Datum des Inkrafttretens: 6. März 2024
Für die Teilnahme am Programm für externe Angebote durch einen Entwickler gelten zusätzlich zu den in der Google Play-Vertriebsvereinbarung für Entwickler („Vertriebsvereinbarung für Entwickler“) festgelegten Bedingungen, derzeit verfügbar unter https://play.google.com/about/developer-distribution-agreement.html, die nachfolgend beschriebenen Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“). Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Nutzungsbedingungen und der Vertriebsvereinbarung für Entwickler in Bezug auf die Teilnahme am Programm für externe Angebote durch den Entwickler haben diese Nutzungsbedingungen Vorrang.
1. Definitionen. Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung der Begriffe, die in den vorliegenden Nutzungsbedingungen verwendet werden. Begriffe, die in diesen Nutzungsbedingungen verwendet, aber nicht definiert werden, können in der Vertriebsvereinbarung für Entwickler definiert sein. In diesem Fall haben sie die in der Vereinbarung zugeschriebene Bedeutung.
„Produkt des Entwicklers“ bezeichnet Software, Inhalte, digitale Materialien sowie andere Produkte und Dienstleistungen, die Nutzern durch den Entwickler zur Verfügung gestellt werden.
„EWR“ bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum.
„Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA)“ bezeichnet eine Endnutzer-Lizenzvereinbarung oder gleichwertige Bereitstellungsbedingungen.
„Einschließen“ oder „einschließlich“ bedeuten „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“.
„Externer Link“ bezeichnet eine Funktion, die der Entwickler Nutzern in den Gebieten bereitstellt und über die Nutzer zu einem Ort außerhalb der App gelangen, einschließlich zur Bewerbung von Angeboten für das Produkt des Entwicklers.
„Programm für externe Angebote“ bezeichnet ein Programm, bei dem Entwickler Angebote für ihre Produkte bewerben und Nutzer eine externe Transaktion abschließen können.
„Externe Transaktion“ bezeichnet den Kauf oder aber die Stornierung, Erstattung oder Rückbuchung eines Kaufs von Produkten des Entwicklers, einschließlich In-App-Funktionen und ‑Diensten oder Abos und zugehörigen automatischen Verlängerungen, unter Verwendung eines externen Links.
„Fälligkeitsdatum der Zahlung“ bezeichnet die Frist, bis zu der der Entwickler alle Servicegebühren und Steuern, die gemäß diesen Nutzungsbedingungen fällig und zahlbar sind, an Google zu zahlen hat. Dies ist der 30. Kalendertag ab dem Datum der entsprechenden Rechnung.
„Bericht“ bezeichnet eine detaillierte Erklärung zu externen Transaktionen. Diese Erklärung muss in der von Google vorgegebenen Form (die von Google gelegentlich geändert werden kann) und zur Zufriedenheit von Google erfolgen.
„Steuern“ bezeichnet alle von Behörden auferlegten Abgaben, einschließlich Steuern, Zöllen, Einfuhrabgaben und Quellensteuern. Ausgeschlossen sind Telekommunikationssteuern und ähnliche Gebühren sowie Zuschläge, Vermögenssteuern und Steuern, die auf dem Nettoeinkommen einer Partei basieren, außerdem Franchise-, Unternehmens- und Gewerbesteuern sowie ähnliche Transaktionstypen.
„Gebiete“ sind die Länder und Gebiete, die unter diesem Link beschrieben sind.
2. Rollen und Verantwortlichkeiten für externe Transaktionen
2.1 Teilnahme am Programm für externe Angebote. Die Teilnahme am Programm für externe Angebote durch den Entwickler unterliegt diesen Nutzungsbedingungen und ist von einer Genehmigung durch Google abhängig, die auf angemessene Weise nach eigenem Ermessen von Google verwehrt oder aufgehoben werden darf.
