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Erklärung zu Nachrichten- und Zeitschriften-Apps abgeben

Alle betroffenen Nachrichten- und Zeitschriften-Apps müssen zur Einhaltung der Google Play-Richtlinie für Nachrichten- und Zeitschriften-Apps eine Play Console-Erklärung abgeben. Ab dem 27. August 2025 ist sie obligatorisch.

Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die Erklärungsanforderungen sowie eine detaillierte Anleitung zum Ausfüllen des Formulars.

Hinweis: Weitere Informationen zu den Richtlinien- und Erklärungsanforderungen finden Sie in diesem Hilfeartikel.
Warum müssen Entwickler von Nachrichten- und Zeitschriften-Apps die Erklärung abgeben?

Diese neuen Anforderungen tragen dazu bei, das Vertrauen in das Google Play-Ökosystem zu stärken, indem Google Play für Entwickler und Nutzer weiterhin sicher bleibt.

Eine erhöhte Transparenz in Bezug auf die Inhalte, Eigentumsrechte und redaktionellen Strukturen des hinter der Nachrichten- bzw. Zeitschriften-App stehenden Rechtssubjekts gilt als Best Practice für ein vertrauenswürdiges Medienökosystem.

Für welche Apps muss die Erklärung abgegeben werden?

Die Richtlinie für Nachrichten- und Zeitschriften-Apps gilt für alle Apps,

  • die derzeit in der Kategorie „Nachrichten und Zeitschriften“ bei Google Play aufgeführt sind,
  • die den Begriff „Nachrichten“ und/oder „Zeitschrift“ enthalten oder
  • für die wichtige Attribute verwendet werden, die mit der App-Kategorie „Nachrichten und Zeitschriften“ verknüpft sind (z. B. App-Titel, Symbole oder Entwicklername).

Diese Richtlinie gilt auch für Nachrichten- und/oder Zeitschriften-Aggregatoren sowie für Nachrichten- und/oder Zeitschriften-Apps, deren Inhalte mit KI generiert werden.

Welche Fragen müssen beantwortet werden?

Der kurze Fragebogen enthält Best-Practice-Fragen, um grundlegende Informationen auf App-Ebene zu erhalten. Für alle betroffenen Apps müssen die folgenden Informationen angegeben werden:

  • Kontaktdaten und Informationen zum übergeordneten Rechtssubjekt
  • Typ des übergeordneten Rechtssubjekts (z. B. öffentliche/staatliche Medien, kommerzielle/private Medien)

Möglicherweise werden Sie um weitere Informationen zu Ihrer App gebeten wie:

  • Schwerpunkt der In‑App-Inhalte
  • Mitgliedschaften und Zugehörigkeiten zu Branchen und Vereinigungen
  • Redaktionelle Richtlinien, Auszeichnungen und Anerkennungen

Diese Fragen spiegeln Best-Practice-Fragen aus Standards der Medien- und Journalismusbranche wider.

Was ist ein Rechtssubjekt?

Für alle Apps bei Google Play, einschließlich Nachrichten- und Zeitschriften-Apps, müssen die Informationen zum Entwicklerkonto in der Play Console angegeben werden. Dazu gehören Informationen zum Rechtssubjekt der jeweiligen App.

In der Erklärung für Nachrichten- und Zeitschriften-Apps müssen Entwickler angeben, ob sie

  • diese Erklärung für das zuvor in der Play Console angegebene Rechtssubjekt des Entwicklerkontos abgeben oder
  • diese Erklärung für ein anderes Rechtssubjekt abgeben, als in der Play Console angegeben wurde.

Google Play ist sich bewusst, dass viele Entwickler ähnliche Apps für andere Rechtssubjekte als ihr eigenes Rechtssubjekt entwickeln.

Wenn Ihre App Nachrichten- und/oder Zeitschrifteninhalte für ein anderes Rechtssubjekt bereitstellt als jenes, das Sie in der Console angegeben haben, müssen Sie es in der Erklärung angeben.

