Suchmaschinen entfernt werden sollen, muss geprüft werden, ob die betreffenden Informationen sachlich unrichtig, unangemessen, für den Zweck nicht erheblich oder über den Zweck hinausgehend sind und ob ein öffentliches Interesse am Verbleib der Informationen in den Suchergebnissen besteht.

2018 hat die EU die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angenommen. In Artikel 17 der DSGVO ist ein „Recht auf Löschung“ verankert, das ähnlich dem Recht ist, das der Europäische Gerichtshof gemäß dem älteren Gesetz, das von der DSGVO ersetzt wurde, anerkannt hatte. In einigen Ländern außerhalb der Europäischen Union wurden ähnliche Gesetze angenommen. Russland verabschiedete beispielsweise im Juli 2015 ein Gesetz, mit dem Bürger einen Link aus russischen Suchmaschinen entfernen können, wenn dieser „gegen russische Gesetze verstößt oder die Informationen darin falsch oder veraltet sind" [26]. Auch die Türkei und Serbien haben ihre eigenen Versionen des Rechts auf Vergessenwerden umgesetzt.

II. Wer kann gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen ein Ersuchen auf Entfernung von Inhalten aus den Suchergebnissen stellen?

Datenschutzbestimmungen gelten im Allgemeinen nur für die Verarbeitung personenbezogener Daten von natürlichen Personen. Unternehmen und andere juristische Personen sind in der Regel nicht berechtigt, Inhalte in Verbindung mit dem Unternehmensnamen aus den Suchergebnissen entfernen zu lassen.

Die meisten Ersuchen stammen direkt von der betroffenen Person. Sie können aber auch im Namen einer anderen Person ein Ersuchen einreichen, sofern Sie nachweisen können, dass Sie dazu rechtmäßig befugt sind. Informieren Sie sich über die örtlich geltenden Gesetze, um mehr über Ihre Rechte zu erfahren und herauszufinden, ob Sie dazu berechtigt sind.

III. Was Sie vor dem Einreichen eines Ersuchens prüfen können

Wenn Sie die Inhalte selbst veröffentlicht haben, können Sie sie eventuell aus dem Web entfernen oder verhindern, dass sie in den Suchergebnissen angezeigt werden. Viele soziale Netzwerke bieten Datenschutzeinstellungen, mit denen von Ihnen erstellte Inhalte geschützt werden, sowie Möglichkeiten, um missbräuchliche Inhalte anderer Nutzer zu entfernen.

Hier finden Sie eine Liste mit einigen gängigen Tools:

Inhalte aus dem Web zu entfernen kann wirkungsvoller sein als Inhalte bei Suchanfragen nach Ihrem Namen nur aus der Google Suche zu entfernen.

Wenn Sie die Inhalte aus dem Web entfernen können, werden die Suchergebnisse aktualisiert, sobald die Google-Crawler das nächste Mal auf die Seite zugreifen. Falls in der Vorschau der Google-Suchergebnisse (auch „Snippet“ genannt) nicht die aktuelle Version der Seite angezeigt wird, können Sie über dieses Tool eine vorübergehende Sperrung des Snippets anfordern.

IV. Wie kann ich ein Ersuchen stellen?

Füllen Sie dieses Webformular aus, um ein Ersuchen an uns zu senden. Machen Sie dabei folgende Angaben:

  • Die URL(s) mit den Inhalten, die aus den Suchergebnissen entfernt werden soll(en). Hier erfahren Sie, wie Sie die richtige URL ermitteln.
  • Eine Erklärung, inwieweit die Inhalte mit Ihnen in Zusammenhang stehen und warum wir diese Inhalte aus den Google-Suchergebnissen entfernen sollten.
  • Die Suchanfrage, für die wir die Inhalte aus den Suchergebnissen entfernen sollen, d. h. Ihren vollständigen Namen. Sie können auch ein Ersuchen stellen, um Inhalte für einen anderen Namen zu entfernen, beispielsweise einen Alias. Teilen Sie uns in diesem Fall mit, wie dieser Name mit Ihrer Identität in Verbindung steht.
  • Eine E-Mail-Adresse, unter der Sie erreichbar sind.

