Datenschutzbeauftragten oder EU-Bevollmächtigten für die EU-Datenschutz-Grundverordnung registrieren

Wenn Ihre Organisation gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dazu verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten, einen EU-Bevollmächtigten oder beide zu ernennen, sollten Sie die Daten zu diesen Personen in Managed Google Play registrieren.

Sie müssen für die Registrierung als Administrator oder Inhaber angemeldet sein.

Bevollmächtigte registrieren

  1. Melden Sie sich in Managed Google Play an.
  2. Klicken Sie auf Administratoreinstellungen.
  3. Klicken Sie in den Abschnitten Datenschutzbeauftragter und EU-Bevollmächtigter auf das Stiftsymbol Bearbeiten.
  4. Geben Sie die Kontaktdaten Ihres Datenschutzbeauftragten oder Ihres EU-Bevollmächtigten gemäß der DSGVO ein.
  5. Klicken Sie auf Speichern.

Datenschutzbeauftragter und EU-Bevollmächtigter

  • Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist eine gegebenenfalls ernannte Person, die mit der Einhaltung der DSGVO betraut ist. In der DSGVO sind die Kriterien und Bedingungen für die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten definiert.
  • Ein EU-Bevollmächtigter ist eine gegebenenfalls ernannte Person, die nicht in der EU befindliche Kunden in Bezug auf ihre Verpflichtungen gemäß der DSGVO vertritt.

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