  • Beispiel: Entwickler X entwickelt verschiedene Apps, darunter die Magazine App 123, die dem Unternehmen Y gehört. Da sich dieses Rechtssubjekt von dem Rechtssubjekt unterscheidet, das Entwickler X zuvor in der Console angegeben hat, muss er in der Erklärung für Nachrichten- und Zeitschriften-Apps das Unternehmen Y als Rechtssubjekt angeben, für das er Magazine App 123 entwickelt hat.
Welche Kontaktdaten müssen angegeben werden?

Geben Sie in der Erklärung bitte eine URL an, unter der die erforderlichen Kontaktdaten zu finden sind.

  • Diese URL muss zusätzlich zu allen sonstigen Kontaktdaten, die Sie Ihren Nutzern bereitstellen, in der App zu finden sein.
  • Die Daten, z. B. eine E‑Mail-Adresse und/oder Telefonnummer, müssen leicht zu finden und aktuell sein.
Hinweis: Gemäß der Richtlinie ist es nicht zulässig, nur Links zu Konten für soziale Medien anzugeben.
Wie sollte der Typ der Nachrichten- bzw. Zeitschriften-App angegeben werden?

Für alle betroffenen Nachrichten- und Zeitschriften-Apps muss ausgewählt werden, welchem Typ von Rechtssubjekt sie am ehesten entsprechen.

Für jeden Typ sind vier Optionen und Definitionen verfügbar. Diese Definitionen basieren auf den etablierten internationalen Klassifikationen der Vereinten Nationen (UN).

Wählen Sie die Option aus, die am besten zum Rechtssubjekt der App passt, in deren Namen Sie die Erklärung abgeben:

  • Öffentlich/staatlich: Medienrechtssubjekt, das von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet wurde und direkt staatlich oder über von Bürgern bezahlte Lizenzgebühren und/oder durch Werbung finanziert wird.
  • Kommerziell/privat: Medienrechtssubjekt, das im Besitz von Privatunternehmen oder Einzelpersonen ist und von diesen zu kommerziellen Zwecken betrieben wird. Diese können in einem oder in mehreren Ländern registriert sein.
  • Community/Nonprofit-Organisation: Medienrechtssubjekt, das einer Community und/oder Nonprofit-Organisation gehört und von dieser betrieben wird. Diese Rechtssubjekte sind nicht kommerziell und werden als unabhängig geführt und verwaltet betrachtet.
  • Sonstiges (bitte angeben): Medienrechtssubjekt, das durch keine der oben genannten Definitionen beschrieben wird. Wenn Sie „Sonstiges“ auswählen, beschreiben Sie den Typ des Medienrechtssubjekts.
Welche Apps sollten als Nachrichten- und/oder Zeitschriften-Aggregator angegeben werden?

Apps sollten nur dann als Aggregator angegeben werden, wenn alle oder die meisten In‑App-Inhalte von Drittanbieterquellen stammen.

Aggregatoren (z. B. Nachrichten, Zeitschrift) sind Medienrechtssubjekte, die digitale Inhalte (Text, Audio, Video usw.) aus verschiedenen Drittanbieter-Medienquellen zusammenführen.

Wenn Sie eine Aggregator-App mit KI‑generierten Nachrichten- und/oder Zeitschrifteninhalten haben, müssen Sie sie als Aggregator angeben, sofern Ihre Inhalte aus mehreren Quellen stammen.

Wenn Ihre App neben Inhalten von Drittanbietern und/oder aggregierten Inhalten auch eigene Nachrichten- und/oder Zeitschrifteninhalte anbietet, müssen Sie sie nicht als Aggregator angeben.

Aggregatoren müssen bestimmte Richtlinienanforderungen erfüllen: Aggregator-Apps müssen Nutzern klare Informationen zu den Veröffentlichungsquellen der Drittanbieterinhalte geben.

Welche Optionen gibt es, um In‑App-Inhalte zu beschreiben?

Entwickler müssen den Haupttyp der bereitgestellten In‑App-Inhalte beschreiben.

Entwickler sollten eine Auswahl aus der folgenden Liste treffen, indem sie alle zutreffenden Optionen markieren. Hinweis: Wählen Sie die Inhalte aus, die in Ihrer App hauptsächlich präsentiert werden und/oder für die separate, deutlich gekennzeichnete Bereiche vorhanden sind.

