Wenn Ihr Kind ein Google-Konto hat, das mit Family Link verwaltet wird, kann es sich auf jedem Gerät in Google Chrome anmelden, z. B. auf:
- einem Android-Gerät
- Chromebook
- iPhone und iPad
- Windows-, Mac- oder Linux-Computer
So funktioniert Chrome für Ihr Kind
Kinder, die mit ihrem Google-Konto in Google Chrome angemeldet sind, können viele Funktionen nutzen, die auch Erwachsenen zur Verfügung stehen. Zusätzliche Funktionen sorgen jedoch für mehr Sicherheit beim Surfen. Wählen Sie aus, welchen Gerätetyp Ihr Kind verwendet:
AndroidWenn Ihr Kind ein Android-Gerät verwendet, haben Sie mit Family Link folgende Möglichkeiten:
- Wählen Sie einen Inhaltsfilter aus, um bestimmte Websites in Chrome und in einigen Android-Apps für Ihr Kind zuzulassen oder zu blockieren.
- Versuchen, anstößige Websites zu blockieren: Wenn die Option „Versuchen, anstößige Websites zu blockieren“ in Family Link für Ihr Kind aktiviert ist, wird beim Surfen mit Chrome versucht, Websites mit sexuell expliziten Inhalten zu blockieren.
- Für Einwohner von Japan hat Alps System Integration Co., Ltd. diesen Filterdienst erweitert.
- Sie können bestimmte Websites zulassen oder blockieren.
- Sie können Anfragen Ihres Kindes, blockierte Websites zu besuchen, genehmigen oder ablehnen.
- Sie können zulassen oder verhindern, dass Websites Zugriff auf den Standort, die Kamera oder das Mikrofon des Gerätes Ihres Kindes anfordern.
Hinweis: Der Inkognitomodus wird deaktiviert, wenn Ihr Kind mit einem über Family Link verwalteten Konto in Chrome angemeldet ist.
Wenn Ihr Kind ein Chromebook verwendet, haben Sie mit Family Link folgende Möglichkeiten:
- Wählen Sie einen Inhaltsfilter aus, um bestimmte Websites in Chrome und in einigen Android-Apps für Ihr Kind zuzulassen oder zu blockieren.
- Versuchen, anstößige Websites zu blockieren: Wenn die Option „Versuchen, anstößige Websites zu blockieren“ in Family Link für Ihr Kind aktiviert ist, wird beim Surfen mit Chrome versucht, Websites mit sexuell expliziten Inhalten zu blockieren.
- Für Einwohner von Japan hat Alps System Integration Co., Ltd. diesen Filterdienst erweitert.
- Sie können bestimmte Websites zulassen oder blockieren.
- Sie können Anfragen Ihres Kindes, blockierte Websites zu besuchen, genehmigen oder ablehnen.
- Sie können zulassen oder verhindern, dass Websites Zugriff auf den Standort, die Kamera oder das Mikrofon des Gerätes Ihres Kindes anfordern.
- Sie können zulassen oder verhindern, dass Ihr Kind Erweiterungen aus dem Chrome Web Store installiert.
Hinweis: Der Inkognitomodus wird deaktiviert, wenn Ihr Kind mit einem über Family Link verwalteten Konto in Chrome angemeldet ist.
Wichtig:
- Auf Windows-, Mac- oder Linux-Computern gilt:
- Ihr Kind kann sich von Chrome abmelden und zu anderen Profilen wechseln. Dadurch wird eine Browseroberfläche geöffnet, in der die Family Link-Einstellungen für Chrome nicht gelten.
- Möglicherweise hat Ihr Kind auch Zugriff auf andere Browser, in denen die Family Link-Einstellungen für Chrome nicht gelten.
Wenn Ihr Kind einen Windows-, Mac- oder Linux-Computer verwendet, haben Sie mit Family Link folgende Möglichkeiten:
- Wählen Sie einen Inhaltsfilter aus, um bestimmte Websites in Chrome für Ihr Kind zuzulassen oder zu blockieren.
- Versuchen, anstößige Websites zu blockieren: Wenn die Option „Versuchen, anstößige Websites zu blockieren“ in Family Link für Ihr Kind aktiviert ist, wird beim Surfen mit Chrome versucht, Websites mit sexuell expliziten Inhalten zu blockieren.
- Für Einwohner von Japan hat Alps System Integration Co., Ltd. diesen Filterdienst erweitert.
- Sie können bestimmte Websites zulassen oder blockieren.
- Sie können Anfragen Ihres Kindes, blockierte Websites zu besuchen, genehmigen oder ablehnen.
- Sie können zulassen oder verhindern, dass Websites Zugriff auf den Standort, die Kamera oder das Mikrofon des Gerätes Ihres Kindes anfordern.
Hinweis: Der Inkognitomodus wird deaktiviert, wenn Ihr Kind mit einem über Family Link verwalteten Konto in Chrome angemeldet ist.
Wichtig:
- Auf dem iPhone oder iPad gilt:
- Ihr Kind kann sich von Chrome abmelden. Daraufhin wird eine Browseroberfläche geöffnet, in der die Family Link-Einstellungen für Chrome nicht gelten.
- Möglicherweise hat Ihr Kind auch Zugriff auf andere Browser, in denen die Family Link-Einstellungen für Chrome nicht gelten.
