Als Chrome Enterprise-Administrator können Sie in der Admin-Konsole Richtlinien für mehrere Apps und Erweiterungen gleichzeitig festlegen – beispielsweise für alle Apps, deren Installation Sie erzwingen möchten, oder für alle Apps, die in der Chrome-Taskleiste der Nutzer angepinnt werden sollen.
Hinweise
- Wenn Sie Einstellungen für eine bestimmte Nutzergruppe oder registrierte Chrome-Browser vornehmen möchten, fassen Sie die betreffenden Nutzerkonten bzw. Browser in einer Gruppe oder Organisationseinheit zusammen. Nur Nutzerkonten können zu Gruppen hinzugefügt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Gruppen und Organisationseinheit hinzufügen.
- Wenn Sie Einstellungen für Nutzer des Chrome-Browsers auf Windows-, Mac- oder Linux-Computern anwenden möchten, aktivieren Sie die Verwaltung des Chrome-Browsers für die Organisationseinheit, der die Nutzer angehören. Weitere Informationen finden Sie im Hilfeartikel Verwaltung des Chrome-Browsers aktivieren (nur Nutzerrichtlinien).
- Es gibt ein Limit von 500 für die Gesamtzahl der Apps, multipliziert mit der Anzahl der Gruppen.
Richtlinien für Apps oder Erweiterungen festlegen (grundlegende Schritte)
Diese können für angemeldete Nutzer auf beliebigen Geräten oder registrierte Browser unter Windows, Mac oder Linux gelten. Weitere Informationen zur Funktionsweise der Einstellungen
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Melden Sie sich mit einem Administratorkonto in Google Admin-Konsole an.
Wenn Sie kein Administratorkonto verwenden, können Sie nicht auf die Admin-Konsole zugreifen.
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Öffnen Sie das Dreistrich-Menü
Geräte > Chrome > Apps und Erweiterungen > App-Einstellungen für Nutzer.
Wenn Sie sich für Chrome Enterprise Core registriert haben, klicken Sie auf das Dreistrich-Menü
Chrome-Browser > Apps und Erweiterungen > Einstellungen.
- Nur Nutzer: So wenden Sie die Einstellung auf eine Gruppe an:
- Wählen Sie Gruppen aus.
- Wählen Sie die Gruppe aus, für die die Einstellung gelten soll.
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Wenn die Einstellung für alle Nutzer und registrierten Browser gelten soll, verwenden Sie die oberste Organisationseinheit (bereits ausgewählt). Geben Sie andernfalls eine untergeordnete Organisationseinheit an.
- Legen Sie die gewünschten Richtlinien fest (siehe Informationen zu den einzelnen Einstellungen).
- Klicken Sie auf Speichern.
Informationen zu den einzelnen Einstellungen
Als Administrator können Sie mit den folgenden Einstellungen Richtlinien auf Ihre Apps und Erweiterungen anwenden.Einstellungen für den Chrome Web Store
Name und Logo der OrganisationFür Administratoren von verwalteten Nutzern, die im Chrome-Browser für Windows, Mac, Linux und auf ChromeOS-Geräten angemeldet sind.
Für Administratoren von verwalteten Nutzern, die im Chrome-Browser für Windows, Mac, Linux und auf ChromeOS-Geräten angemeldet sind.
Für Administratoren von verwalteten Nutzern, die im Chrome-Browser für Windows, Mac, Linux und auf ChromeOS-Geräten angemeldet sind.
Sie können festlegen, welche Seiten im Chrome Web Store angezeigt werden und welche Kategorien und Vorschauen auf der Seite „Erweiterungen“ enthalten sein sollen. Sie können beispielsweise Folgendes konfigurieren:
- Anzeige der Seite „Entdecken“: Sie können festlegen, ob die Seite „Entdecken“ in Ihrem Shop angezeigt werden soll. Dies ist die Startseite für Endnutzer und wird auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie kann nicht für Ihre Organisation angepasst werden.