  • Wirtschaft
    • Dazu gehören Nachrichten- und/oder Zeitschrifteninhalte zur Wirtschaft (global und/oder lokal), beispielsweise Inhalte zu Unternehmen, bestimmten Branchen und/oder Technologien sowie Wirtschaftsanalysen und ‑trends.
  • Bildung und Forschung
    • Dazu gehören Nachrichten- und/oder Zeitschrifteninhalte zu Bildung und Forschung (global und/oder lokal), beispielsweise Inhalte zu akademischen, pädagogischen, Forschungs-, Hochschul- und/oder anderen Institutionen.
  • Unterhaltung
    • Dazu gehören Nachrichten- und/oder Zeitschrifteninhalte zum Thema Unterhaltung (global und/oder lokal), beispielsweise Inhalte zu Musik, Film, Theater, Onlineplattformen und/oder anderen Unterhaltungsbranchen.
  • Finanzen
    • Dazu gehören Nachrichten- und/oder Zeitschrifteninhalte zum Thema Finanzen (global und/oder lokal), beispielsweise Inhalte zu Geld, Investitionen und Märkten.
  • Essen und Trinken
    • Dazu gehören Nachrichten- und/oder Zeitschrifteninhalte zum Thema Essen und Trinken (global und/oder lokal), beispielsweise Inhalte zu Innovationen, Rezepten, Restaurants/Bars, Technologie, Trends und Wellness.
  • Lifestyle und Mode
    • Dazu gehören Nachrichten- und/oder Zeitschrifteninhalte zum Thema Lifestyle und Mode (global und/oder lokal), beispielsweise Inhalte zu Mode, Kosmetik, Design, Kunst und Architektur sowie Shopping und Produkten.
  • Nachrichten und Zeitgeschehen
    • Dazu gehören Nachrichten- und/oder Zeitschrifteninhalte zu Nachrichten und zum Zeitgeschehen, beispielsweise auf lokaler, kommunaler, regionaler, landesweiter und/oder internationaler Ebene. Hinweis: Nachrichten und das Zeitgeschehen umfassen in der Regel Inhalte zu Entwicklungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
  • Organisationen
    • Dazu gehören Nachrichten- und/oder Zeitschrifteninhalte zu relevanten Organisationen (global und/oder lokal), beispielsweise Inhalte zu Nachrichten und Neuigkeiten, Ausbildung und Entwicklung, Beschäftigung sowie Statistiken und Trends.
      • Hinweis: Organisationen können u. a. Alumni-, Unternehmens-, Nonprofit-, religiöse, Freizeit- und Hobby-, kulturelle, studentische, Gewerkschafts- und Arbeitsrechtssubjekte, Sektoren und Branchen sein.
  • Wissenschaft und Technik
    • Dazu gehören Nachrichten- und/oder Zeitschrifteninhalte zu Wissenschaft und Technik (global und/oder lokal), beispielsweise Inhalte zu neuen Entdeckungen, Erfindungen, Forschung und technischen Fortschritten und Entwicklungen.
  • Sport
    • Dazu gehören Nachrichten- und/oder Zeitschrifteninhalte (global und/oder lokal) zum Thema Sport, beispielsweise Inhalte zu Ergebnissen, Spielhöhepunkten, Eilmeldungen sowie Sportligen und ‑mannschaften.
  • Handel und Gewerbe
    Hinweis: Vereinigungen in Handel und Gewerbe können u. a. zu den Bereichen Landwirtschaft, Technologie, Finanzen, Gesundheitswesen, Recht, Einzelhandel und Fertigung gehören.
    • Dazu gehören Nachrichten- und/oder Zeitschrifteninhalte zu Rechtssubjekten in Handel und Gewerbe (global und/oder lokal), beispielsweise Inhalte zu neuen Produkten und Technologien, regulatorischen Änderungen, Markttrends, Branchenveranstaltungen und ‑konferenzen, Vereinigungen sowie Beschäftigung und Ausbildung.
  • Reisen
    • Dazu gehören Nachrichten- und/oder Zeitschrifteninhalte zum Thema Reisen (global und/oder lokal), beispielsweise Inhalte zu Reisezielen, Reisetipps, kulturellen Erfahrungen und Aktivitäten.
  • Sonstiges
    • Dazu gehören Nachrichten- und/oder Zeitschrifteninhalte, die keiner der oben genannten Kategorien zugeordnet werden können. Geben Sie Informationen zum Haupttyp der Inhalte an, die in Ihrer App bereitgestellt werden, wenn sie einer der anderen Optionen entsprechen.
Welche YouTube-Kanäle sollten angegeben werden?

