Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Es ist nicht beabsichtigt, dass durch die Übersetzung der Inhalt unserer Richtlinien verändert wird. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.
Diese Richtlinie gilt für Werbetreibende, die in Such-, Display-, Shopping-, Gmail- oder YouTube-Kampagnen den Kundenabgleich verwenden.
Voraussetzungen für den Kundenabgleich
Sie können den Kundenabgleich nur nutzen, wenn Ihr Konto die folgenden Anforderungen erfüllt:- Es gab keine Verstöße gegen unsere Richtlinien.
- Es gab keine Probleme mit Zahlungen.
Welche Funktionen für Werbetreibende verfügbar sind, ist abhängig von den Anforderungen, die Ihr Konto erfüllt:
- Alle Werbetreibenden, die die Richtlinien einhalten, können den Kundenabgleich und ähnliche Zielgruppen für den Kundenabgleich in der Einstellung „Beobachtung“ und bei Ausschlüssen verwenden.
- Wenn Sie seit mindestens 90 Tagen mit Google Ads werben und insgesamt über 50.000 $ ausgegeben haben, können Sie den Kundenabgleich und ähnliche Zielgruppen für den Kundenabgleich in den Einstellungen „Ausrichtung“ und „Beobachtung“ sowie bei manuellen Gebotsanpassungen und Ausschlüssen verwenden. Bei Werbetreibenden, deren Konten nicht in US-Dollar geführt werden, wird der ausgegebene Betrag umgerechnet. Dabei wird der durchschnittliche monatliche Wechselkurs für die Währung verwendet.
Verfügbare Funktionen zum Kundenabgleich | Konten, die in Google Ads seit mindestens 90 Tagen aktiviert sind und Gesamtausgaben von mehr als 50.000 $ aufweisen | Alle Konten, die den Richtlinien entsprechen* |
Einstellung „Ausrichtung“ | Ja | Nein |
Einstellung „Beobachtung“ | Ja | Ja |
Ähnliche Zielgruppen | Ja |
Ja (in der Einstellung „Beobachtung“) |
Manuelle Gebotsanpassungen | Ja | Nein |
Ausschlüsse | Ja | Ja |
* Für die Konten darf es in der Vergangenheit weder Verstöße gegen unsere Richtlinien noch Probleme mit Zahlungen gegeben haben.
Wenn es bei Ihrem Konto Verstöße gegen die Richtlinien gab und die oben genannten Kriterien nicht erfüllt sind, können Sie den Kundenabgleich nicht nutzen.
Für personalisierte Anzeigen in der Google Suche, in Shopping, in Gmail und auf YouTube gelten außerdem die Richtlinien zur Nutzung von selbst erhobenen Daten und von Drittanbieterdaten.
Kundendaten erheben
Wenn Sie die Funktion „Kundenabgleich“ verwenden, dürfen Sie nur solche Kundendaten hochladen, die Sie selbst erhoben haben – also z. B. Daten, die Sie auf Ihren Websites, in Ihren Apps, in Ihren Ladengeschäften oder anderweitig direkt bei Ihren Kunden eingeholt haben.
Beispiele:
- Sie haben Daten von einem Kunden erfasst, der über Ihre Website einen Artikel gekauft hat.
- Sie haben Daten von einem Kunden erfasst, der über Ihre App zugestimmt hat, Werbebotschaften zu erhalten.
- Sie haben Daten von einem Kunden erfasst, der sich in Ihrem Geschäft für Ihr Treuepunkteprogramm angemeldet hat.
Weitere erforderliche Maßnahmen:
- Achten Sie auf Folgendes:
- Legen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung offen, dass Sie Kundendaten an Dritte weitergeben, damit sie Dienstleistungen in Ihrem Auftrag erbringen können.
- Holen Sie die Einwilligung des entsprechenden Kunden für die Weitergabe der Daten ein, wenn es gesetzlich oder durch Google-Richtlinien zu personalisierten Anzeigen und/oder Nutzereinwilligungen – etwa die Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung – vorgeschrieben ist.
