Anwendbarkeit der Datenverarbeitungsbedingungen

Wenn Sie den Dienst Google Workspace Individual zu kommerziellen Zwecken oder beruflich verwenden, gilt die DSGVO für Ihre Nutzung des Dienstes und damit auch der Zusatz zur Datenverarbeitung für Produkte, bei denen Google der Datenauftragsverarbeiter ist.
Dies gilt jedoch nicht, wenn die Dienste lediglich „zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit genutzt werden. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten können auch das Führen von Schriftverkehr oder Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Onlinetätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten.“
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