Zur Wahrung der Sicherheit der Nutzer und zur Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Vorschriften hat Google Play spezielle Richtlinien für die Veröffentlichung von Börsen und Software-Wallets für Kryptowährungen festgelegt. Börsen und Software-Wallets für Kryptowährungen dürfen in den unten aufgeführten Ländern/Regionen nur dann veröffentlicht werden, wenn die App den lokalen Gesetzen und Branchenstandards entspricht.
Wenn sich Ihre Zielregion nicht auf der Liste befindet, dürfen Sie unter Umständen trotzdem weiterhin Börsen und Software-Wallets für Kryptowährungen veröffentlichen. Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen überall in der Welt ständig verändern, wird jedoch erwartet, dass Entwickler alle zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen gemäß den jeweiligen lokalen Gesetzen erfüllen. Sie können von Google Play auch aufgefordert werden, weitere Informationen zur Einhaltung der Vorschriften in Gerichtsbarkeiten zur Verfügung zu stellen, die unten nicht aufgeführt sind.
Vorgehen
- Geben Sie in der Erklärung zu Finanzfunktionen unter App-Inhalte an, dass Ihre App eine Börse und/oder ein Software-Wallet für Kryptowährungen ist.
- Wenn Ihre App auf eines der unten aufgeführten Länder oder eine der unten aufgeführten Regionen ausgerichtet ist, werden Ihnen länderspezifische Formulare angezeigt, die Sie ausfüllen müssen. Wenn Sie für ein Land / eine Region nicht über die dort erforderlichen Registrierungs- oder Lizenzierungsinformationen verfügen, entfernen Sie das Land oder die Region aus der Liste der Länder bzw. Regionen, auf die Ihre App ausgerichtet ist. Weitere Informationen zum Vertrieb in bestimmten Ländern
Beachten Sie, dass auch alle sonstigen rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Landes / der jeweiligen Region erfüllt sein müssen.
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Land/Region |
Börsen für Kryptowährungen |
Software-Wallets für Kryptowährungen |
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Bahrain |
Der Entwickler muss die entsprechende Lizenz der Zentralbank von Bahrain (Central Bank of Bahrain, CBB) zum Anbieten von Dienstleistungen für Kryptowährungen („Crypto-Asset Services“-Lizenz) haben. |
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Kanada |
Der Entwickler muss beim FINTRAC (CANAFE) als Gelddienstleistungsunternehmen („Money Services Business“) registriert sein. |
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Hongkong |
Der Entwickler muss sich für das Lizenzsystem anmelden und von der Hongkonger Securities and Futures Commission (SFC) eine Lizenz des Typs 1 („Dealing in securities“, Handel mit Wertpapieren) und des Typs 7 („Providing automated trading services“, Erbringung automatisierter Handelsdienstleistungen) erhalten haben. |
Nicht erforderlich |
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Indonesien |
Der Entwickler muss die entsprechende „Crypto Asset Physical Trader“-Lizenz von der Bappebti haben. |
Nicht erforderlich |
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Israel |
Der Entwickler muss entweder (a) von der CMISA (רשות שוק ההון, ביטוח וחיסכון) als Finanzdienstleister oder (b) von der Bank of Israel (בנק ישראל) als Bankinstitut lizenziert sein. |
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Japan |
Der Entwickler muss ordnungsgemäß bei der japanischen Financial Services Agency (金融庁) als Anbieter von Börsendienstleistungen für Krypto-Assets registriert sein. |
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Philippinen |
Der Entwickler muss über eine Zulassungsbestätigung („Certificate of Authority“) als Gelddienstleistungsunternehmen („Money Services Business“) der Zentralbank der Philippinen (Bangko Sentral ng Pilipinas, BSP) verfügen. |
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Südafrika |
Der Entwickler muss bei der Financial Sector Conduct Authority (FSCA) registriert sein. |
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Südkorea |
