Für Administratoren, die den Chrome-Browser oder ChromeOS-Geräte in einem Unternehmen oder einer Bildungseinrichtung verwalten.
Wie bereits angekündigt, werden Drittanbieter-Cookies in Chrome für 1 % der Chrome-Nutzer zu Testzwecken standardmäßig eingeschränkt. Im 2. Halbjahr 2024 soll diese Änderung dann auf 100 % der Nutzer ausgeweitet werden. Die Ausweitung auf 100 % der Nutzer ist abhängig von jeglichen verbleibenden wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs (Competition and Markets Authority, CMA).
In Chrome wurde vor Kurzem ein Schutz vor Tracking eingeführt, der websiteübergreifendes Tracking einschränkt, indem standardmäßig verhindert wird, dass Websites Drittanbieter-Cookies setzen können. Der Schutz vor Tracking ist ein wichtiger Bestandteil der Privacy Sandbox-Initiative, die websiteübergreifendes Tracking reduzieren, aber gleichzeitig nicht die Funktionalitäten stören soll, die frei verfügbare Inhalte und Dienste im Internet ermöglichen.
Chrome Enterprise-Nutzer
Die meisten Nutzer von Chrome Enterprise sollten automatisch aus der 1 %-Testgruppe ausgeschlossen werden. Wir empfehlen Administratoren jedoch, proaktiv die Richtlinien BlockThirdPartyCookies und CookiesAllowedForUrls zu verwenden. Weiter unten finden Sie weitere Informationen dazu, wie Sie diese Einstellungen konfigurieren können. Dadurch haben Unternehmen und ihre Softwareanbieter Zeit, sich auf die bevorstehenden Einschränkungen für Drittanbieter-Cookies in Chrome vorzubereiten.
Nutzer von Chrome Enterprise haben spezielle, sich vom allgemeinen Websurfen unterscheidende Anforderungen. Wir möchten weiterhin dafür sorgen, dass Enterprise-Administratoren passende Einstellungsmöglichkeiten für Drittanbieter-Cookies in den von ihnen verwalteten Browsern haben.
Von den Enterprise-Richtlinien nicht betroffene Nutzer
Endnutzer, auf die die obigen Richtlinien zu Chrome Enterprise nicht zutreffen, können bei Bedarf mit dem Augensymbol in der Adressleiste vorübergehend Drittanbieter-Cookies für einen Zeitraum von 90 Tagen für eine bestimmte Website wieder aktivieren. Nutzer können auch mit den hier beschriebenen Schritten die Cookies für bestimmte Websites wieder aktivieren.
Testen und Fehler melden
Sie können Ihre Seite oder Ihren Dienst proaktiv testen, um Fehler zu finden. Hier können Sie Fehler melden, die aufgrund der Einstellung von Drittanbieter-Cookies auftreten. Falls Fehler in der Software eines Drittanbieters auftreten, empfehlen wir Ihnen, diesen Drittanbieter auf die Ressourcen zur Einstellung von Drittanbieter-Cookies aufmerksam zu machen. Drittanbieter können sich zu einem Test zur Einstellung anmelden, damit ihre Drittanbieter-Cookies auf Websites weiterhin funktionieren, während sie an robusteren Langzeitlösungen arbeiten.
Richtlinien festlegen
Es gibt zwei wichtige Chrome-Richtlinien für Nutzer oder Browser, mit denen Drittanbieter-Cookies allgemein oder für bestimmte Websites erlaubt oder eingeschränkt werden können.
- BlockThirdPartyCookies: Drittanbieter-Cookies blockieren
- CookiesAllowedForUrls: Cookies Cookies für URL-Muster zulassen
Alle Drittanbieter-Cookies zulassen oder einschränken
Mit der Richtlinie BlockThirdPartyCookies können alle Drittanbieter-Cookies zugelassen oder eingeschränkt werden. Die Richtlinie kann auf einen der folgenden Werte eingestellt werden:
- true: Drittanbieter-Cookies blockieren
- false: Drittanbieter-Cookies zulassen
- nicht festgelegt: Die Chrome-Standardeinstellungen verwenden, aber Nutzern ermöglichen, diese Einstellung zu ändern
Drittanbieter-Cookies von bestimmten URLs zulassen
Mit der Richtlinie CookiesAllowedForURLs können Enterprise-Administratoren angeben, für welche URLs Drittanbieter-Cookies zugelassen werden sollen. Dies ist eine gezieltere Vorgehensweise und die Richtlinie kann auch verwendet werden, nachdem die Richtlinie BlockThirdPartyCookies zum Einschränken aller Drittanbieter-Cookies auf true eingestellt wurde.
Drittanbieter-Cookies auf bestimmten Websites zulassen
Stellen Sie zuerst die Richtlinie BlockThirdPartyCookies auf true ein, um alle Drittanbieter-Cookies einzuschränken. Fügen Sie dann ein kommagetrenntes Paar aus Drittanbieter-URL und Website-URL der obersten Ebene zur Richtlinie CookiesAllowedForUrls hinzu, um bestimmten Websites auf der obersten Ebene zu erlauben, bestimmte Drittanbieter-Cookies zu setzen. Sie können auch alle Drittanbieter-Cookies auf einer bestimmten Website erlauben, indem Sie das Platzhalterzeichen * anstelle der Drittanbieter-URL verwenden.
Um beispielsweise alle Drittanbieter-Dienste auf toplevel.example zuzulassen, fügen Sie *,https://toplevel.example zur Richtlinie CookiesAllowedForUrls hinzu.
Wenn Sie nur Drittanbieter-Cookies, die von thirdparty.example stammen, auf der Website toplevel.example zulassen möchten, dann fügen Sie https://thirdparty.example,https://toplevel.example zur Richtlinie CookiesAllowedForUrls hinzu.
Eigene Websites und Dienste vorbereiten
Wenn Sie Inhaber einer Website oder eines Dienstes sind, sollten Sie Ihr System auf die Einstellung von Drittanbieter-Cookies vorbereiten.
Lesen Sie sich die Hinweise zu den Einschränkungen für Drittanbieter-Cookies in Chrome durch. Sie können auch mit dem Test zur Einstellung von Drittanbieter-Cookies zusätzliche Zeit für die Migration beantragen.