Seit dem 1. Januar 2015 richtet sich die Mehrwertsteuer für den Verkauf von digitalen Inhalten in der Europäischen Union (EU) nach dem Land des Käufers. Bei Käufen im Google Play Store ist Google für das Festlegen, Verrechnen und Abführen der Mehrwertsteuer verantwortlich, sodass Verlage keine Maßnahmen treffen müssen, um diesen gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen.
Preise mit Steuern: Wenn Sie für Verkäufe in der EU Preise mit Steuern angeben, ist Ihre Umsatzbeteiligung in der Regel höher, da wir anstelle der 23 %, die wir bisher für den Google-Standort in Irland abzogen, jetzt den örtlichen Steuersatz berücksichtigen.
Auswirkungen auf die Umsatzbeteiligung
Preise ohne Steuern: Wenn Sie für Verkäufe in der EU Preise ohne Steuern angeben, ändert sich Ihre Umsatzbeteiligung nicht, da die Umsatzbeteiligung immer schon auf einer steuerfreien Basis berechnet wurde.Preise mit Steuern: Wenn Sie für Verkäufe in der EU Preise mit Steuern angeben, ist Ihre Umsatzbeteiligung in der Regel höher, da wir anstelle der 23 %, die wir bisher für den Google-Standort in Irland abzogen, jetzt den örtlichen Steuersatz berücksichtigen.