Dieser Artikel wurde zuletzt am 6. Januar 2022 aktualisiert. Das betraf die folgenden Stellen:
- Schritt 1 des Abschnitts „Anforderungen an Apps“:
- Es wurde klargestellt, dass für alle Apps, die der Kontaktaufzeichnung und dem Nachweis des COVID-19-Status dienen, auf der Seite „App-Inhalte“ der Abschnitt „Apps zur Kontaktaufzeichnung sowie Apps zum COVID-19-Status“ ausgefüllt werden muss. Dies gilt auch für Apps, in denen nur Informationen zum Impfstatus oder zu Tests einer Person gespeichert werden.
- Außerdem gelten ab jetzt zusätzliche Anforderungen für Apps, bei denen Funktionen zur Kontaktaufzeichnung oder zum Nachweis des COVID-19-Status entfernt werden.
- Schritt 2 des Abschnitts „Anforderungen an Apps“:
- Die Anforderungen an den Berechtigungsnachweis für unterschiedliche App-Typen wurden erläutert.
Aufgrund der nie dagewesenen weltweiten Notlage beschleunigt Google Play die Überprüfung von Apps, damit offizielle Apps, die als Reaktion auf die Pandemie entwickelt wurden („COVID-19-Apps“), schneller im Google Play Store veröffentlicht werden können. Google nimmt diese Verantwortung sehr ernst. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der Informationsintegrität und des Datenschutzes sind nur COVID-19-Apps im Google Play Store zulässig, die den unten aufgeführten Anforderungen entsprechen.
Welche Apps unterliegen den Anforderungen in Zusammenhang mit COVID-19?
Apps, die diesen Anforderungen unterliegen, sind unter anderem:
- Apps, die beispielsweise medizinische Informationen zur Verfügung stellen oder Informationen zu Behandlungen, Impfungen, Tests oder Sonstigem im Zusammenhang mit COVID-19 anbieten.
- Apps, die die Umsetzung von Coronamaßnahmen oder -hilfen erleichtern, die zur Eindämmung des Coronavirus beitragen und solche, die Forschung sowie Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen unterstützen.
- Apps, die speziell als Reaktion auf die Coronakrise entwickelt wurden und Dienste wie soziale Unterstützung (Lebensmittelmarken, Zahlungsdienste), Gesundheitsfürsorge oder Kredite anbieten.
Hinweis: Nur bei Apps, die in diese Kategorien fallen, dürfen für den Titel und/oder das Symbol im Google Play Store Suchbegriffe wie beispielsweise „Coronavirus“, „COVID-19“ oder „Pandemie“ genutzt werden.
Bei anderen Apps dürfen COVID-19-bezogene Begriffe innerhalb der App, in der App-Beschreibung oder in Screenshots verwendet werden, aber nicht im Titel und/oder Symbol. Wenn es sich nicht um eine Gesundheits-App handelt, sind Verweise auf COVID-19 auf nicht gesundheitsbezogene Angaben beschränkt (z. B. Änderungen von Öffnungszeiten, Tipps für Aktivitäten zu Hause oder Meinungen zu den wirtschaftlichen/sozialen Auswirkungen der Coronakrise). Diese Apps dürfen keine gesundheitsbezogenen Angaben enthalten (z. B. Informationen zu Prävention, Behandlungen oder Impfungen).
Zulässige COVID-19-Apps
Apps in den obigen Kategorien 1–3 müssen zu einer der folgenden Gruppen gehören:
1. Offizielle Apps von Behörden: Diese können im Google Play Store in bestimmten Abschnitten des Bereichs „Infomaterialien zum Coronavirus bzw. zu COVID-19“ präsentiert werdenUm Nutzern verlässliche Informationen und Dienstleistungen zu bieten, dürfen dort nur COVID-19-Apps präsentiert werden, die von offiziellen Behörden veröffentlicht oder in Auftrag gegeben wurden. Nur Apps dieser Kategorie dürfen als öffentlich verfügbare Apps zur Kontaktaufzeichnung veröffentlicht werden (siehe unten).