2.2 Rollen und Verantwortlichkeiten des Entwicklers. Der Entwickler schließt bei externen Transaktionen einen direkten Vertrag mit den Nutzern und ist ihnen gegenüber für alle obligatorischen Offenlegungen gemäß anwendbarem Recht verantwortlich. Dies schließt Rechnungen und Zahlungsbelege ein. Konkret hat der Entwickler folgende Verpflichtungen:
(a) Er muss die Nutzer im EWR gut sichtbar und mit klar verständlichen Worten vor dem Abschluss einer Transaktion durch den Nutzer informieren, dass er der Merchant of Record (Vertragspartner) für externe Transaktionen ist;
(b) er muss die Nutzer gut sichtbar und mit klar verständlichen Worten vor dem Abschluss einer Transaktion durch den Nutzer informieren, dass er – und nicht Google – der Lieferant der Produkte des Entwicklers ist und die alleinige Verantwortung für die Produkte des Entwicklers (einschließlich gesetzlicher Garantien gemäß anwendbarem Recht) und die Verarbeitung der externen Transaktion trägt; und
(c) er muss gemäß Paragraf 5 (Steuern) dieser Nutzungsbedingungen die Nutzer gut sichtbar und mit klar verständlichen Worten vor dem Abschluss einer Transaktion durch den Nutzer informieren, dass etwaige Transaktionssteuern, Mehrwertsteuern, Goods and Services Taxes oder ähnliche Steuern, die bei externen Transaktionen fällig werden, in der alleinigen Verantwortung des Entwicklers liegen.
Der Entwickler ist allein dafür verantwortlich, einen Support für externe Transaktionen anzubieten und etwaige Beschwerden über die externen Transaktionen oder etwaige verkaufte Produkte des Entwicklers zu handhaben. Google trägt hierfür keine Verantwortung.
2.3 Die Rolle von Google. Google fungiert weder als Vertreter noch als Merchant of Record (Vertragspartner) für externe Transaktionen und greift nicht in die Bereitstellung des Produkts oder die Erbringung zugehöriger Dienstleistungen des Entwicklers ein. Google ist nicht an der Einziehung oder Abwicklung von Zahlungen von Nutzern für externe Transaktionen beteiligt. Darüber hinaus autorisiert Google nicht die Abbuchung und legt auch keine Zusatzbedingungen in Bezug auf solche externen Transaktionen fest.
2.4 Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA). Ungeachtet Absatz 5.3 der Vertriebsvereinbarung für Entwickler gilt im Hinblick auf externe Transaktionen: Wenn der Entwickler über einen separaten Endnutzer-Lizenzvertrag verfügt, durch den die Rechte der Nutzer am Produkt des Entwicklers geregelt werden, ersetzt der Endnutzer-Lizenzvertrag die Vertriebsvereinbarung für Entwickler und die vorliegenden Nutzungsbedingungen in Bezug auf die Rechte des Nutzers am Produkt des Entwicklers.
2.5 Werbeaktionen. Absatz 7.1 der Vertriebsvereinbarung für Entwickler gilt nicht für Produkte, die über einen externen Link gekauft wurden.
3. Verpflichtungen des Entwicklers
3.1 Der Entwickler hat folgende Verpflichtungen:
(a) Er muss die auf der Seite zum Programm für externe Angebote verfügbaren Anforderungen erfüllen, die von Google gelegentlich aktualisiert werden dürfen;
(b) Servicegebühren für externe Transaktionen bezahlen, die so berechnet werden:
(i) Gebühr für erstmalige Akquisition: 5 % für sich automatisch verlängernde Abos und 10 % für andere Angebote von digitalen In-App-Funktionen und ‑Diensten in den beiden Jahren nach der ersten externen Transaktion.