- Vorschau auf der Seite „Erweiterungen“: Sie können eine Vorschau und einen schnellen Zugriff auf empfohlene oder private Erweiterungen hinzufügen. Wählen Sie aus, für welche Erweiterungen oben auf der Seite „Erweiterungen“ eine Vorschau angezeigt werden soll.
- Kategorien auf der Seite „Erweiterungen“: Wählen Sie aus, was in den Kategorien auf der Seite „Erweiterungen“ angezeigt werden soll: „Produktivität“, „Lifestyle“ und „Chrome anpassen“. Standardmäßig werden alle Kategorien im Chrome Web Store angezeigt. Sie können Erweiterungskategorien wie „Nur zum Spaß“ ausblenden. Erweiterungen in ausgeblendeten Kategorien können weiterhin im Store gesucht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter Anpassbarer Chrome Web Store für Unternehmen.
Für Administratoren von verwalteten Nutzern, die im Chrome-Browser für Windows, Mac, Linux und auf ChromeOS-Geräten angemeldet sind.
Zusätzliche App-Einstellungen
Android-Apps auf Chrome-GerätenStandardmäßig dürfen Nutzer in dieser Organisationseinheit Google Play und Android-Apps nicht auf ihren Geräten installieren. Wenn Sie Nutzern auf ihren ChromeOS-Geräten Zugriff auf genehmigte Apps im Google Play Store gewähren möchten, wählen Sie Nutzern erlauben, Android-Apps zu installieren aus.
Sie können auswählen, ob Nutzer Android-Apps auf ChromeOS-Geräten verwenden dürfen, die nicht von Ihrer Organisation verwaltet werden.
Hinweis: Einstellungen, mit denen der Nutzerzugriff auf Apps im Google Play Store gesteuert wird, einschließlich Android-Apps auf Chrome-Geräten und Android-Apps für nicht verbundene Nutzer, haben Vorrang vor dieser Einstellung.
Mit dieser Einstellung können Sie bestimmte Arten von Apps für Nutzer sperren, indem Sie das Häkchen aus den entsprechenden Kästchen entfernen.
Arten von Apps:
Hier geben Sie an, über welche URLs Erweiterungen, Apps und Designs installiert werden dürfen. Wenn beispielsweise eine URL, unter der Sie eine CRX-Datei gespeichert haben, mit der Liste übereinstimmt, wird die Chrome-Aufforderung zur Installation angezeigt, wenn der Nutzer auf die URL klickt. Geben Sie ein URL-Muster pro Zeile an. Weitere Beispiele auf der Entwickler-Website für Chrome
Diese Richtlinie wirkt sich nicht auf Android-Apps unter ChromeOS aus. Weitere Informationen dazu, wie Sie Richtlinien für Android-Apps auf unterstützten ChromeOS-Geräten einrichten, finden Sie im Hilfeartikel Android-Apps für verwaltete Nutzer auf ChromeOS-Geräten bereitstellen.
Wird unter Chrome ab Version 78 nicht unterstützt
Hiermit legen Sie fest, ob unsicher gepackte Erweiterungen erlaubt oder blockiert werden sollen.
Mit dieser Richtlinie können Sie die Installation externer Erweiterungen blockieren. Eine externe Erweiterung ist eine Erweiterung, die nicht aus dem Chrome Web Store installiert wurde.
Sie können diese Einstellung auf zweierlei Weise nutzen:
Installation bestimmter Erweiterungen blockieren
Sie können verhindern, dass Nutzer Erweiterungen ausführen, die bestimmte Berechtigungen anfordern, die von Ihrer Organisationseinheit nicht zugelassen sind.
Weitere Informationen finden Sie im Hilfeartikel Apps und Erweiterungen zulassen oder blockieren unter „Apps und Erweiterungen auf Basis von Berechtigungen blockieren“.
