Über Hinweise zur Entfernung wegen Diffamierungen
Google Maps setzt auf vertrauenswürdige und zuverlässige Informationen. Bewertungen helfen Menschen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Daher ist es wichtig, dass sie tatsächliche Erfahrungen widerspiegeln. Angesichts der hohen Anzahl an Anträgen auf Entfernung wegen Diffamierungen in Deutschland zeigen wir bei Unternehmensprofilen einen Hinweis an, wenn Bewertungen entfernt wurden. Dies dient der Transparenz im Umgang mit solchen Beschwerden. Der Hinweis gibt die Anzahl der Bewertungen an, die nach einer Beschwerde wegen Diffamierung nach deutschem Recht aus einem Unternehmensprofil entfernt wurden.
Diffamierung nach deutschem Recht
Neben dem Schutz des Rufs von Einzelpersonen schützt das deutsche Recht das geschäftliche Ansehen von Unternehmen. Es ermöglicht Unternehmen, die Entfernung unwahrer Tatsachenbehauptungen oder sachlich nicht gerechtfertigter Meinungsäußerungen zu verlangen, die dem geschäftlichen Ansehen schaden könnten („Diffamierung“). Deutsche Gerichte haben die Hürden für Unternehmen, Bewertungen als diffamierend anzufechten, niedrig angesetzt. Neben dem Nachweis, dass eine Bewertung eine diffamierende Aussage enthält, können Unternehmen auch anführen, dass die Person, die eine Bewertung verfasst hat, kein Kunde war (z. B. weil sie keinen Beleg über einen Geschäftsvorgang haben). Sofern keine gegenteiligen Beweise vorliegen, können Gerichte Plattformen in der Regel verpflichten, die Bewertung zu entfernen.
Weitere Informationen zu Entfernungen aus rechtlichen Gründen finden Sie hier. Informationen zur Einlegung eines Einspruchs gegen die Entfernung einer Bewertung in Deutschland hier.
Wie entfernte Bewertungen angezeigt und gezählt werden
Um auf den ersten Blick einen klaren Kontext zu geben, wird die Gesamtzahl der aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernten Bewertungen als Spanne (z. B. „11 bis 20 Bewertungen“) und nicht als eine exakte Zahl angezeigt. Die angezeigte Spanne basiert auf der Anzahl der entfernten Bewertungen, die:
- Auf Beschwerden wegen Diffamierung zurückzuführen sind: Die Zahl umfasst Bewertungen, die aufgrund zulässiger Beschwerden wegen Diffamierung nach deutschem Recht entfernt wurden. Bewertungen, die aus anderen rechtlichen Gründen oder wegen Richtlinienverstößen entfernt wurden, sind nicht enthalten.
- Im letzten Jahr erfolgten: Die Zahl umfasst Entfernungen, die in den letzten 365 Tagen bearbeitet wurden.
- Nicht rückgängig gemacht wurden: Wenn gegen eine Entfernung erfolgreich Einspruch eingelegt und die Bewertung wiederhergestellt wurde, fließt die Entfernung nicht in die Zählung ein.
Eine Entfernung wird nur gezählt, wenn sie alle drei der oben genannten Kriterien erfüllt.
Spannen und Texte der Mitteilungen
| Spanne | Text |
|---|---|
| 1 | Eine Bewertung aufgrund einer Beschwerde wegen Diffamierung entfernt. |
| 2-5 | Zwei bis fünf Bewertungen aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt. |
| 6-10 | Sechs bis zehn Bewertungen aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt. |
| 11-20 | 11 bis 20 Bewertungen aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt. |
| 21-50 | 21 bis 50 Bewertungen aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt. |
| 51–100 | 51 bis 100 Bewertungen aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt. |
| 101-150 | 101 bis 150 Bewertungen aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt. |
| 151-200 | 151 bis 200 Bewertungen aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt. |
| 201-250 | 201 bis 250 Bewertungen aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt. |
| Übe 250 | Über 250 Bewertungen aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt. |
Hinweis hat keinen Einfluss auf das Ranking des Unternehmensprofils
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