Wichtig: Dieser Artikel richtet sich nur an Nutzer innerhalb der EU.
Das Gesetz über digitale Märkte (GDM) ist ein Gesetz der Europäischen Union (EU), das am 6. März 2024 in Kraft getreten ist. Aufgrund von Artikel 5 Absatz 2 des GDM bietet Google Ihnen in der EU die Möglichkeit, bestimmte Google-Dienste miteinander zu verknüpfen.
Zu diesen Google-Diensten gehören folgende:
- Google Suche
- YouTube
- Werbedienste
- Google Play
- Google Chrome
- Google Shopping
- Google Maps
Wenn diese Dienste verknüpft sind, können sie personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke untereinander und mit allen anderen Google-Diensten austauschen. Alle in der Datenschutzerklärung von Google beschriebenen Arten von personenbezogenen Daten können zwischen verknüpften Google-Diensten ausgetauscht werden. Dazu gehören Ihre Aktivitätsdaten, während Sie angemeldet sind, beispielsweise Suchanfragen und Videos, die Sie sich ansehen und anhören.
Sie können Ihre Auswahl der Dienste, die verknüpft sein sollen, in Ihrem Google-Konto ändern.
Hinweis: Die Verknüpfung von Google-Diensten bezieht sich nicht auf die Weitergabe Ihrer Daten an Dienste von Drittanbietern.
Auswahl der Dienste aktualisieren, die verknüpft bleiben sollen
- Öffnen Sie Ihr Google-Konto.
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- Klicken Sie unter „Daten weitergeben“ auf Verknüpfte Google-Dienste.
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- Hinweis: Alle nicht oben aufgeführten Dienste sind immer verknüpft und können für die in der Datenschutzerklärung von Google beschriebenen Zwecke und gemäß Ihren Datenschutzeinstellungen personenbezogene Daten untereinander austauschen.
- Prüfen Sie Ihre Auswahl und wählen Sie Bestätigen
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