Wenn Ihr Kind ein iPhone oder iPad nutzt, haben Sie mit Family Link folgende Möglichkeiten:
- Wählen Sie einen Inhaltsfilter aus, um bestimmte Websites in Chrome für Ihr Kind zuzulassen oder zu blockieren.
- Versuchen, anstößige Websites zu blockieren: Wenn die Option „Versuchen, anstößige Websites zu blockieren“ in Family Link für Ihr Kind aktiviert ist, wird beim Surfen mit Chrome versucht, Websites mit sexuell expliziten Inhalten zu blockieren.
- Für Einwohner von Japan hat Alps System Integration Co., Ltd. diesen Filterdienst erweitert.
- Sie können bestimmte Websites zulassen oder blockieren.
- Sie können Anfragen Ihres Kindes, blockierte Websites zu besuchen, genehmigen oder ablehnen.
- Sie können zulassen oder verhindern, dass Websites Zugriff auf den Standort, die Kamera oder das Mikrofon des Gerätes Ihres Kindes anfordern.
Hinweis: Der Inkognitomodus wird deaktiviert, wenn Ihr Kind mit einem über Family Link verwalteten Konto in Chrome angemeldet ist.
Aktivitäten Ihres Kindes verwalten
Website-Einschränkungen festlegenWenn Sie diese Einstellung direkt in der App öffnen möchten, tippen Sie auf die Schaltfläche unten:
- Öffnen Sie die Family Link App
.
- Wählen Sie das Konto Ihres Kindes aus.
- Tippen Sie auf Einstellungen
Google Chrome und Web.
- Wählen Sie die für Ihre Familie passende Einstellung aus:
- Alle Websites zulassen: Ihr Kind kann alle Websites besuchen, mit Ausnahme der von Ihnen blockierten.
- Versuchen, anstößige Websites zu blockieren: Kein Filter ist perfekt, aber bei dieser Option sollten die meisten Seiten mit sexuell expliziten Inhalten herausgefiltert werden.
- Nur genehmigte Websites erlauben: Ihr Kind kann nur die Websites besuchen, die Sie genehmigen.
- Wenn Sie bestimmte Websites manuell zulassen oder blockieren möchten, tippen Sie unter „Websites verwalten“ auf Genehmigte Websites oder Blockierte Websites.
- Das Genehmigen oder Blockieren einer Website setzt eventuell widersprechende Chrome-Browsereinstellungen für Ihr Kind außer Kraft.
Wenn Ihr Kind eine von Ihnen blockierte Website in Chrome oder bestimmten Android-Apps aufrufen möchte, kann es Sie um Erlaubnis bitten.
Ihr Kind kann folgende Optionen auswählen:
- Persönlich fragen: Sie können die Anfrage vom Gerät Ihres Kindes aus prüfen und genehmigen oder ablehnen, indem Sie das Passwort für Ihr Google-Konto eingeben. Diese Option ist nur auf Android-Geräten und Chromebooks verfügbar.
- Per Nachricht anfragen: Sie erhalten eine Benachrichtigung in der Family Link App und können die Anfrage genehmigen oder ablehnen.
Websites zulassen oder blockieren
- Öffnen Sie die Family Link App
.
- Wählen Sie das Konto Ihres Kindes aus.
- Tippen Sie auf Einstellungen
Google Chrome und Web.
- Tippen Sie unter „Websites verwalten“ auf Genehmigte Websites oder Blockierte Websites.
- Tippen Sie auf Website hinzufügen.
- Fügen Sie eine Website (z. B. www.google.com) oder eine Domain (z. B. google) hinzu.
- Websites: Geben Sie auch „www.“ mit an, also „www.google.de“ statt „google.de“. Wenn Sie eine bestimmte Website blockieren oder freigeben, gilt diese Einstellung nicht für Websites, deren Adresse anders beginnt oder endet, also beispielsweise www.google.de oder photos.google.com.
- Domains: Wenn Sie eine ganze Domain blockieren oder freigeben, gilt diese Einstellung auch für Websites, deren Adresse anders beginnt oder endet, also beispielsweise www.google.de und images.google.de.
Wichtig: Mit dieser Einstellung lässt sich nicht steuern, ob Ihr Kind Websites auf iPhones oder iPads erlauben kann, den Gerätestandort zu verwenden.
Sie können festlegen, ob Ihr Kind Websites erlauben darf, den Standort, die Kamera und das Mikrofon seines Geräts zu verwenden.
- Öffnen Sie die Family Link App
.
- Wählen Sie das Konto Ihres Kindes aus.
- Tippen Sie auf Einstellungen
Google Chrome und Web
Erweiterte Einstellungen.
- Aktivieren oder deaktivieren Sie Berechtigungen für Websites.
Wenn „Berechtigungen für Websites“ deaktiviert ist, können Kinder Websites keine Berechtigungen erteilen. Bereits erteilte Berechtigungen bleiben jedoch bestehen.
Sie können festlegen, ob Ihr Kind Erweiterungen aus dem Chrome Web Store installieren darf.
- Öffnen Sie die Family Link App
.
- Wählen Sie das Konto Ihres Kindes aus.
- Tippen Sie auf Einstellungen
Google Chrome und Web
Erweiterte Einstellungen.
- Erweiterungen aktivieren oder deaktivieren