Verknüpfte Google-Dienste Ihres Kindes verwalten

Wichtig: Dieser Artikel richtet sich nur an Nutzer innerhalb der EU.

Das Gesetz über digitale Märkte (GDM) ist ein EU-Gesetz, das am 6. März 2024 in Kraft tritt. Aufgrund des GDM bietet Google Ihnen in der EU die Möglichkeit, bestimmte Google-Dienste für Ihr Kind verknüpft zu lassen.

Zu diesen Google-Diensten gehören Folgende:

  • Google Suche
  • YouTube
  • Werbedienste
  • Google Play
  • Google Chrome
  • Google Shopping
  • Google Maps

Aufgrund des in Deutschland geltenden Rechts haben Nutzer in Deutschland die Möglichkeit, die folgenden zusätzlichen Google-Dienste zu verknüpfen:

  • Kontakte

Hinweis: Diese zusätzlichen Optionen stehen Ihnen nicht zur Verfügung, wenn Ihr Google-Konto von Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Bildungseinrichtung oder einer anderen Organisation verwaltet wird.

Wenn diese Dienste verknüpft sind, können sie die Daten Ihres Kindes für bestimmte Zwecke untereinander und mit allen anderen Google-Diensten austauschen. Alle in der Datenschutzerklärung von Google beschriebenen Arten von Daten können zwischen verknüpften Google-Diensten weitergegeben werden. Dazu gehören die Aktivitäten Ihres Kindes, während es angemeldet ist, z. B. Suchanfragen oder Videos, die es sich ansieht.

Welche Dienste verknüpft bleiben sollen, können Sie im Google-Konto Ihres Kindes festlegen.

Hinweis: Das Verknüpfen von Google-Diensten hat nichts mit der Weitergabe von Daten Ihres Kindes an Dienste von Drittanbietern zu tun.

Google-Dienste, die nicht verknüpft werden können

Die folgenden Dienste sind für Nutzer in Deutschland nicht verknüpft und können auch nicht verknüpft werden:

  • Google Assistant
  1. Öffnen Sie Ihr Google-Konto.
  2. Klicken Sie links auf Daten und Datenschutz.
  3. Wählen Sie unter „Verknüpfte Google-Dienste“ die Option Verknüpfte Dienste verwalten aus.
  4. Wählen Sie die Dienste aus, die verknüpft werden sollen, und wählen Sie dann Weiter aus.
    • Hinweis: Alle anderen Google-Dienste, die nicht aufgeführt sind, sind immer verknüpft und können für die in unserer Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecke und gemäß den Datenschutzeinstellungen Ihres Kindes Daten untereinander austauschen.
  5. Überprüfen Sie Ihre Auswahl und wählen Sie Bestätigen und dann Fertig und dann Ok aus.

Ihre Auswahl, welche der oben aufgeführten Dienste für Ihr Kind verknüpft bleiben sollen, wird am 6. März 2024 wirksam. Sie können Ihre Auswahl in Bezug auf die verknüpften Dienste jederzeit prüfen und aktualisieren.

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