Zum Schutz der Nutzer dürfen im Google Play Store nur für offizielle Apps von Behörden sowie für Apps der folgenden Kategorien im App-Titel oder App-Symbol Begriffe wie „COVID-19“ als Keywords und Marketing verwendet werden:
- Offizielle Apps von Behörden gemäß der Definition oben in Abschnitt (1) oder
- Apps, die von oder in direkter Verbindung mit folgenden Organisationen veröffentlicht wurden:
- einem Gesundheitssystem oder einem Gesundheitsdienstleister (z. B. CVS Health, UK National Health Service, UnitedHealth Group, Kaiser Permanente, das französische nationale Gesundheitssystem, Netcare (Südafrika) oder One Medical);
- einer staatlich anerkannten medizinischen oder epidemiologischen Forschungsorganisation (einschließlich staatlich anerkannter medizinischer Fakultäten), die intensiv medizinische Forschung betreibt. Die jeweilige Forschungsorganisation muss von einer registrierten Behörde anerkannt sein (z. B. vom Institutional Review Board in den USA oder vom National Health Service (NHS) im Vereinigten Königreich). Im Streitfall ist die Genehmigung durch eine Landesregierung oder Kommunalverwaltung oder eine nachweisbare Empfehlung durch eine Nichtregierungsorganisation (NGO), die im Gesundheitswesen tätig ist, erforderlich.
* Bitte beachten Sie, dass Apps, die die Kriterien oben in Unterabschnitt (b) erfüllen, direkt von oder in direkter Partnerschaft mit einer der genannten Organisationen veröffentlicht werden müssen – z. B. indem die autorisierende Einrichtung oder Organisation mit uneingeschränkter Erlaubnis im Titel, Logo oder der Beschreibung der App im Google Play Store erwähnt wird. Die Empfehlung durch eine Nichtregierungsorganisation allein reicht nicht aus. Für eine App, die beispielsweise von Mitarbeitern einer medizinischen Fakultät empfohlen wird, dürfen keine Begriffe wie „COVID-19“ verwendet werden, wenn sie nicht von oder in direkter Zusammenarbeit mit der entsprechenden Fakultät veröffentlicht wurde.
Anforderungen an Apps
1. Abschnitt „Apps zur Kontaktaufzeichnung sowie Apps zum COVID-19-Status“ auf der Seite „App-Inhalte“ ausfüllen
Wenn Ihre App der COVID-19-Kontaktaufzeichnung und/oder dem Nachweis des COVID-19-Status dient, öffnen Sie in der Play Console die Seite App-Inhalte (Richtlinie > App-Inhalte) und geben Sie im Abschnitt „Apps zur Kontaktaufzeichnung sowie Apps zum COVID-19-Status“ die erforderlichen Informationen ein.
Anhand der folgenden Definitionen können Sie feststellen, ob Ihre App unter die Kategorie der Apps zur COVID-19-Kontaktaufzeichnung oder zum Nachweis des COVID-19-Status fällt:
- Öffentlich verfügbare Apps zur Aufzeichnung möglicher Kontakte mit COVID-19-Infizierten umfassen alle Apps, mit denen infizierte Personen oder Personen, die einer infizierten Person möglicherweise begegnet sind, zur Eindämmung von COVID-19 erfasst oder beobachtet werden.
- Zu den öffentlich verfügbaren Apps zum Nachweis des COVID-19-Status gehören Apps, mit denen der Impfstatus, eine aktuelle Infektion oder frühere Infektionen von Personen überprüft werden können. Durch sie kann beispielsweise bestimmt werden, ob eine Person eine Reise antreten oder öffentliche Bereiche betreten darf. Dies beinhaltet auch Apps, in denen die Impf- oder Testdaten einer Person nur gespeichert, jedoch nicht analysiert und für Entscheidungen bezüglich der öffentlichen Gesundheit verwendet werden.
