Integration des IAB Europe TCF für Käufer

Google unterstützt das IAB Europe TCF in Ad Manager, AdMob und AdSense. Bei Käufern mit Echtzeitgeboten (Real-Time-Bidding, RTB), einschließlich Authorized Buyers-Nutzern sowie Open Bidding-Partnern und SDK-Bietern, wirkt sich diese Integration auf Folgendes aus: Gebotsanfragen empfangen, Auktionen gewinnen und Antworten auf Anfragen für einen Cookie-Abgleich erhalten.

Wen betrifft das?

Diese Integration wirkt sich auf alle Authorized Buyers-Nutzer sowie Open Bidding-Partner und SDK-Bieter aus. Ob sie sich für das IAB Europe TCF registriert haben, spielt dabei keine Rolle.

Hintergrund

Unsere Interoperabilitätsrichtlinien sollen die Anforderungen gemäß den Richtlinien von Google berücksichtigen, insbesondere die Anforderungen unserer Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU und unserer Richtlinien gegen die Verwendung von Fingerprinting zur Identifizierung, Letzteres z. B. in unseren Anforderungen an die Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter. Die Richtlinien von Google gelten weiterhin und sind in einigen Fällen strenger als die TCF-Richtlinien des IAB Europe.

Bei der Implementierung des IAB Europe TCF sind komplexe Szenarien möglich. Das ist unter anderem von Folgendem abhängig:

  • Art der Registrierung des Anbieters für das IAB Europe TCF
  • Publisher-Einstellungen
  • Nutzereinwilligung

Flexible Registrierung

Wenn sich ein Anbieter für eine flexible Registrierung und „Einwilligung oder berechtigtes Interesse als Rechtsgrundlage: Standardeinwilligung“ oder „Einwilligung oder berechtigtes Interesse als Rechtsgrundlage: Standardmäßiges berechtigtes Interesse“ entscheidet, hat der Publisher bei der Zusammenarbeit mit diesem Anbieter folgende Optionen:

  1. Standard übernehmen
  2. Angeben, dass „Einwilligung“ erforderlich ist
  3. Angeben, dass „Berechtigtes Interesse“ erforderlich ist

Unabhängig davon, wie sich der Anbieter registriert hat und wie der Publisher damit umgeht, verlangt Google von allen Anbietern das Einholen der Einwilligung als einzige Rechtsgrundlage bei Sonderzwecken. Weiter unten wird das ausführlicher erläutert. Dies müssen Sie als Hintergrund beachten, wenn Sie sich den Abschnitt zur Berechtigung für Gebotsantworten durchlesen.

Unbekannte Domains

Google überprüft die Creatives auf Domainebene auf die Zustimmung zu den Richtlinien und auf die Einwilligung. Ohne die Domaininformationen kann Google nicht ermitteln, ob die Einwilligung gegeben wurde. Es ist also möglich, dass Creatives mit unbekannten Domains oder mit Anbietern, die nicht auf der Google-Liste der Anbieter von Anzeigentechnologien stehen, im EWR oder Vereinigten Königreich blockiert werden.

Anbieter von Anzeigentechnologien können sich über die Google-Zertifizierung registrieren und Aktualisierungen anfordern. Außerdem lassen sich so bestehende Registrierungen durch weitere Domains und Subdomains ergänzen.

Integrationsdetails

Bei Publishern, die das IAB Europe TCF integriert haben, wird der TC-String bei allen Anzeigenanfragen gelesen und weitergegeben. Google nimmt den TC-String der Anzeigenanfrage auf und parst ihn, um zu ermitteln, für welche Anwendungsfälle und Partner die nötige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt. Damit Anbieter, die sich für das IAB Europe TCF registrieren, Gebotsanfragen erhalten, Auktionen gewinnen oder einen Cookie-Abgleich nutzen können, müssen sie die Einwilligung der Nutzer einholen oder ein berechtigtes Interesse an den jeweiligen Zwecken haben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unten in den Beschreibungen der einzelnen Anwendungsfälle

Auch Bieter und Anzeigenplattformen – ob für das IAB Europe TCF registriert oder nicht – müssen die Präferenzen der Nutzereinwilligung aus dem TC-String aufnehmen, parsen und richtig umsetzen. Nur so lässt sich eine passende Antwort auf die Gebotsanfragen finden und ermitteln, wann der Cookie-Abgleich verwendet werden soll.