Stellen Sie uns alle nötigen Hintergrundinformationen zur Verfügung, damit wir Ihr Ersuchen möglichst umfassend prüfen können. Manchmal benötigen wir weitere Informationen, um über Ihr Ersuchen zu entscheiden. In diesem Fall erhalten Sie eine entsprechende E-Mail. Nach Ihrer Antwort fahren wir mit der Bearbeitung fort.

V. Wie sieht der Entscheidungsprozess von Google aus?

Unsere Experten prüfen Ihren Antrag manuell. Der Prüfer untersucht im Allgemeinen, ob und inwiefern die Informationen von öffentlichem Interesse sein können, und wägt dies mit Ihren Rechten gemäß dem geltenden Datenschutzgesetz ab.

Informationen können aus verschiedenen Gründen von öffentlichem Interesse sein. Im Zuge dieser Abwägung nutzt Google verschiedene Quellen. Hierzu zählen die Richtlinien der europäischen Datenschutzbehörden – darunter dieRichtlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe zur Umsetzung des EuGH-Urteils und die Richtlinien des Europäischen Datenschutzausschusses – sowie das Fallrecht des Europäischen Gerichtshofs, das zur Interpretation der EU-Datenschutzbestimmungen herangezogen wird.

Unsere Prüfer berücksichtigen dabei folgende Faktoren:

Ihre Rolle in der Öffentlichkeit

Personen des öffentlichen Lebens sind beispielsweise Politiker, Prominente, Wirtschaftsführer oder Religionsoberhäupter, die aufgrund ihrer Berufsausübung, ihrer Funktion oder ihres Engagements eine bestimmte soziale Stellung innehaben und dadurch Einfluss auf die Gesellschaft ausüben.

  • Wir prüfen, ob und inwiefern sich die Informationen auf Ihre Rolle in der Öffentlichkeit beziehen. Je weniger sich die Informationen direkt auf die Art und Weise beziehen, wie Sie in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass wir die Inhalte aus den Suchergebnissen entfernen.

    Beispielsweise sind Informationen über Ihr Privatleben möglicherweise nicht relevant für Ihre öffentliche Rolle als Architekt. Wenn die Inhalte jedoch Kritik an Ihrer Leistung als Architekt enthielten, würden wir sie wahrscheinlich nicht aus den Suchergebnissen entfernen. Wir versuchen zu beurteilen, ob die Öffentlichkeit durch den Zugriff auf die Informationen vor unangemessenen öffentlichen oder beruflichen Aktivitäten geschützt oder anderweitig über Ihre berufliche Vergangenheit oder Ihre Rolle in der Öffentlichkeit informiert werden würde.

  • Wir berücksichtigen dabei auch die Bedeutung Ihrer Rolle in der Öffentlichkeit. So sollen beispielsweise Kandidaten, die zu Wahlen für ein politisches Amt antreten, von der wählenden Bevölkerung anhand zahlreicher Faktoren bezüglich ihrer Eignung für dieses Amt beurteilt werden. Informationen zu politischen Kandidaten, zu leitenden Staatsbeamten und ähnlichen Personen werden deshalb seltener aus den Suchergebnissen entfernt.
  • Wenn jemand eine bestimmte Rolle in der Öffentlichkeit nicht mehr einnimmt, hängt das weitere öffentliche Interesse an dieser Rolle davon ab, wie wichtig die vorherige Position war, welche Position diese Person aktuell innehat und wie viel Zeit seither vergangen ist. Wenn beispielsweise eine Person bei einer Wahl für ein öffentliches Amt noch einmal antritt oder weiterhin in einer anderen Position in der Öffentlichkeit steht und nach wie vor öffentlichen Einfluss ausübt, halten wir Informationen zu dieser Person häufig für historische Zwecke verfügbar. Informationen über ein Regierungsoberhaupt entfernen wir beispielsweise nur sehr selten aus den Suchergebnissen.

