Zusatzbedingungen für das Markenprofil für Unternehmen

Zuletzt geändert: 9. April 2026

Mit den Markenprofil-Diensten können Unternehmen ein Profil ihrer Marke auf Google erstellen und verwalten („Markenprofil“).

Um das Markenprofil und zugehörige Dienste und Funktionen („Markenprofil-Dienste“) verwenden zu können, muss ein Unternehmen (1) die Google-Nutzungsbedingungen und (2) die vorliegenden Zusatzbedingungen für das Markenprofil („Zusatzbedingungen für das Markenprofil“) akzeptieren. Zusammengenommen bilden diese beiden Dokumente die „Nutzungsbedingungen“. Die natürliche Person, die im Namen des Unternehmens die Nutzungsbedingungen akzeptiert, muss ein bevollmächtigter Vertreter des im Markenprofil angegebenen Unternehmens sein.

Bitte lesen Sie sich die Nutzungsbedingungen sorgfältig durch. Durch sie wird festgelegt, was Sie von uns bei der Nutzung der Markenprofil-Dienste erwarten können, wie wir die Informationen Ihres Markenprofils lizenzieren und verwenden dürfen und was wir von Ihnen erwarten. In diesen Zusatzbedingungen für das Markenprofil ist „Sie/Ihr“ gleichzusetzen mit dem Unternehmen, das die Markenprofil-Dienste nutzt.

Sollten zwischen diesen Zusatzbedingungen für Markenprofile und den Google-Nutzungsbedingungen Widersprüche bestehen, gelten für die Markenprofil-Dienste die vorliegenden Zusatzbedingungen.

Was wir von Ihnen erwarten

Sie sind für das in Ihrem Markenprofil genannte Rechtssubjekt verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie bei der Nutzung der Markenprofil-Dienste neben den grundlegenden Verhaltensregeln, die in den Google-Nutzungsbedingungen beschrieben sind, auch auf Folgendes achten müssen:

  • Sie müssen beim Betrieb und bei der Bewerbung Ihres Rechtssubjekts alle anwendbaren Gesetze und Best Practices der Branche einhalten. Dazu gehört auch, dass Sie alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen einholen.
  • Damit Ihr Markenprofil in der Google Suche besser sichtbar ist, sollten Sie darauf achten, dass alle Inhalte korrekt, aktuell und vollständig sind.
  • Geben Sie alle erforderlichen Haftungsausschlüsse, Warnungen und Hinweise an. Falls Sie dabei die von Google zur Verfügung gestellten Texte verwenden, müssen Sie prüfen, ob diese für Ihr Rechtssubjekt geeignet sind.
  • Sie müssen die für die Markenprofil-Dienste geltenden Richtlinien für Produkteinträge in Google Shopping („Richtlinien“) einhalten. Informationen zu den Richtlinien für Produkteinträge
Moderation Ihrer Inhalte und anderer Inhalte im Markenprofil

Google ist nicht für Ihr Markenprofil verantwortlich. Sobald Sie ein Profil beanspruchen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir dazu berechtigt, aber nicht verpflichtet sind, die Inhalte zu moderieren, die Sie über die Markenprofil-Dienste zur Verfügung stellen.

Wir möchten, dass die Informationen in Ihrem Markenprofil immer vollständig, relevant und auf dem neuesten Stand sind, damit die auf Google angezeigten Markeninhalte für Sie und unsere Nutzer so hilfreich wie möglich sind. Deshalb behalten wir uns in bestimmten Fällen vor, Ihre Inhalte nicht zu präsentieren, wenn beispielsweise vertrauenswürdige Signale darauf hinweisen, dass sie fehlerhaft sind. Unter Umständen ersetzen wir Ihre Inhalte durch Inhalte aus anderen Quellen, um Nutzern vollständige und aktuelle Informationen zu Ihrem Unternehmen zu bieten. Informationen dazu, woher Google die Informationen für Markenprofile bezieht und wie diese Informationen angezeigt werden.

Ihr Zugriff auf Ihre Inhalte
YSie behalten im hier beschriebenen Umfang den Zugriff auf Ihre Inhalte in den Markenprofil-Diensten. Sie können eine Kopie Ihrer Google-Kontodaten exportieren. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie Informationen dazu, wie Sie Ihr Google-Konto aktualisieren, verwalten, exportieren und löschen können.
Zugriff von Google auf Ihr Konto
Wenn Sie uns die entsprechende Erlaubnis erteilen, können wir auf Ihr Konto zugreifen, um Sie bei der Verwaltung Ihres Markenprofils zu unterstützen.
Datenverarbeitungsbedingungen
Soweit anwendbar, gelten die unter https://privacy.google.com/businesses/gdprcontrollerterms/ aufgeführten Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Google-Produkte („Datenverarbeitungsbedingungen“). Google ändert die Datenverarbeitungsbedingungen nicht, es sei denn, die Änderung wäre gemäß den Datenverarbeitungsbedingungen ausdrücklich zulässig.
Lizenz

Diese Lizenz dient dem in den Google-Nutzungsbedingungen beschriebenen Zweck und deckt die angegebenen allgemeinen Informationen im Markenprofil ab, sofern diese Informationen durch gewerbliche Schutzrechte geschützt sind.

YSie erteilen Google eine unbefristete (d. h. solange diese Informationen durch gewerbliche Schutzrechte geschützt sind), unwiderrufliche, weltweite, gebührenfreie und nicht exklusive Lizenz zur Vervielfältigung, Anpassung, Änderung, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Aufführung, öffentlichen Darstellung, Verbreitung und Erstellung von Bearbeitungen der allgemeinen Informationen im Markenprofil (z. B. Name des Rechtssubjekts, Logo, Links zu sozialen Medien und Website). Wenn Sie anderen Nutzern Zugriff auf Ihr Markenprofil gewähren, räumen Sie diesen Nutzern auch das Recht ein, diese Informationen gemäß den anwendbaren Google-Nutzungsbedingungen zu bearbeiten.

Alle anderen Inhalte, die Sie in Ihrem Markenprofil bereitstellen, z. B. Bilder und Videos, werden gemäß den Google-Nutzungsbedingungen an Google lizenziert.

Weitere Produkte und Dienste
In Ihrem Konto erhalten Sie gegebenenfalls Zugriff auf weitere Produkte und Dienste. Diese können anderen Nutzungsbedingungen und Richtlinien unterliegen, die wir Ihnen gegebenenfalls zur Verfügung stellen.
Fragen oder Beschwerden
Bei Fragen oder Beschwerden in Bezug auf das Markenprofil können Sie die Hilfe nutzen oder sich an uns wenden.
Beilegung von Rechtsstreitigkeiten
Wenn Sie ein geschäftlicher Nutzer mit Sitz in der EU oder im Vereinigten Königreich sind, können Sie auch ein Schlichtungsverfahren beantragen, um Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf diese Nutzungsbedingungen beizulegen. Informationen zu den von uns akzeptierten Schlichtungsstellen sowie eine Anleitung zum Beantragen einer Schlichtung finden Sie hier. Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, beruht die Schlichtung auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, was bedeutet, dass weder Sie noch Google verpflichtet sind, Streitigkeiten auf diesem Wege beizulegen.
Meldung von Problemen an Behörden
Nichts in diesen Nutzungsbedingungen hindert Sie daran, sich wegen Rechtsverstößen an eine zuständige Behörde zu wenden. Sollte dieser Absatz mit einem anderen Teil der Nutzungsbedingungen in Konflikt stehen, ist dieser Absatz maßgeblich.

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