Der Entwickler muss einen erfolgreichen VASP-Antrag (Virtual Asset Service Provider) beim Kommissar der Korea Financial Intelligence Unit (KoFIU) eingereicht haben. |
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Schweiz |
Der Entwickler muss von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) bewilligt sein. |
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Thailand |
Der Entwickler muss über die entsprechende „Digital Asset Business“-Lizenz der thailändischen Securities and Exchange Commission (SEC) verfügen. |
Nicht erforderlich |
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Vereinigte Arabische Emirate |
Der Entwickler muss eine Lizenz (a) der Financial Services Regulatory Authority (FSRA), (b) der Virtual Asset Regulatory Authority (VARA) oder (c) der Dubai Financial Services Authority (DFSA) haben. |
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Vereinigtes Königreich |
Der Entwickler muss bei der Financial Conduct Authority (FCA) registriert sein. |
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USA |
Der Entwickler muss entweder (a) bei FinCEN als Gelddienstleistungsunternehmen („Money Services Business“) und gleichzeitig in einem Bundesstaat als Geldübermittler („Money Transmitter“) registriert sein oder (b) auf Bundes- oder Bundesstaatsebene als konzessioniertes Kreditinstitut („Chartered Bank Entity“) zugelassen sein. |
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Europäische Union Deutschland**, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich*, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien***, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden |
Der Entwickler muss von einer zuständigen nationalen Behörde als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) zugelassen sein. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. * Frankreich Entwickler, die ihre Apps nur auf Frankreich ausrichten, haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit, den oben genannten Anforderungen zu entsprechen. Wenn Sie Ihre App vor dem 30. Juni 2026 in Frankreich anbieten möchten und nicht von einer zuständigen nationalen Behörde als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) zugelassen sind, müssen Sie bei der AMF (Autorité des Marchés Financiers) als Dienstleister für digitale Vermögenswerte (Digital Asset Service Provider, DASP) registriert sein. Solche länderspezifischen Zulassungen für Börsen und Software-Wallets für Kryptowährungen sind jedoch nur bis zum 30. Juni 2026 gültig. Ab dem 1. Juli 2026 werden nur noch MiCA-Zulassungen akzeptiert. ** Deutschland Entwickler, die ihre Apps nur auf Deutschland ausrichten, haben bis zum 30. Dezember 2025 Zeit, den oben genannten Anforderungen zu entsprechen. Wenn Sie Ihre App vor dem 30. Dezember 2025 in Deutschland anbieten möchten und nicht von einer zuständigen nationalen Behörde als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) zugelassen sind, müssen Sie die entsprechenden Erlaubnisse für Börsen und Software-Wallets für Kryptowährungen haben, z. B. eine Erlaubnis zum Vermitteln von Finanzdienstleistungen, eine Erlaubnis zum Betreiben eines multilateralen Handelssystems und/oder eine Erlaubnis zum Betreiben des Kryptoverwahrgeschäfts der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Solche länderspezifischen Zulassungen für Börsen und Software-Wallets für Kryptowährungen sind jedoch nur bis zum 30. Dezember 2025 gültig. Ab dem 31. Dezember 2025 werden nur noch MiCA-Zulassungen akzeptiert. *** Italien Nach dem 30. Dezember 2025 dürfen die oben genannten Entwickler, die am OAM-Programm teilnehmen, das Targeting ihrer Apps auf Italien nur noch bis zum 30. Juni 2026 vornehmen, wenn sie (oder ein Unternehmen, das zu ihrer Gruppe gehört) bei einer zuständigen nationalen Behörde einen Antrag auf Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCAR) gestellt haben. Wenn die MiCAR-Genehmigung innerhalb dieses Zeitraums verweigert wird, müssen Entwickler das Targeting auf Italien sofort einstellen. Ab dem 30. Juni 2026 werden nur noch MiCAR-Zulassungen akzeptiert. |
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