Richtlinie zur Nutzerfreundlichkeit bei Weiterleitung

Der Aspekt „Nutzerfreundlichkeit bei Weiterleitung“ bezieht sich darauf, wie Nutzer das Weiterleiten zu einer Landingpage oder Buchungsseite des Partners erleben, nachdem sie auf einen Preis auf einer Google-Website geklickt haben. Google verlangt, dass Sie die Zimmer und Preise, die der Nutzer auf der Google-Website angeklickt hat, einheitlich und gut sichtbar präsentieren, sodass die Weiterleitung für den Nutzer so reibungslos und damit so positiv wie möglich abläuft.

Wir bewerten die Nutzerfreundlichkeit bei Weiterleitung für Websites, auf denen eine Buchung durchgeführt wird, anhand der folgenden Kriterien. Wenn eines dieser Kriterien nicht erfüllt wird, kann ein Preis als ungenau gekennzeichnet werden.

  1. Die Preise müssen richtig und online buchbar sein: Der Gesamtpreis, den Nutzer auf der Website eines Partners sehen, muss dem Preis entsprechen, der auf Google für den ausgewählten Reiseplan angezeigt wurde. Außerdem muss der Preis vollständig angegeben sein. Nutzer müssen die Buchung zu diesem Preis abschließen können und innerhalb von 24 Stunden nach der Transaktion eine Bestätigung Ihrer Buchung im Hotel erhalten.
  2. Die Zimmer und Preise, die der Nutzer in Google angeklickt hat, müssen dem Nutzer auf Ihrer Landingpage gut sichtbar angezeigt werden. Weitere Informationen und Beispiele finden Sie unten unter Gut sichtbare Anzeige der ausgewählten Zimmer und Preise.
  3. Die Seite, auf die der Nutzer weitergeleitet wird, muss eine einfache Navigation zur Buchung des ausgewählten Zimmers und Preises bieten. Weitere Informationen finden Sie in unseren Richtlinien für den Weiterleitungs- und Buchungsvorgang.
  4. Der endgültige Gesamtpreis für die Buchung muss angezeigt werden, bevor Nutzerinformationen angefordert werden.
  5. Die Informationen, die ab dem Aufruf Ihrer Website bis zum Buchen angezeigt werden, müssen einheitlich, klar und umfassend sein. Weitere Angaben dazu, was im Ablauf erforderlich ist, finden Sie im Abschnitt Informationsrichtlinie für die Landingpages und Buchungsseiten.
  6. Die Seiten müssen in einer angemessenen Zeit geladen werden und vollständig funktionieren. Eine Seite gilt als nicht funktionsfähig, wenn Inhalte (wie Bilder und Beschreibungen), Preise oder Links nicht geladen werden. Google stuft eine Seite als nicht funktionsfähig ein, wenn ein Nutzer länger als 10 Sekunden nicht mit ihr interagieren kann.

In der Regel muss der Preis, den Nutzer auf Google sehen, der niedrigste Preis sein, den Sie auf Ihrer Website für dieses Hotel, das An- und Abreisedatum, die Belegung und die angegebene Landingpage anbieten. So können Sie das Nutzerinteresse wecken und Ihre Website auf Google optimal präsentieren. Obwohl wir es für Nutzer und Partner als vorteilhaft erachten, wenn der auf Google angezeigte Preis der niedrigste ist, können Sie einen anderen gültigen Preis angeben, falls es Ihnen ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, den niedrigsten Preis zu senden.

Wir wissen, dass die Nutzerfreundlichkeit bei Metasuch-Partnern etwas anders ist als bei Partnern, bei denen die Buchung auf der Partnerwebsite erfolgt. Weitere Informationen zu den erwarteten Funktionen von Metasuch-Partnern erhalten Sie unten.