(ii) Gebühr für laufende Dienste: 7 % für sich automatisch verlängernde Abos und 17 % für andere Angebote von digitalen In-App-Funktionen und ‑Diensten in den beiden Jahren nach der ersten externen Transaktion. Nach den ersten zwei Jahren darf der Entwickler die Inanspruchnahme der Play-Dienste beenden, womit die Bezahlung der Gebühr für laufende Dienste wegfällt, nachdem er eine Nutzereinwilligung eingeholt hat und der Nutzer die Inanspruchnahme der Play-Dienste ebenfalls beendet.
3.2 Berichte. Der Entwickler meldet jede externe Transaktion wie hier beschrieben an Google.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Rechnungsstellung. Google stellt dem Entwickler eine Rechnung über alle für den Monat angefallenen Servicegebühren und Steuern aus und bemüht sich in wirtschaftlich angemessener Weise, dies innerhalb von 15 Kalendertagen nach dem Ende jedes Kalendermonats zu tun.
4.2 Zahlung. Der Entwickler bezahlt alle Servicegebühren und Steuern in Verbindung mit externen Transaktionen in der in der Rechnung angegebenen Währung bis zum Fälligkeitsdatum der Zahlung. Dazu verwendet er eine von Google für diesen Entwickler genehmigte Zahlungsmethode (die von Google gelegentlich geändert werden darf).
4.3 Zahlungsanfechtungen und Erstattungen. Alle Zahlungsanfechtungen müssen vor dem Fälligkeitsdatum der Zahlung eingereicht werden. Sollten die Parteien zu dem Ergebnis kommen, dass bestimmte Ungenauigkeiten bei der Abrechnung Google zuzuschreiben sind, stellt Google eine nachträglich korrigierte Rechnung aus. Erhält ein Entwickler eine Erstattung, erfolgt diese in Form einer Gutschrift über den entsprechenden Betrag.
4.4 Überfällige Zahlungen; Verrechnung. Bei verspäteten Zahlungen können Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat (oder dem höchsten gesetzlich zulässigen Satz, falls dieser niedriger ist) ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung fällig werden. Der Entwickler ist für alle angemessenen Aufwendungen (einschließlich Anwaltshonorare) verantwortlich, die Google durch das Eintreiben dieser überfälligen Beträge entstehen. Zusätzlich zu den in der Vertriebsvereinbarung für Entwickler festgeschriebenen Rechten von Google behält sich Google folgendes Recht vor: Wenn der Entwickler Google Beträge, die er Google gemäß diesen Nutzungsbedingungen schuldet, nicht bezahlt, kann Google diese Beträge mit anderen Beträgen verrechnen, die Google dem Entwickler gemäß einem anderen zwischen dem Entwickler und Google geschlossenen Vertrag schuldet.
5. Steuern
5.1 Steuern auf externe Transaktionen. Mit Ausnahme von externen Transaktionen, die bestimmte, unter https://support.google.com/googleplay/android-developer/answer/138000 beschriebene Bedingungen erfüllen (die von Google gelegentlich aktualisiert werden dürfen), ist der Entwickler für die Versteuerung von externen Transaktionen verantwortlich, einschließlich:
(a) der Feststellung, ob eine externe Transaktion steuerpflichtig ist;
(b) der Verrechnung und Einziehung dieser Steuern in der jeweils gültigen Höhe;
(c) der Überweisung dieser Steuern an die zuständige Steuerbehörde;
(d) der Bezahlung aller anwendbaren Steuern, die infolge externer Transaktionen anfallen; und
(e) der Bereitstellung aller erforderlichen Dokumente für den Nutzer, Google oder die zuständige Steuerbehörde.
