Benachrichtigung

Der Kundensupport bietet keine Fehlerbehebungsdienste in Ihrer aktuellen Anzeigesprache an. Bevor Sie sich an das Supportteam wenden, müssen Sie Englisch oder eine andere unterstützte Sprache (Spanisch, Portugiesisch oder Japanisch) festlegen.

Einstellungen für das Löschen und Aufbewahren von Daten

Wenn Sie bei Google die eingeschränkte Datenverarbeitung aktivieren (z. B. nachdem ein Nutzer auf einen Link wie „Meine personenbezogenen Daten sollen nicht verkauft werden“ geklickt hat), beschränkt Google die Verwendung bestimmter eindeutiger Kennungen und anderer Daten, die bei der Bereitstellung von Diensten für Sie verarbeitet werden, auf bestimmte Geschäftszwecke.

Neben der eingeschränkten Datenverarbeitung bieten wir außerdem Einstellungen zum Löschen und Aufbewahren von Daten an, um unsere Kunden bei einer datenschutzkonformen Praxis zu unterstützen. Gemäß den Bedingungen unserer Ergänzungen zu den Datenschutzgesetzen von US-Bundesstaaten gelten unsere Pflichten zum Löschen und Aufbewahren von Daten, wenn wir als Dienstanbieter für Sie Daten verarbeiten und die eingeschränkte Datenverarbeitung aktiviert ist. Dies gilt auch rückwirkend.

Hinweis: Aufgrund interner Verfahren für Privacy by Design und Datenminimierung können wir bei Löschanfragen bestimmte Nutzerdaten nicht immer identifizieren. Beispielsweise sind wir in der Regel nicht in der Lage, E-Mail-Adressen pseudonymen Werbe-IDs zuzuordnen. Gemäß der Aufbewahrungsrichtlinie von Google bewahren wir in bestimmten Fällen nach einer Löschanfrage in begrenztem Umfang Daten auf. Das dient beispielsweise zum Schutz vor nicht autorisierten Aktivitäten und Missbrauch und um Abrechnung und Zahlungen in Verbindung mit Anzeigen zu ermöglichen. In einigen Fällen aggregieren wir Daten für ausschließlich interne Zwecke, z. B. um aggregierte Berichte zur Kampagnenleistung zu generieren.

Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrem Rechtsberater zu besprechen, wie Sie am besten für Datenschutzkonformität sorgen können.

Produkte, für die bereits die eingeschränkte Datenverarbeitung gilt

Produkt Mögliche Maßnahmen bei Anfragen zum Löschen von Daten
Kundenabgleich* Wir speichern Datendateien, die Werbetreibende hochladen, nur so lang wie nötig, um Zielgruppen zum Kundenabgleich zu erstellen und die Einhaltung unserer internen Richtlinien zu ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie unter Verwendung von Daten zum Kundenabgleich durch Google. Sobald diese Vorgänge abgeschlossen sind, löschen wir umgehend die Datendateien, die in Google Ads oder über die Google Ads API hochgeladen wurden. Informationen zum Aktualisieren oder Ersetzen bestehender Zielgruppen zum Kundenabgleich finden Sie hier.
Remarketing mit Floodlight-Tags (in Campaign Manager, Display & Video 360 und Search Ads 360)

Werbetreibende legen fest, welche Nutzer in Remarketing-Listen aufgenommen werden. Außerdem können Kunden anpassen, wie lange Nutzer auf einer Remarketing-Liste bleiben:

Conversion-Tracking mit Floodlight-Tags Aufgrund interner Verfahren für Privacy by Design und Datenminimierung können wir bei Löschanfragen bestimmte Floodlight-Nutzerdaten nicht immer identifizieren. Beispielsweise sind wir nicht in der Lage, E-Mail-Adressen pseudonymen Floodlight-IDs zuzuordnen. In einigen Fällen aggregieren wir Daten für ausschließlich interne Zwecke, z. B. um aggregierte Berichte zur Kampagnenleistung zu generieren.
Über Campaign Manager 360 bereitgestellte Listen Werbetreibende können festlegen, wie lange Cookies auf einer bestimmten Zielgruppenliste bleiben. Wenn Sie einen Nutzer aus einer Liste entfernen möchten, fügen Sie einfach eine „1“ neben der entsprechenden Cookie-ID ein. Weitere Informationen finden Sie im Hilfeartikel Bereitgestellte Listen unter „Dateiformat“ > „Datei-Headers“ > „Optional: delete“.
Google Ads-Ladenverkäufe (Uploads) Google löscht nicht übereinstimmende Transaktionsdaten, die der Werbetreibende hochgeladen hat, nach 30 Tagen. Übereinstimmende Daten werden nach 6 Monaten gelöscht, um die Berichterstellung und Prüfungen auf Datenschutzkonformität zu ermöglichen. Falls Sie die Daten vor Ablauf der 6 Monate löschen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Account Manager, von dem Sie weitere Informationen erhalten und der Ihnen die einzelnen Schritte erklären kann. Sie können auch das Supportteam kontaktieren. Klicken Sie hierzu einfach auf das Hilfesymbol in Ihrem Google Ads-Konto.
Google Analytics

