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Planen Sie Ihre Strategie für die Rückkehr ins Büro? Sehen Sie sich im Hilfeartikel Chromebooks für die Telearbeit einrichten an, wie Chrome OS Ihnen helfen kann.

Chrome-Browserverwaltung auf Nutzerebene einrichten

Nutzerprofile im Chrome-Browser verwalten

Für Administratoren, die Chrome-Richtlinien in der Google Admin-Konsole verwalten.

Verfügbar für Google Workspace, den Support für Google Chrome für Unternehmen, das Chrome Enterprise-Upgrade, ChromeOS-Geräte mit einem Chrome Enterprise-Upgrade und Cloud Identity.

Als Chrome Enterprise-Administrator können Sie über die Admin-Konsole Richtlinien erzwingen. Diese gelten, wenn Nutzer sich auf einem Windows-, Mac-, Linux-, Android- oder iOS-Gerät im Chrome-Browser anmelden – nicht nur auf vom Unternehmen verwalteten Geräten. So können Sie die geschäftlichen Apps, Startseiten-Tabs, Designs und andere Einstellungen der Nutzer synchronisieren, wenn sie den Chrome-Browser auf ihren privaten Geräten verwenden.

Voraussetzungen

  • Die Nutzer müssen verwaltete Konten in der Admin-Konsole, z. B. mit Google Workspace-/Chrome Enterprise-Lizenzen, oder Cloud Identity haben.
  • Sie können Richtlinien nur auf Nutzerkonten anwenden, die zu einem Konto mit bestätigter Domain gehören. Wenn Sie ein Konto mit bestätigter E-Mail-Adresse verwenden, müssen Sie Ihre Domain bestätigen, um diese Funktion nutzen zu können.

Einrichtungsschritte

  1. Verwaltung des Chrome-Browsers aktivieren
  2. Nutzeranmeldung in Chrome erzwingen (optional)
  3. Chrome-Richtlinien für Nutzer oder Browser festlegen

Verwaltung des Chrome-Browsers jetzt aktivieren

Nach der Einrichtung

  • Für verwaltete Google-Konten festgelegte Richtlinien werden erzwungen, wenn sich Nutzer mit ihrem Konto auf einem Gerät in Chrome anmelden.
  • Nutzer auf Windows-, Mac- oder Linux-Computern in Unternehmen müssen sich in ihrem verwalteten Konto anmelden, um den Chrome-Browser verwenden zu können.
  • Bei Konflikten zwischen einer Nutzerrichtlinie, die in der Admin-Konsole festgelegt ist, und einer Geräterichtlinie, z. B. bei Verwendung von Windows-Gruppenrichtlinien, hat die Geräterichtlinie Vorrang. Ausführliche Informationen zur Chrome-Richtlinienverwaltung

Google sowie zugehörige Marken und Logos sind Marken von Google LLC. Alle anderen Unternehmens- und Produktnamen sind Marken der jeweiligen Unternehmen.

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