Haftungsausschluss: Richtlinienzusammenfassungen und Informationen unter Absätzen zu wichtigen Hinweisen, Faktoren oder Überlegungen dienen lediglich der Übersicht. Zur Einhaltung aller Vorschriften und Bestimmungen lesen Sie immer die vollständige Richtlinie. Bei einem Konflikt hat die vollständige Richtlinie Vorrang.
Schädliche Downloader
Richtlinienzusammenfassung Summary
Google Play verbietet „schädliche Downloader“. Das sind Apps, die andere unerwünschte Software für Mobilgeräte herunterladen. Eine App wird als „schädlicher Downloader“ gekennzeichnet, wenn davon ausgegangen wird, dass sie zur Verbreitung unerwünschter Software für Mobilgeräte entwickelt wurde oder wenn mindestens 5 % ihrer Downloads als unerwünschte Software für Mobilgeräte eingestuft werden. Diese Richtlinie gilt nicht für gängige Browser- oder Dateifreigabe-Apps, sofern sie Software nur mit der ausdrücklichen Einwilligung und auf Initiative des Nutzers herunterladen. Bitte lesen Sie die vollständige Richtlinie, um sicherzustellen, dass Sie alle Vorgaben erfüllen.
Code, der an sich zwar keine unerwünschte Software ist, durch den aber andere unerwünschte Software für Mobilgeräte heruntergeladen wird.
In folgenden Fällen kann es sich um einen schädlichen Downloader handeln:
- Es besteht Grund zur Annahme, dass der Code zur Verbreitung von unerwünschter Software für Mobilgeräte erstellt wurde und solche Software heruntergeladen hat oder dazu in der Lage ist, Apps herunterzuladen und zu installieren.
- Mindestens 5 % der vom Code heruntergeladenen Apps sind unerwünschte Software für Mobilgeräte – der untere Grenzwert liegt hierfür bei 500 beobachteten App-Downloads (25 beobachtete Downloads von unerwünschter Software für Mobilgeräte).
Gängige Browser und Dateifreigabe-Apps sind keine schädlichen Downloader, solange Folgendes der Fall ist:
- Es werden keine Inhalte ohne Nutzerinteraktion heruntergeladen.
- Alle Softwaredownloads erfolgen mit der Zustimmung des Nutzers.
Wichtige Hinweise
| Das sollten Sie tun | Das sollten Sie nicht tun |
| Achten Sie darauf, dass Ihre App keinen Code enthält, der unerwünschte Software für Mobilgeräte verbreitet. | Fügen Sie Ihrer App keinen Code hinzu, der unerwünschte Software für Mobilgeräte verbreitet. |
| Behalten Sie die Downloads im Blick, damit der Anteil unerwünschter Software für Mobilgeräte deutlich unter dem Grenzwert von 5 % liegt. | Überschreiten Sie nicht den Grenzwert von 5 % für den Anteil unerwünschter Software für Mobilgeräte (25 Downloads von unerwünschter Software für Mobilgeräte pro 500 Downloads). |
| Wenn der Zweck Ihrer App darin besteht, andere Dateien herunterzuladen (z. B. bei einem Browser oder einer App zum Teilen von Dateien), sollten Sie darauf achten, dass alle App-Downloads von einem Nutzer ausgehen, der dem zugestimmt hat. | Wenn der Zweck Ihrer App darin besteht, andere Dateien herunterzuladen (z. B. bei einem Browser oder einer App zum Teilen von Dateien), dürfen Sie keine Funktionen einbauen, die App-Downloads ohne explizite Nutzerinteraktion auslösen. |