Verhindern, dass Webseiten durch Apps geändert werden
Sie können festlegen, ob die von Ihnen angegebenen Webseiten mithilfe von Apps oder Erweiterungen geändert werden dürfen.
Weitere Informationen finden Sie im Hilfeartikel Verhindern, dass Webseiten durch Chrome-Erweiterungen geändert werden.
- Hosts mit Laufzeitsperrung: die URLs der Seiten, die nicht mithilfe von Apps geändert werden dürfen.
- Hosts mit Laufzeitberechtigung: die URLs der Seiten, die mithilfe von Apps geändert werden dürfen. Der Zugriff wird auch dann erlaubt, wenn diese Seiten gleichzeitig in den blockierten URLs aufgelistet sind.
Gibt an, ob Nutzer die Chrome Web Store App im Launcher auf ChromeOS-Geräten und auf neuen Tabs sehen können.
Diese Richtlinie wird eingestellt. Wenn Sie die Startseite des Chrome Web Store ändern möchten, verwenden Sie stattdessen die Einstellung Seiten und Inhalte. Weitere Informationen finden Sie unter Seiten und Inhalte.
Die Startseite des Chrome Web Store lässt sich für angemeldete Nutzer personalisieren. Ebenso können Sie zum Beispiel Apps und Erweiterungen für Ihre Domain in einer eigenen, nach der Domain benannten Sammlung im Chrome Web Store empfehlen.
Nutzern erlauben, auf Ihre Domain beschränkte Apps im Chrome Web Store zu veröffentlichen: Mit dieser Option können Sie festlegen, dass Nutzer im Chrome Web Store private Apps veröffentlichen dürfen, die auf Ihre Domain beschränkt sind. Anschließend wird eine Option angezeigt, mit der Sie zulassen oder verhindern, dass Nutzer privat gehostete Apps veröffentlichen, wenn der Domainname in der launch_web_url
oder app_url
der App nicht Ihrer Organisation gehört.
Weitere Informationen: Benutzerdefinierte Chrome-Apps und ‑Erweiterungen erstellen und veröffentlichen
Diese Richtlinie gilt nur für Erweiterungen, die über den Chrome Web Store installiert und aktualisiert wurden. Über andere Quellen installierte Erweiterungen, die selbst gehostet werden, oder Erweiterungen, die über die Befehlszeile oder den Entwicklermodus lokal installiert werden, sind von dieser Richtlinie nicht betroffen. Erweiterungen mit erzwungener Installation und auf eine bestimmte Version festgelegte Erweiterungen sind ebenfalls ausgeschlossen.
Gibt an, ob Erweiterungen, die nicht im Chrome Web Store veröffentlicht sind, im Chrome-Browser verfügbar sind. Standardmäßig sind Erweiterungen, deren Veröffentlichung im Chrome Web Store aufgehoben wurde, zulässig. Wenn Sie diese Erweiterungen deaktivieren möchten, wählen Sie Erweiterungen, deren Veröffentlichung zurückgezogen wurde, deaktivieren aus.
Chrome-Apps wurden für Microsoft Windows, macOS und Linux eingestellt.
Die Standardeinstellung Chrome-Apps dürfen unter Windows, Mac und Linux ausgeführt werden bedeutet, dass Chrome-Apps bis zu dem Datum, an dem die Unterstützung für alle Plattformen eingestellt wird, auf diesen Plattformen ausgeführt werden dürfen.
Wenn Sie die andere Option auswählen, werden Chrome-Apps möglicherweise nicht ausgeführt, je nach Status des Einstellungs-Roll-outs.
Chrome-Apps, deren Installation durch Richtlinien erzwungen wird, sind unabhängig von der ausgewählten Option zulässig.
Mit dem Berichtstool in der Admin-Konsole können Sie innerhalb Ihres Netzwerks überwachen, für welche Nutzer und auf welchen Geräten Apps installiert wurden und wo Fehler aufgetreten sind.