- Laden Sie Kundendaten nur über APIs oder Schnittstellen hoch, die von Google zugelassen sind.
- Halten Sie alle geltenden Gesetze und Bestimmungen ein, darunter auch Selbstregulierungs- und Branchenkodizes.
Zusätzliche Anforderungen
Folgendes ist untersagt:
- Anzeigen schalten, mit denen personenidentifizierbare Informationen erhoben werden. Gmail-Anzeigen mit HTML-Formularen, die den Richtlinien für Gmail-Anzeigen entsprechen, sind hingegen zulässig.
- Daten von Kunden unter 13 Jahren hochladen oder Daten, die über Websites oder Apps erfasst wurden, die sich an Kinder unter 13 Jahren richten.
- Anzeigeninhalte erstellen, in denen die Kenntnis personenidentifizierbarer Informationen oder vertraulicher Informationen zu Ihren Kunden angedeutet wird. Weitere Informationen finden Sie unten.
- Eine Kundenliste verwenden, die auf eine zu eng gefasste oder spezifische Zielgruppe ausgerichtet ist. Beispielsweise darf eine Kundenliste nicht mit anderen Ausrichtungskriterien wie etwa geografischen Beschränkungen kombiniert werden, wenn das dazu führt, dass die Anzeige auf eine relativ kleine Gruppe von Nutzern ausgerichtet ist.
- In einer Kampagne mit der Funktion „Kundenabgleich“ für Produkte mit Bezug zu vertraulichen Informationen werben, zum Beispiel für Arzneimittel. Weitere Informationen finden Sie unten.
- Anzeigen schalten, die gemäß den Google Ads-Richtlinien nicht zulässig sind.
Einschränkungen für sensible Kategorien
Gemäß den Prinzipien der Richtlinien zu personalisierten Anzeigen, denen das Remarketing unterliegt, dürfen Werbetreibende sensible Interessenkategorien nicht verwenden, um ihre Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben oder um Anzeigen auf Nutzer auszurichten. Das gilt auch beim Remarketing mit Kundenabgleich.
Außerdem dürfen keine Daten aus Kampagnen mit der Funktion „Kundenabgleich“ verwendet werden, um sensible Interessenkategorien mit Bezug zu Kunden zu ermitteln.
In den Richtlinien zu personalisierten Anzeigen finden Sie umfassende Informationen dazu, wann es sich um sensible Interessenkategorien gemäß dieser Richtlinien sowie der Richtlinie zum Kundenabgleich handelt.
Was geschieht bei Richtlinienverstößen?
- Überprüfung auf Richtlinienkonformität: Wir können jederzeit eine Überprüfung ansetzen, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen die Richtlinie zur Funktion „Kundenabgleich“ einhält. Wenn wir Informationen hierzu von Ihnen anfordern, sind Sie verpflichtet, zügig zu reagieren und umgehend eventuelle Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um die Richtlinien einzuhalten. Bei einem Verwaltungskonto kontaktieren wir im Rahmen der Überprüfung auf Richtlinienkonformität eventuell auch die Inhaber der von Ihnen verwalteten Konten.
- Benachrichtigung über Nichteinhaltung der Richtlinie: Wenn wir der Ansicht sind, dass Sie gegen unsere Richtlinie zum Kundenabgleich verstoßen, bitten wir Sie, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Sollten Sie keine Korrekturen vornehmen, dürfen Sie die Funktion „Kundenabgleich“ unter Umständen nicht mehr verwenden. Außerdem wird Ihr Google Ads-Konto möglicherweise gesperrt. Wenn Sie bei einem Verstoß gegen die Richtlinie zum Kundenabgleich Einspruch einlegen möchten, können Sie uns kontaktieren. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann Ihr Konto unverzüglich und ohne vorherige Benachrichtigung gesperrt werden. Weitere Informationen zur Sperrung von Google Ads-Konten