Auswirkungen auf die Berechtigung für Gebotsanfragen

Damit Bieter, die sich für das IAB Europe TCF registriert haben, Anzeigenanfragen erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Sie müssen Ihre ID der Global Vendor List des IAB über dieses Formular an uns senden, nachdem Sie sich für das IAB Europe TCF registriert haben.

Personalisierte Anfragen

Käufertyp Kriterien (alle Kriterien in einem Szenario müssen erfüllt sein)
Authorized Buyers, Open Bidding-Netzwerke, SDK-Bieter
  1. Registriert für die Zwecke 1, 3 und 4 mit „Einwilligung“ als Rechtsgrundlage
  2. Nutzer erteilte Einwilligung für Zwecke 1, 3 und 4
Open Bidding-Anzeigenplattformen
  1. Registriert für Zweck 1 mit „Einwilligung“ als Rechtsgrundlage
  2. Registriert für Zwecke 3 und 4 mit „Einwilligung“ oder „Nicht verwendet“ 
  3. Nutzer erteilte Einwilligung für Zweck 1 (und Zweck 3 und 4, falls sich die Anzeigenplattform mit „Einwilligung“ als Rechtsgrundlage registriert hat)

 

Anfragen für nicht personalisierte Anzeigen

Käufertyp Kriterien (alle Kriterien in einem Szenario müssen erfüllt sein)

Authorized Buyers, Open Bidding-Netzwerke, SDK-Bieter

  1. Registriert für Zweck 1 mit „Einwilligung“ als Rechtsgrundlage
  2. Registriert für Zweck 2 mit „Einwilligung“ oder „Berechtigtes Interesse“ als Rechtsgrundlage
  3. Nutzer erteilte Einwilligung für Zweck 1 und Einwilligung oder berechtigtes Interesse für Zweck 2
Open Bidding-Anzeigenplattformen
  1. Registriert für Zweck 1 mit „Einwilligung“ als Rechtsgrundlage
  2. Registriert für Zweck 2 mit „Einwilligung“, „Berechtigtes Interesse“ oder „Nicht verwendet“ als Rechtsgrundlage
  3. Nutzer erteilte Einwilligung für Zweck 1 (und Einwilligung oder berechtigtes Interesse für Zweck 2, wenn sich die Anzeigenplattform mit „Einwilligung“ oder „Berechtigtes Interesse“ registriert hat)

Eingeschränkte Anfragen

Käufertyp Kriterien (alle Kriterien in einem Szenario müssen erfüllt sein)

Authorized Buyers, Open Bidding-Netzwerke, SDK-Bieter

  1. Registriert für Zweck 2 mit „Einwilligung“ oder „Berechtigtes Interesse“ als Rechtsgrundlage
  2. Nutzer erteilte Einwilligung oder berechtigtes Interesse für Zweck 2
Open Bidding-Anzeigenplattformen
  1. Registriert für Zweck 2 mit „Einwilligung“, „Berechtigtes Interesse“ oder „Nicht verwendet“ als Rechtsgrundlage
  2. Nutzer erteilte Einwilligung oder berechtigtes Interesse für Zweck 2, wenn sich die Anzeigenplattform mit „Einwilligung“ oder „Berechtigtes Interesse“ registriert hat 
  3. Für den Käufer gibt es mindestens eine gültige Rechtsgrundlage, wenn sich die Anzeigenplattform mit „Nicht verwendet“ als Rechtsgrundlage registriert hat

 

Neben den oben aufgeführten Kriterien erhält ein Käufer auch dann keine Gebotsanfragen, wenn Folgendes zutrifft:

Käufertyp Bedingung
Authorized Buyers-Nutzer, Open Bidding-Netzwerke und ‑Anzeigenplattformen, SDK-Bieter
  1. Registriert für Sonderfunktion 2 (Gerätemerkmale aktiv zu Identifizierungszwecken scannen) UND Nutzer erteilte Einwilligung für Sonderfunktion 2 (siehe Hinweis unten*)

1 Weitere Informationen zu den Zwecken finden Sie im englischsprachigen Artikel IAB Europe Transparency & Consent Framework Policies.

