Das Programm für externe Angebote ermöglicht es Entwicklern von über Google Play verwalteten Apps, Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an Inhalte außerhalb der App weiterzuleiten, auch zum Bewerben von In-App-Funktionen und ‑Diensten, gemäß der Zahlungsrichtlinie von Google Play.
Um die Vorgaben des Gesetzes über digitale Märkte der EU auch weiter einzuhalten, haben wir zusätzliche Änderungen an unserem Programm für externe Angebote vorgenommen. Damit wollen wir Entwicklern mehr Flexibilität verschaffen und zugleich dafür sorgen, dass Vertrauen und Sicherheit auf der gesamten Plattform erhalten bleiben. Entwickler müssen die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und ihre Anmeldung für das Programm abschließen, bevor sie externe Angebote bewerben können.
Am Programm wurden folgende wichtige Änderungen vorgenommen:
- Entwickler haben mehr Flexibilität: Sie können Nutzer über anklickbare Links aus ihrer App weiterleiten, haben zusätzliche Optionen zum Abschluss von Verträgen für ihre Angebote und können Links einfügen, über die ihre Apps heruntergeladen werden können.
- Aktualisiertes Gebührenmodell für das Programm: Beispielsweise wurde die Gebühr für die erstmalige Akquisition gesenkt und wird für einen kürzeren Zeitraum erhoben. Außerdem ist die Gebührenstruktur für den fortlaufenden Service jetzt in zwei Stufen unterteilt:
- Stufe 1 – Fortlaufender Service: Pflichtgebühr für wichtige Dienste, die für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der App notwendig sind.
- Stufe 2 – Fortlaufender Service: Optionale Gebühr für zusätzliche Dienste (Details siehe unten).
Wann greifen diese Änderungen?
- Am 19. August 2025:
- Entwickler, die sich für das Programm für externe Angebote anmelden, können Nutzer zu externen Angeboten weiterleiten, damit diese ihre digitalen In-App-Artikel und Abos kaufen – gemäß den überarbeiteten Programmanforderungen.
- Am 9. Dezember 2025 haben wir zusätzliche Programmanforderungen sowie aktualisierte APIs eingeführt, die Folgendes ermöglichen:
- Eigene App-Downloads verlinken: Bevor Entwickler auf externe App-Downloads verlinken können, müssen sie externe App-Links in der Play Console angeben und die neuen APIs (demnächst verfügbar) implementieren.
- Servicestufe auswählen: Im Rahmen des neuen Programms müssen sich Entwickler zwischen Stufe 1 und Stufe 2 entscheiden. Bestimmte Funktionen aus Stufe 2 werden möglicherweise vorübergehend für alle Apps bereitgestellt, auch wenn Stufe 1 gewählt wird.
- Allen Entwicklern, die schon am Programm teilnehmen, werden nach Auswahl ihrer Servicestufe die zu viel gezahlten Gebühren entsprechend den neuen Preisen gutgeschrieben.
Kommunikation und Bewerbung von Angeboten
Entwickler können sehr flexibel entscheiden, zu welchen Zielen und Arten von Angeboten sie ihre Nutzer weiterleiten. Insbesondere ist Folgendes möglich:
- Entwickler können Links präsentieren, die Nutzer zu einem beliebigen Ziel weiterleiten, an dem sie von den Entwicklern angebotene digitale In-App-Artikel und Abos in einer WebView, in einem bereits auf dem Gerät installierten App-Store oder in einem Browser kaufen können.
- Die URLs dürfen zusätzliche Parameter enthalten, sofern keine personenidentifizierbaren Informationen (PII) über die URL übertragen werden. Bis aktualisierte APIs von Entwicklern verwendet werden, um diese URLs dynamisch bereitzustellen, müssen Teilnehmer des Programms URLs weiterhin in der Play Console angeben, damit sie überprüft werden können.
- Entwickler dürfen Links präsentieren, über die Nutzer ihre Apps herunterladen können, sofern die aktualisierten Programmanforderungen eingehalten und die neuen APIs verwendet werden.
Da Links, über die Nutzer aus der sicheren Umgebung von Google Play in die offene Android-Umgebung weitergeleitet werden, ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko darstellen können, führen wir neue Sicherheits- und Transparenzmaßnahmen ein. So können wir die erweiterten Funktionen anbieten und gleichzeitig das Vertrauen der Nutzer erhalten, wovon sowohl Google Play-Nutzer als auch Entwickler profitieren.
- Sicherheitsüberprüfung Apps, einschließlich Links und App-Downloads, sowie Ziele, die über Links beworben werden, werden auf Einhaltung unserer aktualisierten Teilnahmebedingungen für das Programm überprüft. Dabei wird auch kontrolliert, ob verlinkte Inhalte gegen die Google Play-Richtlinien für Entwickler verstoßen und schädliches oder illegales Material enthalten. Google Play überprüft zwar Inhalte, wir können aber nicht garantieren, dass diese Inhalte genauso sicher sind wie Inhalte in Apps, die über Google Play vertrieben werden.
- Optimierte Google-Benachrichtigung bei externen Links. Um für Transparenz zu sorgen, wird ein Infobildschirm angezeigt, wenn ein Nutzer in einer App auf einen Link klickt. Auf diesem Bildschirm wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass er Google Play verlässt. Außerdem kann er wählen, ob er weitere Benachrichtigungen bei nachfolgenden Klicks für diese App sehen möchte.