Hinweis: Wenn Sie vorhaben, die Funktionen Ihrer App maßgeblich zu verändern, wie etwa durch das Hinzufügen oder Entfernen von Funktionen zur Kontaktaufzeichnung oder zur Speicherung des COVID-19-Status, müssen Sie Ihre Erklärung in Ihrem Play Console-Konto auf der Seite App-Inhalte im Abschnitt „Apps zur Kontaktaufzeichnung sowie Apps zum COVID-19-Status“ aktualisieren.
Zusätzlich müssen Sie Ihre Nutzer informieren (z. B. durch Aktualisierung des Abschnitts Neue Funktionen) und den Store-Eintrag aktualisieren. Wenn Sie Funktionen zur Kontaktaufzeichnung oder zur Speicherung des COVID-19-Status entfernen und die Veröffentlichung der App aufheben möchten, müssen Sie ebenfalls die Erklärung und den Store-Eintrag aktualisieren und Ihre Nutzer über eine In-App-Benachrichtigung darüber informieren. Eine Anleitung dazu finden Sie in der Richtlinie zur Ermöglichung unlauteren Verhaltens.
2. Berechtigungsnachweis über das Vorabankündigungsformular einreichen
Bevor Sie eine zulässige App über die Play Console einreichen, verwenden Sie bitte das Vorabankündigungsformular, um nachzuweisen, dass Ihre App die Kriterien des Abschnitts 1 oder 2 für die oben beschriebenen zulässigen COVID-19-Apps erfüllt.
Wenn Sie in Schritt 1 angegeben haben, dass Ihre App eine öffentlich verfügbare App zur Aufzeichnung möglicher Kontakte mit COVID-19-Infizierten oder zum Nachweis des COVID-19-Status ist, muss Ihre App von einer Regierungsbehörde veröffentlicht, in Auftrag gegeben oder direkt empfohlen worden sein. Die Gerichtsbarkeit (anwendbare geografische Region) für diese Empfehlung muss beim Einreichen des Berechtigungsnachweises über das Vorabankündigungsformular angegeben und im Play Store-Eintrag der App deutlich offengelegt werden. Ein Beispiel für einen ausreichenden Nachweis ist eine detaillierte Mitteilung mit dem offiziellen Briefkopf der zuständigen Regierungsbehörde oder Organisation, die den genauen Titel und Paketnamen der App enthält.
Hinweis: Apps, in denen die Impf- oder Testdaten einer Person nur gespeichert, jedoch nicht analysiert und für Entscheidungen bezüglich der öffentlichen Gesundheit verwendet werden, können von oder in direkter Verbindung mit den Organisationen veröffentlicht werden, die oben in Abschnitt 2(2) der zulässigen COVID-19-Apps aufgeführt werden. Falls verfügbar, müssen Gesundheitseinrichtungen auch ihre nationale Registrierungsnummer angeben, z. B. die NPI (USA) oder die NIN (Indien).
3. Anforderungen an den Datenschutz
COVID-19-Apps müssen allen Google Play-Richtlinien entsprechen und unter anderem folgende Anforderungen erfüllen:
- Wenn Ihre App personenbezogene oder sensible Nutzerdaten abruft, erhebt, verwendet oder weitergibt – einschließlich Funktionen oder Daten, die an gefährliche Berechtigungen oder Laufzeitberechtigungen gebunden sind (z. B. Berechtigungen zu Standort, Adressbuch, BSSID, BLE, Fotos, Mikrofon und Sensoren) –, muss die App unsere Pflicht zur deutlichen Offenlegung und Einwilligung erfüllen, bevor Sie personenbezogene oder sensible Nutzerdaten erheben oder verarbeiten dürfen. Bei dieser Offenlegung muss auch auf die COVID-19-bezogene Verwendung von Daten und auf eine Verwendung von Daten eingegangen werden, die zur Einhaltung rechtlicher Bestimmungen erforderlich ist.
- Wenn in nachfolgenden Versionen Ihrer App neue Arten von personenbezogenen oder sensiblen Nutzerdaten erhoben werden, müssen Sie die Nutzer mit einer neuen Benachrichtigung und einer Begründung darüber informieren.