Die erwartete Nutzerfreundlichkeit bei Weiterleitung bei Metapartnern

Einige Partner zeigen möglicherweise Preise von anderen Buchungsanbietern an (z. B. durch die Metasuchfunktion). Diese Partner sind weiterhin für die Anzeige korrekter Preise und klarer Schritte für die Buchung des auf Google gefundenen Angebots verantwortlich. Als Partner, der Preise von Anbietern zusammenfasst und Nutzer zur Buchung auf eine andere Seite weiterleitet (z. B. als Metasuch-Partner), müssen Sie folgende Kriterien erfüllen, um nicht sanktioniert zu werden:

  1. Die Preise müssen richtig sein und online gebucht werden können: Der Gesamtpreis, den der Nutzer auf Ihrer Website sieht, muss dem Preis entsprechen, den er auf Google für den ausgewählten Reiseplan gesehen hat. Außerdem muss der Preis vollständig angegeben sein und der Nutzer muss die Buchung zu diesem Preis auf Ihrer Website oder auf der Website des Partners abschließen können.
  2. Die Zimmer und Preise, die der Nutzer in Google angeklickt hat, müssen dem Nutzer gut sichtbar angezeigt werden, wenn er auf Ihre Seite gelangt. Selbst wenn die Preise geladen werden, nachdem ein Nutzer auf Ihre Website gelangt ist, muss die Option, auf die er geklickt hat, immer noch deutlich sichtbar sein (und nicht versteckt, etwa unter einem Tab wie „Mehr“). Weitere Informationen und Beispiele finden Sie unten im Abschnitt Gut sichtbare Anzeige der ausgewählten Zimmer und Preise.
  3. Die Seite, auf die der Nutzer weitergeleitet wird, sollte eine einfache Navigation zur Buchung des ausgewählten Zimmers und Preises bieten. Wenn die Buchung auf Ihrer Website erfolgt, müssen Sie die Richtlinien für den Weiterleitungs- und Buchungsvorgang einhalten. Wenn die Buchung auf einer Partnerwebsite erfolgt, müssen auch auf dieser Website die Richtlinien für den Buchungsvorgang befolgt werden.
  4. Der endgültige Gesamtpreis für die Buchung muss angezeigt werden, bevor Nutzerinformationen angefordert werden.
  5. Die Informationen, die ab dem Aufruf Ihrer Website bis zum Buchen angezeigt werden, sollten einheitlich, klar und umfassend sein. Weitere Angaben dazu, was im Ablauf erforderlich ist, finden Sie im Abschnitt Informationsrichtlinie für die Landingpages und Buchungsseiten.

Gut sichtbare Anzeige der ausgewählten Zimmer und Preise

Die Zimmer und Preise, die der Nutzer in Google angeklickt hat, müssen für ihn schnell zu finden sein, wenn er auf Ihre Seite gelangt. Daher müssen sie gut sichtbar auf der Landingpage angezeigt werden. Wir definieren "gut sichtbar" je nach Art der Website, auf die der Nutzer gelangt:

  • Auf Landingpages, bei denen es sich um eine Zimmerauswahl- oder Buchungsseite handelt, müssen das Zimmer und der Preis für den Nutzer sichtbar und leicht zu finden sein. Optionen, die ein übermäßiges Scrollen erfordern, gelten als nicht leicht zu finden.
  • Auf Landingpages, bei denen der Nutzer ein Hotel oder einen Anbieter auswählen muss, muss der von ihm auf Google ausgewählte Preis im Vergleich zu anderen Preisen sowohl in Bezug auf die Platzierung als auch auf die Darstellung am deutlichsten hervorgehoben werden, damit der Nutzer ihn deutlich sieht. Kein anderer Preis darf auffälliger als der Google-Preis sein.