Google Play-Service
Wie unsere standardmäßigen Servicegebühren spiegeln auch die Gebühren für das Programm für externe Angebote die Vorteile von Android und Google Play wider und bilden eine Grundlage für unsere fortlaufenden Investitionen in Android und Google Play. Dazu gehören die App-Bereitstellung und ‑Sichtbarkeit, die Möglichkeit, Apps auf verschiedenen Formfaktoren zu launchen, das Vertrauen und die Sicherheit der Nutzer sowie andere Plattformtools, die zum Erstellen, Testen und Einführen von Apps für ein globales Publikum erforderlich sind.
Entwickler, die am Programm teilnehmen, können Angebote in der App bewerben oder weiterhin In-App-Monetarisierungsdienste über ihren eigenen Abrechnungsdienst anbieten. Dazu müssen sie sich für die alternative Abrechnung ohne Auswahlmöglichkeit für Nutzer anmelden und die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Da externe Links mit höheren Sicherheitsrisiken verbunden sind, dürfen Entwickler, die an diesem Programm teilnehmen, in ihrer App nicht Google Play Billing oder die Abrechnung mit Auswahlmöglichkeit für Nutzer verwenden.
Nachdem sie sich für das Programm registriert haben, können Entwickler eine Servicestufe für ihre App auswählen. Standardmäßig ist sowohl Stufe 1 als auch 2 festgelegt.
- Stufe 1 – Fortlaufender Service: Diese Stufe umfasst Funktionen, die Entwickler benötigen, um eine sichere und zuverlässige App anzubieten. Dazu gehören wichtige Elemente für Vertrauen und Sicherheit, wie App-Überprüfung, Scannen auf Malware und Sicherheitslücken sowie grundlegende Funktionen für Sichtbarkeit und Bereitstellung. Diese Stufe ist für alle Entwickler verpflichtend, die Angebote kommunizieren oder bewerben, solange die App über Play verwaltet wird.
- Stufe 2 – Fortlaufender Service: Diese Stufe bietet zusätzliche Funktionen für Bereitstellung, Sichtbarkeit und Verwaltung von Apps. Sie umfasst optionale erweiterte Elemente wie die Möglichkeit, über themenbasierte (indirekte) Suchanfragen gefunden zu werden, benutzerdefinierte Werbekampagnen und Tools, die helfen, Nutzer über die gesamte Lebensdauer der App zu binden.
Weitere Informationen zu fortlaufenden Servicestufen
Änderungen der Google Play Store-Gebühren
Im Programm gibt es ein neues Gebührenmodell: Die Gebühr für die erstmalige Akquisition beträgt 3 % des Umsatzes und wird nur noch für 6 Monate erhoben. Die Gebühren für den fortlaufenden Service lassen sich weiter senken, wenn Stufe 1 ausgewählt wird. Für Links zu App-Downloads fällt zusätzlich eine feste Gebühr pro Download an, die je nach App-Kategorie variiert.
Hier finden Sie eine Übersicht der Gebührenaufstellung für verschiedene Szenarien.|
Gebühren |
Voraussetzungen |
Links zum Kaufen von In-App-Inhalten |
Links zu Downloads |
|
|---|---|---|---|---|
|
Gebühr für die erstmalige Akquisition |
< 6 Monate nach der Installation einer über Google Play verwalteten App |
3 % des Betrags jeder Transaktion nach abgeschlossener Angebots-Conversion |
3 % der Transaktionen in der heruntergeladenen App |
|
|
> 6 Monate nach der Installation einer in Google Play verwalteten App |
0 % |
|||
|
Stufe 1 – Fortlaufender Service (erforderlich) |
Solange der Google Play Store-Service für die App in Anspruch genommen wird |
10 % der Transaktionen nach abgeschlossener Angebots-Conversion |
Fester Betrag pro Nutzerland und App-Kategorie (siehe unten) für jede Installation |
|
|
Stufe 2 – Fortlaufender Service (Optional) |
+10 % der In-App-Käufe / +3 % der Abos nach abgeschlossener Angebots-Conversion |
Fester Betrag pro Nutzerland und App-Kategorie (siehe unten) für jede Installation |
||
Feste Gebühren für App-Downloads
Für den fortlaufenden Service der Stufen 1 und 2 haben wir feste Gebühren eingeführt, wenn eine App über einen Link heruntergeladen wird. So wird sichergestellt, dass Google Play für die Vorteile, die die Plattform bietet, entschädigt wird, z. B. für die Dienste zum Schutz von Google Play-Nutzern und Tools zum Verwalten der App.
Stufe 1 – Fortlaufender Service, feste Gebühr pro Installation* in Euro:
|
Ländergruppe |
Gruppe 1 |
Gruppe 2 |
Gruppe 3 |
Gruppe 4 |
|---|---|---|---|---|
|
Apps |
0,90 |
0,75 |
0,50 |
0,20 |
| Spiele |
0,95 |
0,70 |
0,30 |
0,10 |
Stufe 1 + Stufe 2 – Fortlaufender Service, feste Gebühr pro Installation* in Euro:
|
Ländergruppe |
Gruppe 1 |
Gruppe 2 |
Gruppe 3 |
Gruppe 4 |
|---|---|---|---|---|
|
Apps |
1,80 |
1,50 |
1,00 |
0,40 |
| Spiele |
1,90 |
1,40 |
0,60 |
0,20 |
* Wird gelegentlich angepasst
|
Ländergruppen |
Liste der Länder |
|---|---|
|
Gruppe 1 |
Deutschland, Österreich, Island, Irland, Norwegen |
|
Gruppe 2 |
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Malta, Niederlande, Schweden |
|
Gruppe 3 |
Kroatien, Tschechien, Estland, Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien |
|
Gruppe 4 |
Bulgarien, Zypern, Rumänien |
Nächste Schritte
Sie können sich für das Programm für externe Angebote registrieren, um Nutzer mit mehr Flexibilität zu externen Kaufangeboten weiterzuleiten.