* Hinweis: Wenn sich der Käufer für Sonderfunktion 2 registriert und der Nutzer keine Einwilligung für Sonderfunktion 2 erteilt hat, kann der Käufer trotzdem eine Gebotsanfrage erhalten. Dabei wird vorausgesetzt, dass alle anderen Bedingungen für diese Berechtigung erfüllt sein müssen. Grundlage hierfür ist, dass das aktive Fingerprinting, das gemäß unseren Richtlinien untersagt ist, durch den TC-String nicht autorisiert wird. Eine Ausnahme bildet Sonderzweck 1 – Sicherheit gewährleisten, Betrug verhindern und Fehler beheben.

Auswirkungen auf die in der Gebotsantwort zurückgegebenen Creatives und Anbieterpixel

  • In Ad Manager wird der TC-String aus der Gebotsanfrage nur an die Bieter weitergeleitet, die die oben genannten Kriterien erfüllen.
  • Bei der Ermittlung, welche Anbieter die personenbezogenen Daten eines Nutzers verarbeiten dürfen, müssen Käufer die Entscheidung des Nutzers respektieren, die im TC-String ersichtlich wird. Außerdem müssen sowohl die anwendbaren Google-Richtlinien als auch die TCF-Richtlinie eingehalten werden. Das gilt auch, wenn der Käufer auswählt, welche Creatives er in die Antwort aufnimmt. 
  • Der TC-String muss auf Open Bidding-Anzeigenplattformen an die infrage kommenden Bieter weitergeleitet werden. Außerdem muss hier sichergestellt werden, dass die von diesen Bietern zurückgegebenen Creatives keine Anbieter enthalten, die sich nicht an die Google-Richtlinien und die Integrationsanweisungen für das IAB Europe TCF halten.

Wir möchten Bieter dabei unterstützen, die Präferenzen der Nutzereinwilligung umzusetzen. Deshalb fügen wir folgende Felder in die Gebotsanfragen ein, mit denen der TC-String des IAB übertragen werden kann:

  • User.ext.consent für OpenRTB gemäß IAB-Standard (weitere Informationen unten) 
  • AdSlot.ConsentedProvidersSettings.tcf_consent_string für das Google- oder AdX-Protokoll

Ob die DSGVO gilt, wird von uns auch weiterhin mit den bereits bekannten Feldern angegeben.

Damit ein Creative für die Auslieferung infrage kommt, müssen alle Anbieter mindestens eine Rechtsgrundlage im TC-String haben.

Hinweis: Wenn sich der Anbieter für Gerätemerkmale aktiv zu Identifizierungszwecken scannen (Sonderfunktion 2) regstriert hat, kommen seine Creatives nur für die Auslieferung infrage, wenn der Nutzer  Sonderfunktion 2 nicht aktiviert hat.

Auswirkungen auf die Berechtigung für den Cookie-Abgleich

Google unterstützt sowohl in eingehenden als auch in ausgehenden Anfragen zur Cookie-Synchronisierung die Parameter &gdpr und &gdpr_consent, um die Einwilligungsinformationen des TCF weiterzugeben. Diese Parameter sind optional.

Enthält eine Anfrage zum Cookie-Abgleich die Parameter &gdpr und &gdpr_consent, synchronisiert Google die Cookies mit der Anfrage des Drittanbieters. Dazu müssen alle folgenden Kriterien erfüllt sein: 

  • Google hat die Nutzereinwilligung für Folgendes:
    • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen (Zweck 1)
    • Personalisiertes Anzeigenprofil erstellen (Zweck 3) 
    • Personalisierte Anzeigen auswählen (Zweck 4)
  • Google hat berechtigtes Interesse an Folgendem:
    • Grundlegende Anzeigen auswählen (Zweck 2)
    • Anzeigenleistung messen (Zweck 7)
    • Produkte entwickeln und verbessern (Zweck 10)
  • Der Anbieter muss sich unter „Einwilligung“ für Zweck 1 registrieren UND der Nutzer muss dem Anbieter seine Einwilligung erteilt haben.
  • Bei den Zwecken 3 und 4 muss der Anbieter die Nutzereinwilligung für Zweck 3 oder 4 eingeholt haben. Wenn sich Anbieter unter „Nicht verwendet“ für die Zwecke 3 und 4 registrieren, müssen sie für diese Zwecke keine Einwilligung einholen.