Entwickler werden gebeten, alle App-bezogenen YouTube-Kanäle für ihre Nachrichten- und/oder Zeitschriften-Apps anzugeben.

Diese Kanäle beziehen sich auf Inhalte mit ähnlichem Branding, die auch in Ihrer mit Branding versehenen App verfügbar sind. Geben Sie bitte alle entsprechenden URLs an.

Wenn Sie keine YouTube-Kanäle haben, die Ihre App direkt repräsentieren, wählen Sie „Nein“ aus.

Hinweis: Sie müssen keine YouTube-Kanäle angeben, die nicht direkt mit Ihrer App und Ihrer Marke in Verbindung stehen.

Sie können alle in der Erklärung genannten YouTube-Kanäle den Metadaten Ihres Store-Eintrags hinzufügen, um mit Ihren Nutzern leichter in Kontakt zu treten.

Welche redaktionellen Richtlinien oder Standards müssen erfüllt werden?

Redaktionelle Richtlinien und Standards beziehen sich auf Regeln, Grundsätze oder Erklärungen, die Nachrichten- und/oder Zeitschriftenredaktionen verwenden, um ihre Entscheidungen in Bezug auf Berichterstattung, Verfassen von Texten und Veröffentlichung zu treffen. 

Sie können alles abdecken, vom Schreibstil und der Korrekturrichtlinie bis hin zur Einhaltung von Gesetzen und der Angabe von Quellen.

Nachrichten- und Zeitschriften-Apps müssen keine redaktionellen Richtlinien und Standards erfüllen, um im Google Play Store angeboten zu werden.

Sie können solche Standards aber für Ihre App angeben, wenn Ihre App oder Ihr Rechtssubjekt 1) diese Standards übernommen hat und 2) die entsprechende Dokumentation öffentlich verfügbar ist.

Geben Sie dazu einfach die URL an, unter der diese Richtlinien oder Standards zu finden sind.

Wenn Ihre App und Ihr Rechtssubjekt jeweils eigene redaktionelle Standards haben, sollten Sie jene angeben, die für Ihre App gelten.

Sie können die angegebene URL auch den Metadaten Ihres Store-Eintrags hinzufügen, um sie mit Ihren Nutzern zu teilen.

Was sind journalistische Initiativen oder Standards?

Journalistische Standards und Initiativen werden von Journalisten und Medien geschaffen und geleitet. Ihnen können sich relevante journalistische und Medienrechtssubjekte anschließen.

Wenn Ihre App oder Ihr Rechtssubjekt nicht an solchen Initiativen beteiligt ist, können Sie einfach „Nein“ auswählen. Die Beteiligung einer App an solchen Initiativen ist keine Voraussetzung für die Aufnahme in den Play Store.

Wenn Sie sich an solchen Standards oder Initiativen beteiligen, haben Sie die Möglichkeit, dies anzugeben.

Diese Standards können global sein und von Journalisten und verwandten Rechtssubjekten – einschließlich Nachrichten- und Zeitschriftenrechtssubjekten – übernommen werden.

Es können auch landesweit oder regional vereinbarte Standards sein, wie sie von Nachrichten- und Pressevereinigungen für ihre Mitglieder festgelegt werden.

Wenn Ihre App oder Ihr Rechtssubjekt an solchen Standards beteiligt ist, teilen Sie uns dies gern mit und geben Sie dabei die entsprechenden URLs an.

Sie haben auch die Möglichkeit, diese URLs den Metadaten Ihres Store-Eintrags hinzuzufügen, um diese Informationen mit Ihren Nutzern zu teilen.

Was ist unter journalistischen Anerkennungen und Auszeichnungen zu verstehen?

Es gibt eine Reihe von lokalen, nationalen, regionalen und globalen Initiativen, die Anerkennungen und Auszeichnungen für Nachrichten- und Zeitschriftenrechtssubjekte vergeben.

