Zahlungen

  1. Entwickler, die den Download von Apps bei Google Play in Rechnung stellen, müssen für diese Transaktionen das Abrechnungssystem von Google Play als Zahlungsmethode verwenden.
  1. Apps bei Google Play, bei denen eine Zahlung für den Zugang zu In-App-Funktionen oder ‑Diensten, einschließlich App-Funktionen, digitaler Inhalte oder Waren (zusammenfassend „In-App-Käufe“) verlangt oder akzeptiert wird, müssen das Abrechnungssystem von Google Play für diese Transaktionen verwenden, sofern nicht Paragraf 3, Paragraf 8 oder Paragraf 9 Anwendung findet.

    Beispiele für App-Funktionen oder ‑Dienste, für die die Nutzung des Abrechnungssystems von Google Play erforderlich ist, sind unter anderem:

    • Artikel, z. B. virtuelle Währungen, zusätzliche Leben, zusätzliche Spieldauer, Add-on-Elemente, Figuren und Avatare;
    • Abonnementdienste, z. B. für Fitness, Spiele, Dating, Bildung, Musik, Videos, Upgrades von Diensten oder andere Inhalte;
    • App-Funktionen oder Inhalte wie eine App-Version ohne Werbeunterbrechungen oder neue Funktionen, die in der kostenlosen Version nicht verfügbar sind, und
    • Cloud-Software und ‑Dienste, beispielsweise Datenspeicherdienste, Produktivitätssoftware für Unternehmen und Finanzverwaltungssoftware.
  1. Das Abrechnungssystem von Google Play darf in den folgenden Fällen nicht verwendet werden:
    1. Die Zahlung erfolgt hauptsächlich:
      • für den Kauf oder Verleih von physischen Waren wie Lebensmitteln, Kleidung, Haushaltswaren, Elektronik;
      • für den Kauf physischer Dienstleistungen wie Beförderungsdienstleistungen, Reinigungsdiensten, Fluggebühren, Mitgliedschaften in Fitnessstudios, Lebensmittellieferungen, Eintrittskarten für Live-Veranstaltungen oder
      • als Überweisung zum Begleichen einer Kreditkartenabrechnung oder Rechnung eines Versorgungsunternehmens, beispielsweise eines Kabel- und Telekommunikationsdienstleisters.
    2. Zahlungen umfassen Peer-to-Peer-Zahlungen, Onlineauktionen und steuerbefreite Spenden.
    3. Die Zahlung erfolgt für Inhalte oder Dienste, die Online-Glücksspiele ermöglichen, wie im Abschnitt Glücksspiel-Apps der Richtlinie zu Glücksspielen, Spielen und Wettbewerben, bei denen um echtes Geld gespielt wird, beschrieben.
    4. Die Zahlung erfolgt für eine Produktkategorie, die gemäß den Inhaltsrichtlinien des Zahlungscenters von Google nicht akzeptiert wird.
      Hinweis: In einigen Märkten bieten wir Google Pay für Apps an, die physische Waren und/oder Dienstleistungen verkaufen. Weitere Informationen finden Sie auf der Google Pay-Entwicklerseite.
  1. Außer unter den in Paragraf 3, Paragraf 8 und Paragraf 9 beschriebenen Bedingungen dürfen Apps Nutzer nicht zu einer anderen Zahlungsmethode als dem Abrechnungssystem von Google Play führen. Dieses Verbot umfasst unter anderem die Weiterleitung von Nutzern zu anderen Zahlungsmethoden über:
    • den Eintrag einer App bei Google Play;
    • In-App-Werbung für käufliche Inhalte;
    • in Apps integrierte WebViews, Schaltflächen, Links, Werbebotschaften, Anzeigen oder andere Calls-to-Action und
    • In-App-Benutzeroberflächenabläufe, einschließlich Kontoerstellungs‑ oder Anmeldeabläufen, bei denen Nutzer von einer App zu einer anderen Zahlungsmethode als dem Abrechnungssystem von Google Play weitergeleitet werden.
  1. Virtuelles In-App-Geld darf nur innerhalb der App oder des Spieltitels verwendet werden, in der oder dem es ursprünglich erworben wurde.

  1. Entwickler müssen Nutzer klar und genau über die Bedingungen und Preise ihrer App oder von zum Kauf angebotenen In-App-Funktionen oder Abos informieren. Die In-App-Preise müssen mit den Preisen übereinstimmen, die in der Google Play-Abrechnungsoberfläche angezeigt werden. Wenn sich Ihre Produktbeschreibung bei Google Play auf In-App-Funktionen bezieht, für die möglicherweise eine bestimmte oder zusätzliche Gebühr anfällt, müssen Nutzer in Ihrem App-Eintrag deutlich darüber informiert werden, dass für den Zugriff auf diese Funktionen eine Zahlung erforderlich ist.

  1. Bei Apps und Spielen, in denen man über bestimmte Mechanismen durch einen Kauf zufällige virtuelle Elemente erhalten kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf sogenannte „Lootboxes“, muss die Chance, solche Elemente zu erhalten, vor dem Kauf und in enger zeitlicher Nähe zum Kauf klar offengelegt werden.

  1. Sofern für die App keiner der in Paragraf 3 beschriebenen Fälle zutrifft, können Entwickler von Google Play-Apps Nutzern in diesen Ländern/Regionen zusätzlich zum Abrechnungssystem von Google Play ein alternatives Abrechnungssystem für Transaktionen in der App anbieten, wenn bei diesen Apps von Nutzern eine Zahlung für den Zugang zu In-App-Käufen verlangt oder akzeptiert wird. Voraussetzung dafür ist das Ausfüllen des Erklärungsformulars über die Abrechnung für jedes einzelne Programm und die Zustimmung zu den darin enthaltenen zusätzlichen Bedingungen und Programmanforderungen.

  1. Entwickler von Google Play-Apps können Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf Seiten außerhalb der App leiten, einschließlich um Angebote für digitale In-App-Funktionen und ‑Dienste zu bewerben. Entwickler, die Nutzer im EWR auf Seiten außerhalb der App leiten, müssen das Erklärungsformular für das entsprechende Programm ausfüllen und den darin enthaltenen zusätzlichen Bedingungen und Programmanforderungen zustimmen.

Hinweis: In unserer Hilfe finden Sie Informationen zu Fristen und häufig gestellte Fragen bezüglich dieser Richtlinie.

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