In Google Analytics haben wir schon lange Funktionen und Richtlinien zum Datenschutz eingeführt. Im Zusammenhang mit den Datenschutzgesetzen von US-Bundesstaaten sowie deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen und auf Ihre Analytics-Implementierung sind möglicherweise insbesondere folgende Funktionen hilfreich:

  • Datenaufbewahrung: Mit den Einstellungen für die Datenaufbewahrung können Sie festlegen, wie lange Nutzer- und Ereignisdaten auf unseren Servern gespeichert werden.
  • Nutzer: Mit der User Deletion API lassen sich Daten, die mit einzelnen Nutzerkennungen (z. B. Websitebesuchern) verknüpft sind, in Ihren Google Analytics- und/oder Analytics 360-Properties löschen.
  • Properties und Konten: Google Analytics-Nutzer können Daten aus ihren Properties und/oder Konten löschen.
Remarketing: Werbetreibende legen fest, welche Nutzer in Remarketing-Listen aufgenommen werden. Wenn Sie Google Analytics verwenden, können Sie die Werbefunktionen für Nutzer deaktivieren, die angegeben haben, dass sie keine personalisierten Anzeigen sehen möchten. Wie Sie die Werbefunktionen für diese Nutzer deaktivieren (einschließlich Funktionen für Remarketing und Werbeberichte), erfahren Sie im entsprechenden Leitfaden unter Werbefunktionen deaktivieren.

* Ab dem 1. Juli 2023 wird die eingeschränkte Datenverarbeitung in Kalifornien nicht mehr verfügbar sein, wenn sich der Werbetreibende kontextübergreifender verhaltensbezogener Anzeigen bedient (z. B. Kundenabgleich). Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel.

Produkte, für die die eingeschränkte Datenverarbeitung aktiviert werden muss

Produkt Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen an das Löschen von Daten
Remarketing mit Google Ads

Wenn Sie die eingeschränkte Datenverarbeitung aktivieren, können anschließend keine Nutzer in Remarketing-Listen aufgenommen werden. Auch die zugehörigen Funktionen sind dann nicht verfügbar. Weitere Informationen finden Sie unter Datenerhebung für personalisierte Anzeigen deaktivieren.

Vor dem Aktivieren der eingeschränkten Datenverarbeitung ist Google in Bezug auf das Löschen von Daten, die zuvor an Google übertragen wurden, kein Dienstanbieter für unsere Kunden und stellt keine nutzerspezifischen Löschtools bereit. Kunden können Nutzer stattdessen über die Transparenzfunktionen und Steuerelemente von Google in ihrem Google-Konto informieren. Kunden haben die Möglichkeit, für jede Liste einen Zeitraum festzulegen, nach dem Nutzer automatisch aus dieser Liste entfernt werden. Wenn die Listendauer allerdings reduziert und sofort wieder erhöht wird (z. B. von 30 Tagen auf 15 Tage und anschließend wieder auf 30 Tage), werden Nutzer nicht gelöscht. Falls Sie eine Liste mit einer anderen Listendauer erstellen möchten, sollte die ursprüngliche Liste gelöscht und eine neue Liste erstellt werden. Weitere Informationen zur Listenverwaltung Wenn Sie das Google Analytics-Tag für Google Ads-Remarketing verwenden, lesen Sie bitte oben den Abschnitt Google Analytics.
Conversion-Tracking mit Google Ads Aufgrund interner Verfahren für Privacy by Design und Datenminimierung können wir bei Löschanfragen bestimmte Conversion-Daten von Nutzern nicht immer identifizieren. Beispielsweise sind wir nicht in der Lage, E-Mail-Adressen pseudonymen Conversion-IDs zuzuordnen. In einigen Fällen aggregieren wir Daten für ausschließlich interne Zwecke, z. B. um aggregierte Berichte zur Kampagnenleistung zu generieren.

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