Informationen zur Einrichtung finden Sie im Hilfeartikel Erzwungene Installation von Android-Apps überwachen.
Hinweis: Der Bericht enthält nur Informationen für verwaltete Nutzer mit verwalteten ChromeOS-Geräten, die Managed Google Play unterstützen.
Wählen Sie aus, ob alle Apps, die ausgeführt wurden, als sich der Nutzer das letzte Mal abgemeldet hat, zu Beginn einer Sitzung gestartet werden sollen.
Wenn die Option Alle Apps und App-Fenster wiederherstellen ausgewählt ist, gilt die Einstellung Beim Start zu ladende Seiten nur, wenn ein Nutzer eine neue Sitzung zum ersten Mal auf einem neuen Gerät startet, oder wenn die Sitzungen nicht permanent sind. Weitere Informationen finden Sie unter Beim Start zu ladende Seiten.
Wählen Sie eine der folgenden Optionen aus:
- Alle Apps und App-Fenster wiederherstellen (Standard): Apps und App-Fenster werden beim Start wiederhergestellt oder nicht wiederhergestellt, je nachdem, welche Option unter Gewünschtes Verhalten auswählen ausgewählt wurde.
- Nur Chrome-Browser wiederherstellen: Nur Browserfenster werden automatisch wiederhergestellt.
Einstellungen | Folge |
---|---|
Alle Apps und App-Fenster wiederherstellen |
Apps und App-Fenster werden immer wiederhergestellt. |
Alle Apps und App-Fenster wiederherstellen + Nutzer jedes Mal fragen |
Der Nutzer wird gefragt, ob er Apps und App-Fenster wiederherstellen möchte. |
Alle Apps und App-Fenster wiederherstellen + Nicht wiederherstellen |
Apps und App-Fenster werden nie wiederhergestellt. |
Nur Chrome-Browser wiederherstellen | Wenn Sie diese Option auswählen, wird der Browser jedes Mal gestartet, wenn sich der Nutzer anmeldet. Dies richtet sich nach der Option, die in der Einstellung „Beim Start zu ladende Seiten“ festgelegt wurde. |
Hiermit können Sie festlegen, ob bei der Wiederherstellung von Android-Apps nach einem Absturz oder Neustart die Erstellung von Geisterfenstern aktiviert werden soll.
Geisterfenster sind eine Vorschau von Android-Apps, die noch geladen werden. Der Nutzer sieht dann, dass die App bald verfügbar sein wird und muss sie nicht manuell suchen und starten.
Auf den ChromeOS-Geräten Ihrer Nutzer sind im Launcher vorinstallierte Kreativitäts-Apps enthalten. Zu diesen Apps gehören Kamera, Canvas, Galerie und Screencast. Mit dieser Einstellung können Sie festlegen, welche Apps in der Ablage auf Geräten angepinnt werden sollen. Nutzer können sie nicht loslösen.
Bei Education-Kunden sind Canvas und Screencast standardmäßig in der Ablage angepinnt. Andernfalls sind keine der im Launcher vorinstallierten Creative-Apps in der Ablage angepinnt.
Weitere Informationen zum Anpinnen von Apps im Launcher finden Sie in der Richtlinie PinnedLauncherApps.
Als Administrator können Sie Apps als Dateiendungs-Handler für einen bestimmten Dateityp zuweisen, z. B. docx oder pdf. Wenn ein Nutzer auf eine Datei doppelt klickt, wird sie über den Dateiendungs-Handler für diesen Dateityp geöffnet. Das Festlegen eines Dateiendungs-Handlers verhindert nicht, dass Nutzer mit der linken Maustaste auf die Datei klicken und sie mit einer anderen App öffnen. Hier konfigurierte Dateiendungs-Handler haben Vorrang vor der Einstellung Cloud-Uploadrichtlinien und allen Dateiendungs-Handlers, die von Nutzern auf dem Gerät konfiguriert wurden.