Wenn Google feststellt, dass Google verpflichtet ist, Steuern im Zusammenhang mit einer externen Transaktion einzuziehen oder abzuführen, werden diese Steuern separat vom Entwickler eingefordert und gegebenenfalls Informationen, die Google zur Bestimmung dieser Steuern benötigt, von ihm eingeholt. Der Entwickler muss dann diese Steuern Google gemäß Paragraf 4 (Zahlungsbedingungen) dieser Nutzungsbedingungen bezahlen. Wenn Google gemäß anwendbarem Recht verpflichtet ist, Steuern als E‑Commerce-Betreiber einzubehalten und weiterzuleiten, fordert Google einen Betrag in Höhe dieser Steuern vom Entwickler zusätzlich zu den Servicegebühren ein. Stellt der Entwickler Google die entsprechenden Steuerdokumente, ‑bescheinigungen oder ‑informationen nicht wie von Google gefordert zur Verfügung, kann Google seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Der Entwickler ist dann für alle Steuern im Zusammenhang mit einer externen Transaktion verantwortlich.
5.2 Steuern auf Servicegebühr. Alle Zahlungen vom Entwickler an Google im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen verstehen sich ohne Steuern. Der Entwickler ist für die Entrichtung etwaiger Steuern verantwortlich, die auf Servicegebühren für externe Transaktionen anfallen. Ist Google verpflichtet, im Rahmen der Zahlungen des Entwicklers an Google Steuern einzuziehen oder zu bezahlen, werden die Steuern dem Entwickler separat in Rechnung gestellt und der Entwickler muss diese Steuern an Google bezahlen. Falls Steuern gemäß anwendbarem Recht von einem oder in Bezug auf einen gemäß diesen Nutzungsbedingungen an Google zu zahlenden Betrag abgezogen werden müssen, gilt für den Entwickler Folgendes:
(a) Er muss etwaige zusätzliche Beträge bezahlen, die nötig sind, damit Google einen Nettobetrag erhält, der dem vollständigen Betrag entspricht, den Google gemäß diesen Nutzungsbedingungen erhalten hätte, wenn kein Abzug oder keine Einbehaltung stattgefunden hätte;
(b) er muss solche Abzüge vornehmen;
(c) er muss solche Steuern der zuständigen Steuerbehörde innerhalb des nach anwendbarem Recht vorgeschriebenen Zeitraums überweisen; und
(d) er muss Google eine für Google hinreichend zufriedenstellende Dokumentation über eine solche Überweisung zur Verfügung stellen.
5.3 Steuerdokumente und Vertretung. Der Entwickler stellt Google zeitgerecht alle von Google angeforderten Steuerdokumente, ‑bescheinigungen oder ‑informationen zur Verfügung. Damit Google den indischen Quellensteuerbestimmungen für E‑Commerce nachkommen kann, stellen indische Entwickler bei entsprechenden Anfragen von Google Transaktionsinformationen bereit. Der Entwickler sichert hiermit zu, dass er nicht als Vertreter oder Beauftragter im Namen einer anderen Person in Bezug auf eine externe Transaktion handelt. Darüber hinaus erklärt sich der Entwickler damit einverstanden, Google mindestens 90 Tage vor dem Inkrafttreten einer solchen Vertretung oder Ernennung eine schriftliche Benachrichtigung zukommen zu lassen. Sofern der Entwickler seinen einkommensteuerlichen Wohnsitz nicht in den USA oder in Singapur hat, sichert er hiermit zu, dass etwaige Dienstleistungen, die er Nutzern über sein Produkt bereitstellt, nicht in den USA oder Singapur erbracht werden. Darüber hinaus erklärt sich der Entwickler damit einverstanden, dass er Google mindestens 90 Tage vor der Erbringung solcher Dienstleistungen in den USA oder Singapur eine schriftliche Benachrichtigung zukommen lässt. Eine schriftliche Benachrichtigung über eine Änderung des Vertreterstatus oder des Dienstleistungsstandorts kann per E‑Mail an play-tax-notices@google.com gesendet werden.
