Mexikos Gesetz zu Transparenz sowie Prävention und Bekämpfung unangemessener Praktiken

Das mexikanische Gesetz zu Transparenz, Prävention und Bekämpfung unzulässiger Praktiken in Bezug auf den Werbemarkt legt eine Reihe von Anforderungen für Werbeagenturen und Werbedienstleister wie Google fest. Dazu gehört, dass Werbekosten ab nun von Google direkt dem Werbetreibenden in Rechnung gestellt werden müssen, wenn dieser in Mexiko ansässig ist und dort Anzeigen schaltet. Darüber hinaus muss Google den Werbetreibenden Berichte mit bestimmten Informationen zu ihren Kampagnendetails zur Verfügung stellen.

Rechnungspflichten: Alle Werbekosten müssen dem Werbetreibenden direkt in Rechnung gestellt werden.

Je nach ausgewählter Zahlungseinstellung hat dies unterschiedliche Auswirkungen auf Sie als Google Ads-Kunde. Klicken Sie unten auf die jeweilige Einstellung, um weitere Informationen zu erhalten.

Kunden mit monatlicher Rechnungsstellung

Falls Werbekosten derzeit einer Agentur als primären* Rechnungsempfänger – stellvertretend für einen Werbetreibenden – in Rechnung gestellt werden, muss die Einstellung im entsprechenden Google Ads-Konto so geändert werden, dass Rechnungen auf den Werbetreibenden als primären Rechnungsempfänger ausgestellt werden. Die Agentur kann als sekundärer** Rechnungsempfänger eingetragen werden, um weiterhin die Abrechnung im Namen des Werbetreibenden verwalten zu können.

Diese Änderung erfordert ein neues Abrechnungsformat, das Google in den nächsten Wochen für seine Kunden in Mexiko ausarbeiten wird. Sobald es verfügbar ist, erhalten Agenturen eine Benachrichtigung per E-Mail. Darin wird genau erläutert, wie sie zum neuen Format (Werbetreibender als primärer und Agentur als sekundärer Rechnungsempfänger) wechseln können.

Hinweis: Wenn eine Agentur die Abrechnung für den Werbetreibenden nicht mehr verwalten, d. h. keine Rechnungen mehr erhalten oder begleichen möchte, kann sie als sekundärer Rechnungsempfänger entfernt werden. In diesem Fall wird der Werbetreibende als primärer und einziger Rechnungsempfänger angegeben. Wenden Sie sich an uns, um diese Änderung vorzunehmen.

Was ändert sich sonst noch, wenn der Werbetreibende als primärer und die Agentur als sekundärer Rechnungsempfänger angegeben wird?

  Primär* Sekundär**
Wird als Empfänger von Rechnungen, Zahlungsbelegen (complemento de pago) und Gutschriften aufgeführt Ja, bestätigt Red X icon
Wird in Handelsrechnungen aufgeführt (nicht für steuerliche Zwecke gültig) Ja, bestätigt Ja, bestätigt
Kann Dokumente per E-Mail erhalten Ja, bestätigt Ja, bestätigt
Kann Rechnungen bezahlen Ja, bestätigt Ja, bestätigt
Kann Rechnungen im Tool „Kontoabrechnung“ ansehen Ja, bestätigt Red X icon
Kann Rechnungen in der Google Ads-Benutzeroberfläche ansehen Ja, bestätigt Ja, bestätigt
Ist grundsätzlich verantwortlich für Zahlungsverpflichtungen und Reaktivierung nach einer Sperrung Ja, bestätigt Ja, bestätigt
Wird bei nicht geleisteter Zahlung oder bei Kontosperrung aufgrund von Nichtzahlung von unserem Collections-Team zuerst kontaktiert Red X icon Ja, bestätigt
Keine Änderungen an den aktuellen Zahlungsbedingungen (Zahlungsziel nach dem Rechnungsdatum) – unabhängig davon, wer der primäre bzw. sekundäre Rechnungsempfänger ist Red X icon Ja, bestätigt

Kunden mit der Einstellung „Manuelle Zahlung“

Wenn die Agentur im betreffenden Google Ads-Konto derzeit als primärer Rechnungsempfänger eingetragen ist, müssen die Einstellungen so angepasst werden, dass der Werbetreibende der primäre Rechnungsempfänger ist. Agenturen und Werbetreibende können diese Änderung bei uns beantragen.

Machen Sie dabei bitte alle erforderlichen Angaben:

  • Google Ads-Kundennummer(n)
  • Rechtsgültiger Name des Unternehmens des Werbetreibenden gemäß Registrierungsunterlagen
  • Steueradresse des Werbetreibenden gemäß Registrierungsunterlagen
  • Steuernummer des Werbetreibenden beim Registro Federal de Contribuyentes (RFC)
  • Name der Kontaktperson bei Abrechnungsfragen
  • E-Mail-Adresse der Kontaktperson bei Abrechnungsfragen (muss eine Adresse in der Unternehmensdomain sein, die mit dem Google-Konto verknüpft ist***)
  • Telefonnummer der Kontaktperson bei Abrechnungsfragen

*** So verknüpfen Sie Ihre E-Mail-Adresse mit einem Google-Konto:

  1. Gehen Sie zur Seite Google-Konto erstellen.
  2. Klicken Sie unter dem Feld für die E-Mail-Adresse bzw. den Nutzernamen auf „Stattdessen meine aktuelle E-Mail-Adresse verwenden“. Geben Sie dann Ihre geschäftliche E-Mail-Adresse ein.
  3. Ergänzen Sie die restlichen Informationen und klicken Sie auf „Weiter“, bis die Einrichtung abgeschlossen ist.
  4. Sie erhalten unter Umständen eine E-Mail, in der Sie aufgefordert werden, einen Link zu bestätigen. Möglicherweise landet sie in Ihrem Spam-Ordner. Bestätigen Sie die Angaben, um den Vorgang abzuschließen.

Verpflichtungen für die Berichterstellung: Muss Werbetreibenden Berichte mit Details zu Werbekampagnen vorlegen.

Werbetreibende mit Zugriff auf ihre Google Ads-Konten können über die Google Ads-Benutzeroberfläche ganz einfach auf ihre Kampagneninformationen zugreifen. Werbetreibende, die sich für die oben genannte Einrichtung entschieden haben und bei denen eine Agentur Kampagnen und Abrechnung in ihrem Namen verwaltet, haben unter Umständen keinen vollständigen Überblick über ihre Kontoaktivitäten.

Um dem Gesetz zu entsprechen, erhalten alle Google Ads-Werbetreibenden, die ihre Konten mit dem Werbetreibenden als primärem Rechnungsempfänger und der Agentur als sekundärem Rechnungsempfänger eingerichtet haben, einen monatlichen Bericht per E-Mail mit dem Titel „Google Ads-Kampagnenbericht“.

Dieser Bericht wird zu jedem Monatsanfang an die Zahlungsprofilkontakte des Werbetreibenden gesendet und enthält Details zu den Kontoaktivitäten des Vormonats, z. B.:

  • Zeitraum der Kampagnen
  • Kampagnennamen und -status
  • Werbenetzwerktyp (z. B. Google Suche oder YouTube), bei dem die Anzeigen im entsprechenden Format ausgeliefert wurden.
  • Kosten und Kosten pro Interaktion der Kampagne
  • und so weiter

Der konsolidierte monatliche Kampagnenbericht enthält die oben genannten Details für jeden Monat, unabhängig von Änderungen an den Rechnungsempfängern.

 

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