Änderungsprotokoll: Dieser Artikel wurde vor Kurzem aktualisiert.
- Die Schweiz wird ab sofort aus der Liste der Länder/Regionen entfernt, für die ein standortspezifisches Formular erforderlich ist.
- Ab Juli 2026 können Entwicklerinnen und Entwickler aus Liechtenstein, Island und Norwegen, die gemäß der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (Markets in Crypto-Assets, MiCA) als Anbieterinnen oder Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen (Crypto-Asset Service Provider, CASP) zugelassen sind, ihre Apps auch auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausrichten.
Zur Wahrung der Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer und zur Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Vorschriften hat Google Play spezielle Richtlinien für die Veröffentlichung von Börsen und Software-Wallets für Kryptowährungen festgelegt. Da Google Play eine globale Plattform ist, sollen unsere Richtlinien für Entwicklerinnen und Entwickler einen weltweit einheitlichen Ansatz für Compliance und Sicherheit schaffen. Wenn eine Entwicklerin oder ein Entwickler in der Play Console ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Region für den Vertrieb auswählt, ist das eine bewusste Entscheidung, die App für lokale Nutzerinnen und Nutzer dort auffindbar und verfügbar zu machen. Börsen und Software-Wallets für Kryptowährungen dürfen daher nur auf die unten aufgeführten Länder bzw. Regionen ausgerichtet und dort veröffentlicht werden, wenn die App den lokalen Gesetzen und Branchenstandards entspricht.
Wenn sich Ihre Zielregion nicht auf der Liste befindet, dürfen Sie unter Umständen trotzdem weiterhin Börsen und Software-Wallets für Kryptowährungen veröffentlichen. Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen überall in der Welt ständig verändern, wird jedoch erwartet, dass Entwickler alle zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen gemäß den jeweiligen lokalen Gesetzen erfüllen. Sie können von Google Play auch aufgefordert werden, weitere Informationen zur Einhaltung der Vorschriften in Gerichtsbarkeiten zur Verfügung zu stellen, die unten nicht aufgeführt sind.
Vorgehen
- Geben Sie in der Erklärung zu Finanzfunktionen unter App-Inhalte an, dass Ihre App eine Börse und/oder ein Software-Wallet für Kryptowährungen ist.
- Wenn Ihre App auf eines der unten aufgeführten Länder oder eine der unten aufgeführten Regionen ausgerichtet ist, werden Ihnen länderspezifische Formulare angezeigt, die Sie ausfüllen müssen. Wenn Sie für ein Land / eine Region nicht über die dort erforderlichen Registrierungs- oder Lizenzierungsinformationen verfügen, entfernen Sie das Land oder die Region aus der Liste der Länder bzw. Regionen, auf die Ihre App ausgerichtet ist. Weitere Informationen zum Vertrieb in bestimmten Ländern
Beachten Sie, dass auch alle sonstigen rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Landes / der jeweiligen Region erfüllt sein müssen.
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Land/Region |
Börsen für Kryptowährungen |
Software-Wallets für Kryptowährungen |
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Bahrain |
Der Entwickler muss die entsprechende Lizenz der Zentralbank von Bahrain (Central Bank of Bahrain, CBB) zum Anbieten von Dienstleistungen für Kryptowährungen („Crypto-Asset Services“-Lizenz) haben. |
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Kanada |
Der Entwickler muss beim FINTRAC (CANAFE) als Gelddienstleistungsunternehmen („Money Services Business“) registriert sein. |
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Hongkong |
Der Entwickler muss sich für das Lizenzsystem anmelden und von der Hongkonger Securities and Futures Commission (SFC) eine Lizenz des Typs 1 („Dealing in securities“, Handel mit Wertpapieren) und des Typs 7 („Providing automated trading services“, Erbringung automatisierter Handelsdienstleistungen) erhalten haben. |
Nicht erforderlich |
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Indonesien |
Der Entwickler muss die entsprechende Lizenz der indonesischen Finanzaufsichtsbehörde (Otoritas Jasa Keuangan, OJK) als Anbieter von Handel mit digitalen Finanzassets („Digital Financial Asset Trading Provider“) haben. | |
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Israel |
Der Entwickler muss entweder (a) von der CMISA (רשות שוק ההון, ביטוח וחיסכון) als Finanzdienstleister oder (b) von der Bank of Israel (בנק ישראל) als Bankinstitut lizenziert sein. |
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Japan |
Der Entwickler muss ordnungsgemäß bei der japanischen Financial Services Agency (金融庁) als Anbieter von Börsendienstleistungen für Krypto-Assets registriert sein. |
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Philippinen |
Der Entwickler muss über eine Zulassungsbestätigung („Certificate of Authority“) als Gelddienstleistungsunternehmen („Money Services Business“) der Zentralbank der Philippinen (Bangko Sentral ng Pilipinas, BSP) verfügen. |
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Südafrika |
Der Entwickler muss bei der Financial Sector Conduct Authority (FSCA) registriert sein. |
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Südkorea |
Die Entwicklerin oder der Entwickler muss einen erfolgreichen VASP-Antrag (Virtual Asset Service Provider) beim Kommissar der Korea Financial Intelligence Unit (KoFIU) eingereicht haben. |
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Thailand |
Der Entwickler muss über die entsprechende „Digital Asset Business“-Lizenz der thailändischen Securities and Exchange Commission (SEC) verfügen. |
Nicht erforderlich |
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Vereinigte Arabische Emirate |
Der Entwickler muss eine Lizenz (a) der Financial Services Regulatory Authority (FSRA), (b) der Virtual Asset Regulatory Authority (VARA) oder (c) der Dubai Financial Services Authority (DFSA) haben. |
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Vereinigtes Königreich |
Der Entwickler muss bei der Financial Conduct Authority (FCA) registriert sein. |
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USA |
Der Entwickler muss entweder (a) bei FinCEN als Gelddienstleistungsunternehmen („Money Services Business“) und gleichzeitig in einem Bundesstaat als Geldtransferdienstleister („Money Transmitter“) registriert sein oder (b) auf Bundes- oder Bundesstaatsebene als konzessioniertes Kreditinstitut („Chartered Bank Entity“) zugelassen sein. |
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Europäische Union Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden Ab Juli 2026: Liechtenstein, Island und Norwegen |
Die Entwicklerin oder der Entwickler muss von einer zuständigen nationalen Behörde als Anbieterin oder Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Krypto-Assets (Markets in Crypto-Assets, MiCA) zugelassen sein. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Entwicklerinnen und Entwickler aus Liechtenstein, Island und Norwegen Ab Juli 2026 können Entwicklerinnen und Entwickler, die von einer zuständigen nationalen Behörde aus Liechtenstein, Island und Norwegen als Anbieterinnen oder Anbieter von Krypto-Assets-Dienstleistungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Krypto-Assets (Markets in Crypto-Assets, MiCA) zugelassen sind, ihre Apps auch auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausrichten. |
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