Die Quelle der Informationen

  • Wenn sich die entsprechende Seite auf einer behördlichen Website befindet, berücksichtigen wir die Tatsache, dass die Behörde entschieden hat, die betreffenden Informationen zu veröffentlichen und sie laufend Suchmaschinen zur Verfügung zu stellen. Wir orientieren uns an einer solchen Entscheidung. Staatliche Aufzeichnungen spielen eine wichtige Rolle dabei, die Gesellschaft über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die Entscheidung des Staats, Informationen weiterhin zu veröffentlichen, weist eindeutig darauf hin, dass seiner Ansicht nach noch öffentliches Interesse daran besteht.
  • Wenn sich die Informationen auf einer Nachrichtenwebsite befinden und im Rahmen der journalistischen Tätigkeit verfasst wurden, haben Journalisten befunden, dass die Inhalte von öffentlichem Interesse sind. Wir berücksichtigen das journalistische Urteil der Medien bei der Entscheidung, welche Informationen relevant und im öffentlichen Interesse sind, insbesondere bei jüngst veröffentlichten Inhalten.

Das Alter der Inhalte

  • Wir prüfen, ob die in einem Suchergebnis enthaltenen Informationen immer noch relevant sind. Die Relevanz ist häufig eng mit dem Alter der Inhalte verbunden.
  • Wir prüfen, ob die zur Verfügung stehenden Informationen hinreichend aktuell sind und nicht aufgrund von Ereignissen, die nach ihrer Veröffentlichung eingetreten sind, veraltet sind. Nachrichten über einen bevorstehenden Strafprozess könnten beispielsweise schneller veraltet sein, wenn das Gerichtsverfahren ohne eine Verurteilung beendet oder im Berufungsverfahren aufgehoben wurde.
  • Wenn sich die Informationen auf eine Rolle im öffentlichen Leben beziehen, die Sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung innehatten, prüfen wir, ob Sie sich aus dieser Rolle zurückgezogen haben und ob Sie derzeit eine ähnliche Rolle innehaben, sodass diese Informationen nicht mehr relevant für Sie sind. Wenn sich die Informationen beispielsweise auf Ihre Rolle als Führungskraft eines Unternehmens beziehen und Sie die gleiche oder eine ähnliche Art von Unternehmen führen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir diese Informationen aus den Suchergebnissen entfernen, geringer, selbst wenn seit der Veröffentlichung einige Zeit vergangen ist.

Die Bedeutung für Google-Nutzer

  • Wir überlegen, ob Nutzer, die die Google Suche verwenden, um nach Ihrem Namen zu suchen, ein bedeutendes Interesse daran haben, die betreffenden Informationen zu finden. Wenn Sie beispielsweise professionelle Dienstleistungen anbieten, werden Rezensionen von früheren Kunden vermutlich von berechtigtem Interesse für zukünftige Kunden sein.
  • Ebenso prüfen wir bei Informationen mit Bezug auf eine strafrechtliche Verurteilung, ob eine weitere öffentliche Verfügbarkeit immer noch unbedingt notwendig ist, um die Informationsfreiheit unserer Nutzer zu wahren. Hierzu zählt auch die Möglichkeit, sich durch die Erlangung dieser Informationen vor der Möglichkeit ähnlicher Straftaten in der Zukunft zu schützen. Bei der Entscheidung über die Fristen, die bis zur Entfernung von Informationen über eine Straftat aus den Suchergebnissen verstreichen müssen, sehen wir uns auch die jeweils vor Ort geltenden Bestimmungen zur Tilgung von Verurteilungen und ähnlichen Regelungen an, also Regelungen, die es Personen, die strafrechtlich verurteilt wurden, ermöglichen, ihre Vergangenheit auch auf offiziellem Wege hinter sich zu lassen.

