Wenn Sie Zielgruppenlisten verwenden, muss in Ihrer Onlinewerbung eine angemessene Beschreibung der Verwendung dieser Zielgruppenlisten angeben werden. Diese Beschreibung muss in die Datenschutzbestimmungen für alle Websites aufgenommen werden, auf denen Anzeigen basierend auf Zielgruppenlisten für Nutzer geschaltet werden oder auf denen Informationen zur Verwendung in Zielgruppenlisten gesammelt werden.
Die Datenschutzbestimmungen sollten folgende Informationen enthalten:
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Drittanbieter, auch Google, verwenden Cookies, um Anzeigen basierend auf früheren Besuche eines Nutzers auf Ihrer Website zu schalten.
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Da die Websites der Werbetreibenden und die gesetzlichen Bestimmungen von Land zu Land unterschiedlich sind, können wir keine konkreten Formulierungen für die Datenschutzbestimmungen empfehlen. Sie können für die Erstellung der Datenschutzerklärung jedoch Ressourcen wie die Network Advertising Initiative (NAI) zurate ziehen.