Wenn Ihre App oder Ihr Rechtssubjekt keine Anerkennungen oder Auszeichnungen erhalten hat, können Sie einfach „Nein“ angeben. Eine Auszeichnung ist keine Voraussetzung für die Aufnahme in den Play Store.

Wenn Sie Anerkennungen oder Auszeichnungen erhalten haben, können Sie diese gern angeben und entsprechende URLs hinzufügen.

Sie haben auch die Möglichkeit, diese URLs den Metadaten Ihres Store-Eintrags hinzuzufügen, um diese Informationen mit Ihren Nutzern zu teilen.

Welche Arten von Vereinigungen sollten offengelegt werden?

Sie müssen kein Mitglied einer Vereinigung sein, um im Play Store gelistet zu werden.

Google Play ist sich jedoch bewusst, dass es verschiedene Medienvereinigungen gibt, bei denen Sie möglicherweise Mitglied sind.

Es gibt in der Medienbranche eine Vielzahl von Vereinigungen und Gremien auf globaler, nationaler und regionaler Ebene. Dazu gehören auch Vereinigungen für kommerzielle Sender und/oder öffentlich-rechtliche Medien (einschließlich Fernsehen und/oder Radio).

Wenn Sie Mitglied einer oder mehrerer Vereinigungen sind, können Sie diese Informationen in Ihrer Erklärung angeben.

Sie haben auch die Möglichkeit, diese URLs den Metadaten Ihres Store-Eintrags hinzuzufügen, um diese Informationen mit Ihren Nutzern zu teilen.

Bis wann muss die Erklärung abgegeben werden?
Ab dem 27. August 2025 muss für alle betroffenen Nachrichten- und Zeitschriften-Apps eine Erklärung ausgefüllt und eingereicht werden. Wenn Sie die Erklärung nicht bis zum angegebenen Termin abgeben können, haben Sie die Möglichkeit, in der Play Console eine Fristverlängerung zu beantragen.
Was passiert, wenn die Erklärung nicht abgegeben wird?

Entwickler aller betroffenen Apps werden vorab darüber informiert, dass die Erklärung abgegeben werden muss, um die Richtlinien einzuhalten.

Solange Sie die Erklärung nicht abgegeben haben, können Sie keine App-Updates oder ‑Änderungen zur Überprüfung einreichen.

Wie muss die Erklärung eingereicht werden?

Alle betroffenen Apps, die die entsprechenden Kriterien erfüllen, werden aufgefordert, die Erklärung über die Play Console abzugeben.

Alternativ:

  1. Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite App-Inhalte (Richtlinien > App-Inhalte) auf.
  2. Wählen Sie unter „Nachrichten- und Zeitschriften-Apps“ die Option Erklärung beginnen aus.
  3. Beantworten Sie alle Fragen.
  4. Reichen Sie alle zusätzlichen Dokumente ein, die Sie teilen möchten.
  5. Klicken Sie nach der Beantwortung aller Fragen auf Weiter.
  6. Wenn Sie die ausgefüllte Erklärung einreichen möchten, wählen Sie Speichern aus.
    1. Falls Sie zurückgehen und Änderungen vornehmen möchten, können Sie Zurück auswählen und Ihre Antworten ändern.
    2. Sind Sie sich bei etwas nicht sicher, haben Sie die Möglichkeit, Als Entwurf speichern auszuwählen und später zum Formular zurückzukehren.
    3. Wenn Sie Änderungen verwerfen auswählen, müssen Sie das Formular noch einmal ausfüllen.

Alle Fragen müssen beantwortet werden, sofern sie nicht als optional gekennzeichnet sind. Alle Antworten sollten das widerspiegeln, was für Ihre App relevant ist.

Muss die Erklärung regelmäßig aktualisiert werden?

Die Erklärung wird mit Ihrer App verknüpft. Wenn sich Informationen ändern, reichen Sie die Erklärung bitte mit den entsprechenden Änderungen noch einmal ein.

Für jede betroffene App muss eine separate Erklärung eingereicht werden, selbst wenn sie vom selben Entwickler stammen. Dies ist derselbe Prozess wie bei allen Erklärungen, die Google Play von Entwicklern benötigt.

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