- Apps müssen eine öffentlich zugängliche Datenschutzerklärung haben, in der der Zugriff auf sowie die Erhebung, Verwendung und Weitergabe von personenbezogenen und sensiblen Nutzerdaten umfassend offengelegt wird.
- Apps, die speziell als Reaktion auf die Pandemie entwickelt wurden, dürfen nur auf personenbezogene und sensible Daten zugreifen, die zur direkten Unterstützung von Maßnahmen bei Krisenfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit erforderlich sind. Es dürfen dabei nur Daten verwendet werden, die zur Bekämpfung von COVID-19, zur epidemiologischen Forschung oder in Verbindung mit rechtlichen Bestimmungen erhoben wurden. Die Datenschutzerklärung der App muss diese eingeschränkte Nutzung widerspiegeln. Wenn Daten in Verbindung mit gerichtlichen Ersuchen verwendet oder weitergegeben werden können, muss das in der Datenschutzerklärung deutlich offengelegt werden. Außerdem müssen über einen Link Informationen zur gesetzlichen Grundlage und zu den Einspruchsmöglichkeiten der Nutzer gegen gesetzliche Auskunftsersuchen verfügbar gemacht werden.
- Apps, die Nutzern neben Maßnahmen als Reaktion auf COVID-19 einen bestimmten Dienst bieten (z. B. Mehrzweck-Apps von Behörden oder Tele-Gesundheits-Apps), dürfen die im Zusammenhang mit COVID-19 erhobenen Daten nur im Rahmen des Verwendungszwecks der App nutzen.
- Beispielsweise sollte für den Nutzer klar erkennbar sein, welche Verbindung zwischen der Kernfunktion der App und den im Zusammenhang mit COVID-19 erhobenen Daten besteht.
- Wenn Ihre App diese Anforderungen derzeit nicht erfüllt, müssen Sie entsprechende Anpassungen vornehmen, damit die Erhebung und Verwendung von Daten im Zusammenhang mit COVID-19 eindeutig Teil des Kernzwecks der App ist. Außerdem müssen Sie die Änderung den bestehenden App-Nutzern deutlich machen, bevor diese Daten erhoben werden, z. B. durch eine deutlich sichtbare Offenlegung in der App. Alternativ können Sie eine App veröffentlichen, die speziell als Reaktion auf COVID-19 entwickelt wurde.
- Sie müssen die Verwendung von Daten, die im Zusammenhang mit COVID-19 erhoben werden, in den für Nutzer sichtbaren Datenschutzhinweisen Ihrer App (z. B. Datenschutzerklärung und/oder Offenlegungen in der App) deutlich machen.
- Apps müssen alle personenbezogenen oder sensiblen Nutzerdaten auf sichere Weise verarbeiten. Dazu gehört unter anderem die Verwendung moderner Kryptografie (z. B. über HTTPS) bei der Übertragung von Daten.
4. Sichtbarkeit der App und Inkenntnissetzung der Nutzer
COVID-19-Apps, mit denen personenbezogene oder sensible Nutzerdaten erhoben, abgefragt, überwacht oder verarbeitet werden, müssen allen Anforderungen der Google Play-Richtlinien entsprechen. Dazu gehört Folgendes:
- Bei Apps zur Kontaktaufzeichnung sowie App zum Nachweis des COVID-19-Status (siehe Definitionen oben) muss die entsprechende Funktionalität im Play Store-Eintrag der App deutlich offengelegt werden. Apps, mit denen einer bereits vorhandenen App Funktionen zur Kontaktaufzeichnung oder zum Immunitätsnachweis hinzugefügt werden, müssen die oben aufgeführten Anforderungen erfüllen, z. B. zum Berechtigungsnachweis, zu den Datenschutzfunktionen und zur deutlichen Offenlegung neuer Funktionen für bestehende Nutzer.
