Definieren Sie in den Einstellungen für die Überprüfung Kriterien, die zur Blockierung von Anzeigen anhand der folgenden Aspekte dienen:
- Liste der unerwünschten Domains
- Sensible Kategorien und Labels für digitale Inhalte
- Geografische Ziele
Unerwünschte Domains
Sie können eine vorhandene Liste auswählen oder eine neue erstellen. Diese Liste wird in Campaign Manager 360 immer dann berücksichtigt, wenn eine Impression verfügbar ist. So wird verhindert, dass Ihre Anzeigen auf unerwünschten Domains ausgeliefert werden. Stattdessen erscheinen markenneutrale Anzeigen. Sie können die Listen der unerwünschten Domains nur für Kampagnen ändern, für die Impressionen erfasst wurden. Sie können Second-Level-Subdomains wie blog.example.com einschließen. Subdomains dürfen sich jedoch nicht in derselben Liste wie deren übergeordnete Domain befinden. Wenn Ihre Liste Subdomains enthält und Sie deren übergeordnete Domain hinzufügen, werden die Subdomains gelöscht. Wenn Ihre Liste eine übergeordnete Domain enthält und Sie deren Subdomains hinzufügen möchten, muss die übergeordnete Domain zuerst bearbeitet oder gelöscht werden.
Was sind unerwünschte Domains?Mithilfe der Überprüfung werden die Websites überwacht, auf denen Ihre Anzeigen bereitgestellt werden bzw. bereitgestellt werden sollen. Sie können in der Überprüfung eine Liste mit unerwünschten Domains erstellen, um herauszufinden, ob Ihre Anzeigen auf Websites ausgeliefert werden, die für Ihre Inhalte nicht geeignet sind. In diesem Fall werden Sie benachrichtigt, wenn Ihre Anzeigen auf entsprechenden Domains oder auf Domains präsentiert werden, die nicht Teil der Liste der zulässigen Domains sind.
Mithilfe der Anzeigenblockierung können Sie Kampagnen auch so einrichten, dass keine Anzeigen mehr auf den unerwünschten Domains ausgeliefert werden. Dadurch werden Ihre regulären Anzeigen für alle Websites blockiert, die zu den entsprechenden Domains gehören.
Sensible Kategorien und Labels für digitale Inhalte blockieren
Sie können eine oder mehrere sensible Kategorien auswählen, um die Inhalte anzugeben, bei denen für eine URL keine Anzeige über Campaign Manager 360 ausgeliefert werden soll.
- Nicht jugendfrei
- Hassreden
- Downloads und Dateifreigabe
- Waffen
- Glücksspiel
- Anzügliche Inhalte
- Gewalt
- Profanität
- Drogen
- Alkohol
- Tabak
- Politik
- Religion
- Tragödien
- Verkehrsunfälle
- Sensible soziale Themen
Sie können auch ein oder mehrere Labels für digitale Inhalte auswählen. Beispiele:
- DL-G: für alle Nutzer geeigneter Content
- DL-Y: für Familien geeigneter Content
- DL-PG: für die meisten Nutzer geeigneter Content; die Anwesenheit eines Erwachsenen wird empfohlen.
- DL-T: für Jugendliche und ältere Zuschauer geeigneter Content
- DL-MA: nur für Erwachsene geeigneter Content
- Noch nicht eingestuft: noch keinem Label zugewiesen
Sie können zulässige Domains mit unerwünschten Inhalten kombinieren, um festzulegen, wo Ihre Anzeigen ausgeliefert werden dürfen. Ein Beispiel: Ihre Anzeigen sollen auf einer bestimmten Website mit nicht jugendfreien Inhalten, sagen wir auf beispiel.de, ausgeliefert werden, auf allen anderen Websites mit nicht jugendfreien Inhalten jedoch nicht. In diesem Fall blockieren Sie wie oben erklärt die Kategorie „Nicht jugendfrei“, nehmen beispiel.de aber in die Liste der zulässigen Domains auf.
Standorte blockieren
Wählen Sie aus, an welchen Standorten Anzeigen bereitgestellt werden dürfen. Für alle anderen Standorte werden die Anzeigen blockiert.