Wir wissen, dass Partnerwebsites anders gestaltet sind. Im Folgenden finden Sie daher einige Beispiele für gut sichtbare Platzierungen:

  • Der Preis wird größer als andere angezeigt und ganz oben auf der Seite platziert.
  • Es gibt ganz oben auf der Seite eine Schaltfläche für eine primäre Buchung zum angezeigten Preis.
  • Der Preis wird weit oben auf der Seite angezeigt und durch eine visuelle Angabe (z. B. Hervorhebung oder Text) wird darauf hingewiesen, dass es sich um die bevorzugte Option handelt.
  • Der Preis wird rechts oder links auf einer Seite angepinnt und getrennt von den anderen Preisen auf der Seite platziert.

Wenn Sie Fragen dazu haben, ob die Anzeige auf Ihrer Website nach unseren Kriterien „gut sichtbar“ ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Google-Ansprechpartner. Im Folgenden finden Sie einige visuelle Beispiele.

Hinweis: Dies sind lediglich Beispiele, die möglicherweise nicht für alle Partnerwebsites passen.

Beispiele

Der auf Google angezeigte Preis ist am deutlichsten sichtbar (Richtig)

Google überprüft regelmäßig, ob Landingpages diesen Richtlinien entsprechen. Wenn der Preis beispielsweise ohne klares Unterscheidungsmerkmal neben mehreren Preisen angegeben wird oder wenn man scrollen oder ein weiteres Mal klicken muss, um ihn zu finden, kann dies dazu führen, dass die Prüfung nicht bestanden wird.


Richtlinien für den Weiterleitungs- und Buchungsvorgang

Ihre Landingpage muss dieselben Informationen anzeigen, die der Nutzer auf Google ausgewählt hat: Zimmertyp, Check-in-Datum, Check-out-Datum und Belegung. Die Landingpage sollte die Buchungsseite sein. Ist dies nicht der Fall, muss die Landingpage folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Nutzer muss das Hotel buchen können, ohne dafür unnötige Klicks zu tätigen, die ihn nicht zur Buchung führen. Außerdem soll er das ausgewählte Hotel oder Datum nicht noch einmal eingeben müssen.
  • Der Name des Hotels muss gut sichtbar sein.
  • Der nächste Schritt, der zur Fortsetzung der Buchung erforderlich ist, muss angegeben sein.

Wenn der Nutzer auf die Buchungsseite klickt oder die Landingpage die Buchungsseite ist, muss die Seite folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss unserer Richtlinie für Steuern und Gebühren entsprechen.
  • Auf ihr müssen der Name des Hotels, die Daten und die Belegungszahl für den Aufenthalt angezeigt werden.
  • Der Preis, auf den der Nutzer auf der Landingpage oder der verweisenden Google-Website geklickt hat, muss für den Nutzer leicht zu finden sein. Wenn eine Schaltfläche für eine primäre Buchung vorhanden ist, muss sie diesen Preis widerspiegeln.

Wenn der vom Nutzer während des Buchungsvorgangs angeklickte Preis so nicht verfügbar ist, gilt dies als Verstoß gegen die Genauigkeit.


Informationsrichtlinien für die Landingpages und Buchungsseiten

Die auf Ihrer Landingpage angebotenen Preise müssen hinsichtlich ihrer enthaltenen Leistungen und Bedingungen (z. B. Erstattungsfähigkeit, WLAN oder Prämien/Meilen) mit den Preisen übereinstimmen, die Nutzern angeboten werden, wenn sie die Suche direkt auf Ihrer Buchungsseite starten.

Die Landingpage muss Folgendes anzeigen:

  • Den Namen des Hotels.
  • Dieselben Informationen, die der Nutzer auf Google ausgewählt hat: Zimmertyp, Check-in-Datum, Check-out-Datum, Belegungszahl, Sprache und Basispreis.
  • Den Gesamtpreis (standardmäßig ohne optionale Zahlungen, Gebühren und Dienste).
  • Beachten Sie unsere Richtlinie für erstattungsfähige Preise, wenn der Preis erstattungsfähig ist.