- Apps sollten ihre Funktionalität nicht allein im Hintergrund (ohne GUI) ausführen. Apps müssen ein deutlich erkennbares Symbol u. a. für die App-Ablage, App-Einstellungen und Benachrichtigungssymbole haben.
- Apps müssen dem Nutzer mit einer der folgenden Methoden eine permanente Benachrichtigung anzeigen, je nachdem, ob die App im Hintergrund oder Vordergrund ausgeführt wird:
- Für Apps, die Daten im Vordergrund erheben oder als Dienst im Vordergrund ausgeführt werden
den Vordergrundzugriff verwenden:
- Die App muss dem Nutzer eine permanente Benachrichtigung anzeigen, wenn sie ausgeführt wird und automatisch Daten erheben kann (z. B. wenn sie BLE-Handshakes überwacht oder Standortdaten erhebt).
- Für Apps, die Daten erheben, wenn sie als Hintergrunddienst ausgeführt werden:
- Die App muss täglich eine Benachrichtigung anzeigen, die vom Nutzer geschlossen werden kann und ihn darüber informiert, wie diese Daten erhoben, abgefragt oder verarbeitet werden.
- Sie können Nutzern über ein aktivierbares Kästchen oder die Einstellungen anbieten, stattdessen eine wöchentliche Benachrichtigung zu erhalten. Die Standardeinstellung muss jedoch eine tägliche Benachrichtigung sein.
- Für Apps, die Daten im Vordergrund erheben oder als Dienst im Vordergrund ausgeführt werden
den Vordergrundzugriff verwenden:
5. API-Anforderungen
Gemäß der Richtlinie zum Missbrauch von Geräten und Netzwerken von Google Play ist Ihrer App der Zugriff auf oder die Verwendung von APIs untersagt, die gegen diese Bedingungen verstoßen.
6. Redaktionelle Anforderungen und Qualitätsanforderungen
Gemäß den Google Play-Richtlinien bezüglich sensibler Ereignisse, Falschdarstellung und betrügerischen Verhaltens dürfen Apps, die Inhalte im Zusammenhang mit COVID-19 zur Verfügung stellen, unabhängig davon, zu welcher Kategorie sie gehören, keine Verschwörungstheorien, irreführenden Behauptungen, „Wunderheilmittel“ oder gefährlichen Behandlungsmethoden oder offenkundig falsche oder nicht überprüfbare Informationen zum Thema COVID-19 enthalten oder verbreiten. Hierzu zählen auch Informationen zu Behörden, die Maßnahmen in Bezug auf COVID-19 koordinieren.
Überprüfung und Sichtbarkeit von Apps
Da die Bereitstellung von Apps im Zusammenhang mit der Reaktion auf COVID-19 eine äußerst dringliche und sensible Angelegenheit ist, kann die Durchsetzung gemäß den Bestimmungen der Vertriebsvereinbarung für Entwickler sowie der Richtlinie zur Durchsetzung strenger ausfallen als gewöhnlich, um die Sicherheit der Nutzer und von Google Play zu gewährleisten. Entwickler sind dafür verantwortlich, besondere Sorgfalt walten zu lassen, um sicherzustellen, dass ihre Apps jederzeit den Richtlinien entsprechen.
Wir werden uns bemühen, dass die zur Reaktion auf COVID-19 verwendeten Apps im Google Play Store verbleiben. Eine Ausnahme bilden Apps, die Risiken hinsichtlich Datenschutz, Falschinformationen oder der Gesundheit der Nutzer darstellen, die den öffentlichen Nutzen übertreffen. Wenn eine App einen weniger schwerwiegenden Richtlinienverstoß aufweist und einen klaren Vorteil für die öffentliche Gesundheit bietet, kann sie weiterhin im Google Play Store angeboten werden, während die Verstöße behoben werden. Solange der Richtlinienverstoß besteht, können diese Apps möglicherweise nicht bei Google Play beworben werden. Dies gilt auch für die Aufnahme in den Bereich Infomaterialien zum Coronavirus bzw. zu COVID-19 des Google Play Store.