Richtlinie für von Nutzern erstellte Inhalte in Maps: Einspruch gegen Maßnahmen zur Richtliniendurchsetzung einlegen

Wenn bestimmte Inhalte gegen die Richtlinien für von Nutzern erstellte Inhalte oder die „Inhaltsrichtlinien“ in Google Maps, der Google Suche und anderen Google-Diensten verstoßen, werden diese von uns entfernt Gelegentlich können uns dabei aber auch Fehler unterlaufen.

Falls Sie der Meinung sind, dass irrtümlicherweise Maßnahmen gegen Ihre Maps-Inhalte oder Ihr Google-Konto ergriffen wurden, können Sie wie unten beschrieben Einspruch dagegen einlegen.

Tipp: Das Einspruchsverfahren ist zwar bei Verstößen gegen die Inhaltsrichtlinien vorgesehen, aber der Verstoß kann auch in anderen Google-Diensten auftreten. Einsprüche sind derzeit nur für gewisse Arten von Verstößen gegen Inhaltsrichtlinien und für bestimmte Arten von Google-Konten möglich. Wenn in Benachrichtigungen von Google auf das Einspruchsverfahren hingewiesen wird, bedeutet dies nicht unbedingt, dass Einspruch eingelegt werden kann.

Lesen Sie zuerst die Richtlinie für von Nutzern erstellte Inhalte in Maps. Im Artikel zu verbotenen und eingeschränkt zulässigen Inhalten finden Sie außerdem Beispiele dafür, was zum Entfernen von Inhalten oder zu einer Beschränkung des Zugriffs auf Funktionen führen kann.

Einspruch gegen das Entfernen von Inhalten einlegen

Den Status Ihrer Inhalte sowie Informationen dazu, ob Inhalte aufgrund eines Richtlinienverstoßes entfernt oder abgelehnt wurden, finden Sie auf Ihrer Google Maps-Profilseite. Inhalte können entfernt oder abgelehnt werden, wenn diese oder bestimmte Google-Kontoaktivitäten gegen unsere Richtlinien verstoßen. Bei den meisten Verstößen haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen das Entfernen von Inhalten einzulegen und ihn auf Ihrer Maps-Profilseite zu verfolgen.

Tipp: Wenn Sie nach dem Einlegen eines Einspruchs Inhalte löschen oder ändern, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, wird das Verfahren abgebrochen.

Einspruch gegen Entscheidungen einlegen

Sobald über Ihren Einspruch entschieden ist, werden Sie darüber informiert. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Einspruch genehmigt: Wenn wir feststellen, dass die Inhalte irrtümlich entfernt wurden, stellen wir sie wieder her.
  • Einspruch abgelehnt: Falls wir feststellen, dass die Inhalte gegen unsere Richtlinien verstoßen oder die Richtigkeit einer Änderung nicht bestätigt werden kann, bleiben sie gesperrt.
  • Einspruchsverfahren abgebrochen: Einspruchsverfahren können beispielsweise dann abgebrochen werden, wenn die beanstandeten Inhalte geändert oder gelöscht wurden oder wenn für das Google-Konto kein Einspruch mehr möglich ist.
Gegen das Entfernen von Inhalten kann nur einmal Einspruch eingelegt werden. Unter Umständen gibt es noch andere Lösungsmöglichkeiten. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten zur Streitbeilegung im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste der Europäischen Union
Einspruch gegen Einschränkungen des Funktionszugriffs einlegen

Den Status Ihres Google-Kontos sowie Angaben dazu, ob der Funktionszugriff aufgrund von Richtlinienverstößen eingeschränkt wurde, finden Sie auf der Seite „Google-Kontoeinstellungen“. Der Funktionszugriff kann eingeschränkt werden, wenn richtlinienwidrige Verhaltensweisen oder Inhalte vorliegen. Wenn der Funktionszugriff für ein Google-Konto eingeschränkt ist, werden möglicherweise auch andere Inhalte entfernt, die über dieses Konto veröffentlicht wurden.

Bei bestimmten Verstößen können Sie in Ihren Google-Kontoeinstellungen Einspruch gegen den eingeschränkten Zugriff erheben. Wenn Ihre Inhalte aufgrund einer Zugriffsbeschränkung entfernt wurden, werden diese im Rahmen Ihres Einspruchs geprüft.

Einspruch gegen Entscheidungen einlegen

Sobald die Aktivitäten in Ihrem Google-Konto überprüft wurden und über Ihren Einspruch entschieden ist, werden Sie darüber informiert. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Einspruch genehmigt: Wenn wir feststellen, dass die Aktivitäten in Ihrem Google-Konto unseren Richtlinien entsprechen, stellen wir den Zugriff auf die Funktionen des Google-Kontos wieder her.
  • Einspruch abgelehnt: Falls wir feststellen, dass das Google-Konto möglicherweise nicht unseren Richtlinien entspricht, bleiben der Zugriff auf die Funktion des Google-Kontos unter Umständen eingeschränkt und die Inhalte gesperrt.
  • Einspruchsverfahren abgebrochen: Einspruchsverfahren können beispielsweise dann abgebrochen werden, wenn für das Google-Konto kein Einspruch mehr möglich ist.

Gegen Einschränkungen des Funktionszugriffs kann nur einmal Einspruch eingelegt werden. Das Löschen von Inhalten ändert daran nichts.

Unter Umständen gibt es noch andere Lösungsmöglichkeiten. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten zur Streitbeilegung im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste der Europäischen Union

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