Damit die App als Dateiendungs-Handler fungieren kann, muss sie erzwungen installiert werden und den Dateityp öffnen können, für den sie konfiguriert ist. Wenn die App nicht erzwungen installiert wird, ist sie mit einem einzelnen Sternchen gekennzeichnet: myApp*. Wenn Google nicht bestätigen kann, dass die App den konfigurierten Dateityp unterstützt, wird sie mit einem doppelten Stern markiert: myApp**. Google prüft derzeit nur Chrome-Apps und progressive Web-Apps (PWAs). Der Dateityp muss im Manifest explizit aufgeführt sein – keine Platzhalter. Bei TXT-Dateien ist das txt. Da die Überprüfungsmöglichkeiten begrenzt sind, erlaubt Google die Konfiguration von Dateiendungs-Handlern, die möglicherweise nicht mit dem angegebenen Dateityp kompatibel sind. Wenn die App nicht mit dem Dateityp kompatibel ist, wird der Standarddatei-Handler vom Gerät ignoriert.
Im Gegensatz zu anderen Richtlinien werden Dateiendungs-Handler für Gruppen und Organisationseinheiten zusammengeführt. Wenn Sie einen CSV-Handler in der Organisationseinheit des Nutzers und einen TXT-Handler in der Gruppe des Nutzers konfigurieren, erhält der Nutzer beide Handler. Wenn die Nutzer in der Gruppe den CSV-Handler nicht von der Organisationseinheit erhalten sollen, rufen Sie die Gruppe auf und erstellen Sie einen CSV-Handler. Sie können den CSV-Handler auf eine andere App festlegen oder die Einstellung aufheben. Wenn Sie in der Gruppe einen anderen CSV-Handler konfigurieren, hat dieser Vorrang vor dem CSV-Handler der Organisationseinheit. Wenn Sie den CSV-Handler aufheben, ist das so, als hätten Sie keinen CSV-Handler konfiguriert. In diesem Fall legt das Gerät seinen eigenen Dateiendungs-Handler fest.
Der Dateiendungs-Handler wird vom Gerät anhand der folgenden Kriterien ausgewählt:
- Cloud-Uploadrichtlinien, wenn „Automatisch“ festgelegt ist und die Datei DOC, DOCX, PPT, PPTX, XLS, XLSM oder XLSX ist
- Benutzerdefinierte Handler für Dateiendungen, falls festgelegt
- Die zuletzt installierte App, die als Dateiendungs-Handler fungieren kann
Gibt nicht zulässige Installationstypen für Erweiterungen an. Wenn Sie Befehlszeile auswählen, kann der Chrome-Browser keine Erweiterungen aus der Befehlszeile laden.
Hiermit wird die Verwendung von Ad-hoc-Signaturen für Anwendungen gesteuert, die bei der Installation einer progressiven Webanwendung (PWA) erstellt werden. So wird sichergestellt, dass jede installierte App eine eindeutige Identität für -Systemkomponenten hat.
Standardmäßig ist Chrome-Standardeinstellung verwenden ausgewählt.
Wenn Sie Keine Ad‑hoc-Codesignaturen für Shims von progressiven Web-Apps verwenden auswählen, hat jede native Anwendung, die bei der Installation von progressiven Webanwendungen erstellt wird, dieselbe Identität. Dies kann die Funktionalität von macOS beeinträchtigen. Wählen Sie diese Option nur aus, wenn Sie eine Endpunkt-Sicherheitslösung verwenden, die Anwendungen mit einer Ad-hoc-Signatur blockiert.
Weitere Informationen
- Apps und Erweiterungen automatisch installieren
- Apps und Erweiterungen zulassen oder blockieren
- Verhindern, dass Webseiten durch Chrome-Erweiterungen geändert werden
- Benutzerdefinierte Chrome-Apps und -Erweiterungen erstellen und veröffentlichen
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