Wahrheit oder Unwahrheit

  • Wir sind nicht in der Lage, zu beurteilen, ob die Anschuldigungen gegen Sie wahr oder falsch sind. Im Gegensatz zu einem Gericht können wir keine Zeugen anrufen oder Aussagen unter Eid aufnehmen. Außerdem kennen wir nicht immer alle Fakten, die einem Richter helfen könnten, zu entscheiden, ob etwas wahr oder falsch ist.
  • Wenn es Ihnen wichtig ist, klarzustellen, dass die Anschuldigungen gegen Sie falsch sind, legen Sie bitte einen zuverlässigen Nachweis vor. Entscheidet zum Beispiel ein Gericht in einem Rechtsstreit über die gegen Sie erhobenen Klage zu Ihren Gunsten, werden wir uns dieser Entscheidung unterordnen.

Sensible Daten

  • Wir berücksichtigen, wie vertraulich oder privat Inhalte sind. Sensible Inhalte umfassen z. B. Informationen zu ihrer Gesundheit, sexuellen Orientierung, ethnischen Herkunft oder Religion. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir Inhalte aus Suchergebnissen entfernen, die solche Informationen enthalten, ist deutlich höher, insbesondere wenn der Antragsteller der entsprechenden Veröffentlichung nicht zugestimmt hat.

Keiner dieser Faktoren ist absolut und die obige Liste ist nicht vollständig. Häufig wird ein Fall aus unterschiedlichen Standpunkten heraus betrachtet, die wir sorgfältig prüfen, bevor wir eine Entscheidung treffen. Wenn uns nicht alle Informationen vorliegen, die wir benötigen, werden wir Sie möglicherweise um weitere Informationen bitten. Diese Informationen helfen uns, den Einfluss der unterschiedlichen Faktoren auf Ihr Ersuchen besser zu beurteilen.

VI. Wie wirkt sich die Entfernung von Inhalten gemäß dem Datenschutzgesetz aus?

Wir entfernen Inhalte nur aus Suchergebnissen für Suchanfragen, die sich auf Ihren Namen beziehen. Inhalte, die wir wegen Ihres Namens aus den Suchergebnissen entfernen, werden unter Umständen bei anderen Suchanfragen in den Suchergebnissen angezeigt.

Wir respektieren den örtlichen Geltungsbereich der relevanten Gesetze an Ihrem Wohnort. Beispielsweise entfernen wir in der Europäischen Union URLs aus Versionen der Google-Suchergebnisse für Länder, in denen europäisches Datenschutzrecht gilt. Außerdem verwenden wir Mittel zur Standortbestimmung, z. B. IP-Adressen, um den Zugriff auf die aus den Suchergebnissen entfernten URLs in allen Google-Suchdiensten für Nutzer einzuschränken, die sich unserer Einschätzung nach im Land des Antragstellers befinden. Entsprechend einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 2019 wenden wir diese Entfernung von Inhalten nicht auf Dienste in Ländern außerhalb der EU an.

Wenn Sie eine Seite aus den Suchergebnissen eines anderen Landes entfernen möchten, können Sie hier ein Ersuchen stellen und erläutern, warum die Gesetze dieses Landes das Entfernen des Inhalts erfordern.

VII. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie in den FAQ über Ersuchen um Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß europäischem Datenschutzrecht. Ausführlichere Informationen dazu erhalten Sie im Artikel „Five Years of the Right to be Forgotten“.

In unserem Transparenzbericht finden Sie viele Informationen zu Daten sowie anonymisierte Beispiele für Ersuchen, die wir erhalten haben. Beachten Sie, dass es sich hierbei um echte Ersuchen handelt. Aus diesem Grund müssen wir die Privatsphäre der Antragsteller schützen und können keine weiteren Informationen zu einzelnen Fällen oder zum Entscheidungsprozess offenlegen.

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