Zusätzlich zu den oben genannten Kriterien muss der Nutzer dem Anbieter die Einwilligung zum aktiven Scannen der Gerätemerkmale zu Identifizierungszwecken (Sonderfunktion 2) erteilt haben. Der Anbieter muss sich außerdem für Sonderfunktion 2 registriert haben.

Wie wird der TC-String übergeben?

In der Gebotsanfrage

  • OpenRTB: Das Gebotsanfragefeld User.ext.consent enthält den TC-String. Das Feld Regs.ext.gdpr wird weiterhin gefüllt, damit ersichtlich ist, ob die DSGVO für die Anfrage gilt.
  • Google-Protokoll: Hier steht der TC-String im Feld AdSlot.ConsentedProvidersSettings.tcf_consent_string. Das Feld regs_gdpr wird weiterhin gefüllt, damit ersichtlich ist, ob die DSGVO für die Anfrage gilt.

In der URL für den Cookie-Abgleich

Wenn Sie die Suche nach Cookie-Übereinstimmungen nutzen möchten, können Sie die Parameter &gdpr und &gdpr_consent in die jeweilige Anfrage (wenn Sie die Suche initiieren) oder Antwort (wenn Google das tut) einfügen und den TC-String für &gdpr_consent angeben.   

Google parst den String und ermittelt so, ob der Nutzer die nötige Einwilligung erteilt hat. Die Antwort wird dann entsprechend angepasst.

Modus für zusätzliche Einwilligung

Google hat eine technische Spezifikation (den Modus für zusätzliche Einwilligung) definiert, die von Anbietern, die noch nicht in der Global Vendor List (GVL) des IAB Europe registriert sind, neben dem IAB Europe Transparency & Consent Framework (TCF) genutzt werden kann. Dank der Spezifikation können Publisher, CMPs sowie Partner – neben der Implementierung des TCF – weitere Einwilligungen für Unternehmen einholen und übernehmen, die bisher noch nicht für die GVL des IAB Europe registriert, aber auf der Liste der Anzeigentechnologie-Anbieter von Google zu finden sind.

Wenn ein Publisher das TCF implementiert hat und die Nutzereinwilligung für zusätzliche Anbieter einholen möchte, die nicht in der GVL des IAB für das TCF registriert sind, geschieht Folgendes:

  • Der TC-String wird wie oben beschrieben gesendet.
  • Die IDs der zusätzlichen Anbieter, die nicht für das TCF registriert sind, werden in einer Erweiterung des TCF mit den bestehenden Feldern übermittelt: 
    • User.ext.ConsentedProvidersSettings.consented_providers bei OpenRTB  AdSlot.ConsentedProvidersSettings.consented_providers beim Google- oder AdX-Protokoll 
  • Das Feld „consented_providers“ enthält nur die zusätzlichen Anbieter, die sich nicht für das TCF registriert haben, sowie die TCF-konformen Anzeigentechnologie-Anbieter aus dem TC-String, falls vorhanden.

Hinweis: Google überträgt die Anbieter, für die die Einwilligung erteilt wurde, in den folgenden zwei Fällen mit dem Feld „consented_providers“:

  1. Bei Publishern, die das TCF nicht implementieren, kommt weiterhin die bisherige DSGVO-Lösung zum Einsatz. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Artikel Werbetreibende bei der Einhaltung der DSGVO unterstützen.
  2. Bei Publishern, die das TCF implementiert und die Einwilligung für zusätzliche Anbieter eingeholt haben, die sich nicht für das TCF registriert haben. Eine Beschreibung hierzu finden Sie oben im Abschnitt „Modus für zusätzliche Einwilligung“.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Technische Google-Spezifikation „Zusätzliche Einwilligung“

War das hilfreich?

Wie können wir die Seite verbessern?

Benötigen Sie weitere Hilfe?

Mögliche weitere Schritte:

Suche
Suche löschen
Suche schließen
Hauptmenü
15629698152333449948
true
Suchen in der Hilfe
true
true
true
true
true
71030
false
false