Die Buchungsseite muss Folgendes anzeigen:

  • Den Namen des Hotels.
  • Dieselben Informationen, die der Nutzer auf Google ausgewählt hat: Zimmertyp, Check-in-Datum, Check-out-Datum, Belegungszahl, Sprache und Basispreis.
  • Alle zusätzlich zum Basispreis anfallenden Steuern und Gebühren.
  • Den Gesamtpreis (standardmäßig ohne optionale Zahlungen, Gebühren und Dienste).
  • Beachten Sie unsere Richtlinie für erstattungsfähige Preise, wenn der Preis erstattungsfähig ist.

Welche Richtlinie gilt für die vor der Landingpage angezeigten Interstitial-Seiten?

Google erachtet diejenige Website als Landingpage, auf die Nutzer durch Klicken auf einen verweisenden Link auf einer Google-Website letztendlich weitergeleitet werden. Diese stabile Seite wird nach etwaigen Weiterleitungen am Ende angezeigt und verändert sich nur durch manuelle Interaktion des Nutzers.

Interstitial-Seiten sind Websites, die vor der Landingpage angezeigt werden und die den Nutzer automatisch nach einer gewissen Zeit zur Landingpage weiterleiten. Es wird davon abgeraten, zwischen Google-Websites und Ihren Landingpages Interstitial-Seiten anzuzeigen. Wenn Sie jedoch ein Interstitial einblenden müssen, muss die Partnermarke zu sehen sein und mit den Angaben im Verweislink auf Google übereinstimmen.


Was passiert, wenn ich gegen diese Richtlinien verstoße?

Google untersucht Inhalte sowohl automatisch als auch manuell, um Richtlinienverstöße zu erkennen. Verstöße gegen unsere Richtlinie zur Nutzerfreundlichkeit bei Weiterleitung führen dazu, dass Google den betreffenden Preis als ungenau bzw. das Verhalten des Partners als gezielt nicht richtlinienkonform einstuft. Entsprechende Maßnahmen können auf Preis-, Unterkunfts- oder Kontoebene angewendet werden. Weitere Informationen zu Maßnahmen, die Google bei niedriger Preisgenauigkeit ergreifen kann, finden Sie auf der Seite Richtlinie zur Preisrichtigkeit.


Google bitten, eine Entscheidung zur Sperrung noch einmal zu prüfen

Wenn Sie mit einer Entscheidung zur Sperrung nicht einverstanden sind und möchten, dass wir unseren Standpunkt überdenken, können Sie innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Sperrung Einspruch einlegen. In der E-Mail-Benachrichtigung zur Kontosperrung finden Sie ein Einspruchsformular. Beachten Sie, dass Sie nach Ablauf dieser sechsmonatigen Frist keinen Einspruch mehr einlegen können.

Pro Entscheidung zur Sperrung kann jeweils nur ein Einspruch eingelegt werden. Reichen Sie in unbegründeten Fällen keine wiederholten Einsprüche ein. Bevor Sie Einspruch einlegen, machen Sie sich bitte mit den Google-Richtlinien vertraut. Geben Sie beim Einreichen eines Einspruchs unbedingt eindeutige und überzeugende Nachweise dafür an, warum Google die betreffende Entscheidung überprüfen sollte. Andernfalls könnte Ihnen möglicherweise in Zukunft das Einlegen eines Einspruchs verwehrt werden.

Nachdem ein Einspruch eingelegt wurde, wird dieser umgehend geprüft und wir teilen Ihnen die Entscheidung mit. Wenn Ihr Einspruch keinen Erfolg hat, müssen Sie alle Richtlinienverstöße beheben. Erst dann, wenn alle Google-Richtlinien eingehalten werden, kann die Sperrung aufgehoben werden.

Nutzer in der EU, für die das Gesetz über digitale Dienste der Europäischen Union gilt

Weitere Optionen der Vorgehensweise in diesem Zusammenhang finden Sie in den Möglichkeiten zur Streitbeilegung im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste der Europäischen Union.

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