5.4 Steuerfreistellung. Der Entwickler ist verpflichtet, soweit gesetzlich zulässig, Google, die mit Google verbundenen Unternehmen und die jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter von der Haftung für jegliche Ansprüche, Klagen, Prozesse oder Verfahren sowie alle Verluste, Steuern, Haftungsansprüche, Zinsen, Strafen oder Bußgelder (einschließlich angemessener Anwaltshonorare) freizustellen, die sich aus (a) einer Nichtoffenlegung, einer falschen Erklärung, der verspäteten Bereitstellung von durch Google angeforderten Erklärungen oder Informationen oder (b) einer falschen Konfiguration oder einer falschen Kategorisierung in Bezug auf Steuern durch den Entwickler ergeben, oder in entsprechenden Fällen zu verteidigen.
6. Zusicherungen und Gewährleistungen
6.1 Der Entwickler sichert zu, dass alle Informationen, die er Google im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen zur Verfügung stellt, einschließlich jener Informationen im Erklärungsformular für das Programm für externe Angebote (wie in Absatz 3.1(b) der vorliegenden Nutzungsbedingungen angegeben) und im Bericht, immer aktuell, wahrheitsgetreu, korrekt, belegbar und vollständig sind, solange der Entwickler diesen Nutzungsbedingungen unterliegt.
6.2 Der Entwickler sichert zu, dass er allein für die Einhaltung des anwendbaren Rechts und der Verpflichtungen weltweit verantwortlich ist und bleibt. Dies gilt in Verbindung mit allen Angelegenheiten, die sich aus der Bereitstellung eines externen Links durch den Entwickler für Nutzer ergeben, einschließlich seiner Verpflichtungen als Merchant of Record (Vertragspartner) für externe Transaktionen.
7. Audit
7.1 Während der Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen und bis zu ein Jahr danach darf Google die Bücher und Aufzeichnungen des Entwicklers bezüglich aller Servicegebühren und Steuern für externe Transaktionen prüfen, die im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zahlbar sind, um die Richtigkeit dieser Zahlungen zu verifizieren. Um einer Anfrage nach einem Audit nachzukommen, muss der Entwickler innerhalb von 30 Tagen ab der Anfrage Folgendes tun:
(a) Er muss Google eine Kopie der jeweils aktuellen unabhängigen, externen Bewertung der Kontrolleinrichtungen des Entwicklers zur Verfügung stellen, die im Einklang mit den internationalen Prüfungsstandards SSAE18/ISAE3402 – SOC 1 Typ II (oder einer Nachfolgeversion) durchgeführt wurden; oder
(b) er muss die Durchführung eines Audits genehmigen. Wenn sich der Entwickler für ein Audit entscheidet, gilt Folgendes: Das Audit muss (i) zu einem einvernehmlich vereinbarten Zeitpunkt während der normalen Geschäftszeiten des Entwicklers stattfinden; (ii) es darf innerhalb von zwölf (12) aufeinanderfolgenden Monaten nicht öfter als einmal durchgeführt werden; und (iii) es darf nur Feststellungen seit dem letzten Audit durch Google (sofern durchgeführt) enthalten.
7.2 Google ist für alle Kosten eines von Google durchgeführten Audits verantwortlich. Wenn jedoch beim Audit bei den an Google bezahlten Servicegebühren eine Differenz von mehr als 5 % festgestellt wird, muss der Entwickler Google die Auditkosten erstatten.
8. Laufzeit, Kündigung und Ausschluss
8.1 Die vorliegenden Nutzungsbedingungen bleiben wirksam, bis sie gekündigt werden.
8.2 In folgenden Fällen darf Google diese Nutzungsbedingungen durch eine schriftliche Mitteilung sofort oder, falls dies gemäß anwendbarem Recht erforderlich ist, mit einer Frist von 30 Tagen kündigen:
(a) Der Entwickler hat eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen oder der Vertriebsvereinbarung für Entwickler verletzt;
(b) Google ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Nutzungsbedingungen zu kündigen; oder
(c) der Entwickler ist kein autorisierter Entwickler mehr, er ist kein Entwickler mehr mit einwandfreiem Status gemäß der Vertriebsvereinbarung für Entwickler oder damit verbundener Richtlinien von Google oder er ist nicht mehr berechtigt, Android-Software zu verwenden.
