Steuerliche Hinweise für Google Play-Käufe

Vor Abschluss Ihres Kaufs werden auf der Kaufbestätigungsseite immer die jeweils anfallenden Steuern aufgeführt. Die Berechnung der Steuern ist vom jeweiligen Inhaltstyp abhängig:

Apps/Spiele bei Google Play

Käufe werden beim Entwickler der App getätigt. In den meisten Ländern und Regionen ist der Entwickler für die Berechnung eventuell anfallender Steuern verantwortlich. Aufgrund von Änderungen der Mehrwertsteuervorschriften der EU ist für Kunden in EU-Mitgliedsstaaten und im Vereinigten Königreich mittlerweile Google für die Ausweisung, Berechnung und Abführung der Mehrwertsteuer verantwortlich.

Bücher und andere digitale Inhalte

Die Höhe der Steuern für diese Artikel ist von den in Ihrem Land geltenden Steuergesetzen für digitale Waren abhängig.

Geräte

Bei Google Play werden keine Geräte mehr verkauft. Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer finden Sie in der Google Store-Hilfe.

Mehrwertsteuer für Kunden in den USA

Für Verkäufe durch Google

Für Google Play-Käufe, bei denen Google als Verkäufer eingetragen ist, kann je nach Steuerrecht des jeweiligen Bundesstaats eine Mehrwertsteuer anfallen.

Dafür ist der Firmensitz des Kunden maßgeblich. Die Steuern werden normalerweise auf Basis des Gesamtverkaufspreises berechnet. Je nach Steuerrecht des Bundesstaats oder der Provinz können Gebühren für Versand und Bearbeitung enthalten sein.

Google erhebt momentan Steuern in den folgenden US-Bundesstaaten:

  • Alabama (ausgewählte Städte)
  • Alaska (ausgewählte Städte)
  • Arizona
  • Arkansas
  • Kalifornien
  • Colorado (ausgewählte Städte)
  • Florida
  • Georgia
  • Idaho
  • Illinois
  • Indiana
  • Iowa
  • Kansas
  • Kentucky
  • Louisiana (ausgewählte Städte)
  • Maine
  • Maryland
  • Massachusetts
  • Michigan
  • Minnesota
  • Mississippi
  • Missouri
  • Nebraska
  • Nevada
  • New Jersey
  • New Mexico
  • New York
  • North Carolina
  • North Dakota
  • Ohio
  • Oklahoma
  • Pennsylvania
  • Rhode Island
  • South Carolina
  • South Dakota
  • Tennessee
  • Texas
  • Utah
  • Vermont
  • Virginia
  • Washington
  • West Virginia
  • Wisconsin
  • Wyoming

Google erhebt momentan Steuern in den folgenden kanadischen Provinzen:

  • Quebec
  • Saskatchewan
Für Verkäufe anderer Verkäufer als Google

Für bestimmte Inhalte, wie etwa Apps, Bücher und andere digitale Inhalte, ist möglicherweise nicht Google als Verkäufer angegeben. In diesem Fall sind die jeweiligen Verkäufer selbst dafür verantwortlich, Mehrwert- und Gebrauchssteuern zu erheben. Ob diese von den einzelnen Händlern tatsächlich erhoben werden müssen, hängt von ihren jeweiligen Geschäftsaktivitäten und davon ab, ob digitale Inhalte im jeweiligen Bundesstaat besteuerbar sind. Daher können sich die für diese Käufe zu zahlenden Steuern von anderen Verkäufen unterscheiden, bei denen Google der Verkäufer ist.

Google bearbeitet für diese Verkäufer keine Befreiungsbescheinigungen und nimmt für diese auch keine Mehrwertsteuererstattungen vor. Mehrwertsteuererstattungen und spezielle Steuerfragen zu diesen Käufen müssen direkt mit dem jeweiligen Verkäufer geklärt werden.

Wenn Sie Fragen zu den Regelungen für die Erklärung von Umsatz- und Gebrauchssteuern haben, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder die Steuerbehörde Ihres Bundesstaates.

Mehrwertsteuer (MwSt.)

Für Google Play-Käufe, bei denen Google als Verkäufer eingetragen ist, kann eine Mehrwertsteuer oder eine vergleichbare Steuer anfallen.

Unterliegt ein Kauf der Mehrwertsteuer, wird diese gemäß dem anwendbaren Mehrwertsteuerrecht für digitale Inhalte berechnet.

Rechnung oder Beleg mit Mehrwertsteuer anfordern

Wenn Sie im Europäischen Wirtschaftsraum, dem Vereinigten Königreich, in der Schweiz oder in Marokko leben, können Sie für Käufe, bei denen eine Mehrwertsteuer anfällt, eine entsprechende Rechnung oder einen Beleg mit Mehrwertsteuer anfordern. Das geht über Google Payments so:

  1. Melden Sie sich mit Ihrem Google-Konto unter payments.google.com an.
  2. Klicken Sie auf die Transaktion, für die Sie eine Rechnung anfordern möchten.
  3. Klicken Sie unten in den Transaktionsdetails auf Rechnung oder Beleg mit ausgewiesener Mehrwertsteuer herunterladen.
  4. Sie werden unter Umständen aufgefordert, einige Informationen wie die vollständige Adresse oder eine Steuernummer anzugeben.
  5. Klicken Sie auf Speichern.
  6. Es erscheint ein Link, über den Sie Ihre Rechnung herunterladen können.

Hinweis: Sie können die Rechnung für den jeweiligen Monat immer in den ersten Tagen des Folgemonats anfordern. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage kann bis zu 24 Stunden dauern.

Steuerbefreite Kunden

Auch wenn Sie steuerbefreit sind, können für Käufe bei Google Play zum Zeitpunkt des Kaufs Steuern anfallen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie Anspruch auf eine Steuererstattung haben, wählen Sie für weitere Informationen den jeweiligen Inhaltstyp aus, den Sie gekauft haben.

Bitte beachten Sie, dass Steuerbefreiungen nur in bestimmten Ländern gelten und immer geprüft werden.

Apps und Spiele

Für Steuererstattungen bezüglich App-Käufen bei Google Play wenden Sie sich an den jeweiligen Entwickler. Kontaktdaten von App-Entwicklern finden

Bücher und andere digitale Inhalte

Wenn Sie eine Steuererstattung beantragen möchten, reichen Sie dieses Formular mit folgenden Angaben ein:

  • Name
  • Steuerbefreiungsformular und/oder -mitteilung für das jeweilige Land / den jeweiligen Bundesstaat
  • Scan oder Fotografie der bei der Transaktion verwendeten Kreditkarte. Bitte machen Sie die Kartennummer aus Sicherheitsgründen unkenntlich.
  • Bestellnummer
  • Rechnungsadresse
  • Artikel, für die eine Steuererstattung beantragt wird
  • Höhe der beantragten Steuererstattung

Zeiträume, in denen in bestimmten US-Bundesstaaten keine Umsatzsteuer anfällt

Einige US-Bundesstaaten bieten zu bestimmten Zeiträumen eines Jahres Mehrwertsteuerbefreiungen an. Ob Ihr Kauf dafür infrage kommt, erfahren Sie bei der Finanz- oder Steuerbehörde Ihres Bundesstaates. Hier finden Sie eine Liste mit den Websites der Steuerbehörden der entsprechenden Bundesstaaten.

Wichtig: Das Vereinigte Königreich und die EU-Mitgliedstaaten, also Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

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