Gesetzesänderungen zur Mehrwertsteuer im Jahr 2015

Seit dem 1. Januar 2015 richtet sich die Mehrwertsteuer für den Verkauf von digitalen Inhalten in der Europäischen Union (EU) nach dem Land des Käufers. Bei Käufen im Google Play Store ist Google für das Festlegen, Verrechnen und Abführen der Mehrwertsteuer verantwortlich, sodass Verlage keine Maßnahmen treffen müssen, um diesen gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen.
 

Auswirkungen auf die Umsatzbeteiligung

Preise ohne Steuern: Wenn Sie für Verkäufe in der EU Preise ohne Steuern angeben, ändert sich Ihre Umsatzbeteiligung nicht, da die Umsatzbeteiligung immer schon auf einer steuerfreien Basis berechnet wurde.

Preise mit Steuern: Wenn Sie für Verkäufe in der EU Preise mit Steuern angeben, ist Ihre Umsatzbeteiligung in der Regel höher, da wir anstelle der 23 %, die wir bisher für den Google-Standort in Irland abzogen, jetzt den örtlichen Steuersatz berücksichtigen.

Benötigen Sie weitere Hilfe?

Mögliche weitere Schritte:

Suche
Suche löschen
Suche schließen
Hauptmenü
7418336144609385740
true
Suchen in der Hilfe
true
true
true
true
true
82437
false
false