8.3 Sofern dies durch anwendbares Recht erlaubt ist, darf Google diese Nutzungsbedingungen durch eine schriftliche Mitteilung aus beliebigen anderen Gründen mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
8.4 Wenn der Entwickler gegen eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen verstößt, kann Google eine beliebige Maßnahme ergreifen, die im Durchsetzungsverfahren beschrieben ist, das derzeit unter https://support.google.com/googleplay/android-developer/answer/9899234 verfügbar ist.
8.5 Google ist berechtigt, Beträge einzubehalten und/oder zurückzufordern, die der Entwickler durch einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen erhalten hat.
8.6 Der Entwickler hat die Möglichkeit, diese Nutzungsbedingungen zu kündigen und nicht mehr am Programm für externe Angebote teilzunehmen, indem er unter folgendem Link eine schriftliche Mitteilung an Google sendet: https://support.google.com/googleplay/android-developer/contact/alternative_billing_external_offers_q.
9. Haftungsbeschränkung; Haftungsfreistellung
9.1 Google übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die sich aus der Verwendung eines externen Links durch den Entwickler ergeben oder damit zusammenhängen. Dies gilt insbesondere für nicht autorisierte Transaktionen in Zusammenhang mit einem externen Link.
9.2 Der Entwickler stellt Google, seine verbundenen Unternehmen, Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter von Haftung frei und verteidigt sie im Rahmen rechtlicher oder regulatorischer Verfahren Dritter, die sich aus der Teilnahme am Programm für externe Angebote durch den Entwickler ergeben.
10. Änderungen der Nutzungsbedingungen
10.1 Google kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Der Entwickler wird in diesem Fall darüber informiert und hat die Möglichkeit, die Änderungen abzulehnen. Der Entwickler sollte sich die Nutzungsbedingungen regelmäßig ansehen und sie auf angekündigte Änderungen prüfen. Änderungen an den Nutzungsbedingungen gelten nicht rückwirkend und treten unter folgenden Bedingungen in Kraft und gelten als akzeptiert:
(a) Sofort, wenn der Entwickler nach der Bekanntgabe der Benachrichtigung Entwickler wird; oder
(b) an dem in der Benachrichtigung angegebenen Datum, das frühestens 30 Tage nach der Bekanntgabe der Änderungen liegt, wenn der Entwickler vorher schon Produkte für den Vertrieb über Google Play bereitgestellt hat. Ausgenommen sind Änderungen, die aufgrund rechtlicher Erfordernisse sofort in Kraft treten.
10.2 Wenn der Entwickler den Änderungen der Nutzungsbedingungen nicht zustimmt, darf er die Teilnahme am Programm für externe Angebote einstellen. Dies ist der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Entwicklers. Der Entwickler stimmt zu, dass er durch seine fortgesetzte Teilnahme am Programm für externe Angebote in den Gebieten die Nutzungsbedingungen akzeptiert und damit einverstanden ist, diese Nutzungsbedingungen einzuhalten.
11. Allgemeine rechtliche Bestimmungen
11.1 Das geltende Recht und die Gerichtsbarkeit, die in der Vertriebsvereinbarung für Entwickler festgelegt sind, gelten für alle Forderungen, die sich aus diesen Nutzungsbedingungen oder der Beziehung des Entwicklers zu Google gemäß den Nutzungsbedingungen ergeben oder darauf beziehen.
11.2 Diese Nutzungsbedingungen und die Vertriebsvereinbarung für Entwickler bilden zusammen mit den jeweils aufgeführten Richtlinien die gesamte rechtliche Vereinbarung zwischen dem Entwickler und Google und regeln die Teilnahme am Programm für externe Angebote durch den Entwickler. Die englischsprachige Version dieser Nutzungsbedingungen hat Vorrang. Etwaige Übersetzungen sind nicht bindend und dienen nur als Referenz.