Klick-URLs in Ad Exchange-Anzeigen angeben

Tipps und Best Practices für Klick-URLs

Gemäß den Authorized Buyers-Richtlinien müssen Käufer für Creatives, die über die Benutzeroberfläche oder über Echtzeitgebote (Real-Time-Bidding, RTB) gebucht wurden, Klick-URLs deklarieren.*

Creatives über die Benutzeroberfläche ausliefern

Nur von Drittanbietern bereitgestellte Creatives verwenden

In Authorized Buyers können keine statischen Bilder mehr gehostet werden, die über die Benutzeroberfläche hochgeladen wurden. Verwenden Sie für alle Creatives von Drittanbietern bereitgestellte Anzeigen.

Creatives über die Echtzeitgebotsfunktion ausliefern

In Gebotsantworten müssen die korrekten Klick-URLs deklariert werden. Die festgelegten Landingpages müssen voll funktionsfähig sein und von AdsBot gecrawlt werden können. Möglicherweise muss die folgende Zeile in die Datei "robots.txt" eingefügt werden, damit die Landingpage gecrawlt werden kann:

User-agent: AdsBot-Google

Disallow:

Über diesen Crawler wird nur überprüft, ob Landingpages den Werberichtlinien entsprechen.

In einer RTB-Gebotsantwort muss jedes HTML-Snippet als einzelnes, einmaliges Creative dargestellt werden. Dabei ist die jeweilige Klick-URL zu deklarieren. Die Klick-URL wird mit der zugehörigen Anzeige verglichen. Damit keine ähnlichen Creatives abgelehnt werden, sollte das HTML-Snippet noch mindestens vier Tage nach der Impression gerendert werden.

Klick-URL bei dynamischen Creatives deklarieren

Bei dynamischen Anzeigen werden verschiedene Bild- und Textelemente in Echtzeit kombiniert, um anhand der Targeting- und Nutzerparameter das überzeugendste Angebot für einen bestimmten Nutzer zusammenzustellen. So erstellte Creatives können entsprechende dynamische Klick-URLs enthalten, um die relative Effektivität der einzelnen Varianten zu analysieren. Sie können auch mehrere Klick-URLs haben, die je nach Nutzerinteraktion zu verschiedenen Landingpages führen.

In Authorized Buyers muss bei jedem Creative eine Klick-URL deklariert werden, damit bestimmte Funktionen möglich sind (z. B. das Blockieren von Werbetreibenden und Kategorien von Werbetreibenden) und eine angemessene Qualität der Landingpage gewährleistet werden kann (z. B. durch Überprüfung auf unangemessenen Content). Bei dynamischen Creatives ist es nicht immer möglich, alle Klick-URLs zu deklarieren. Daher müssen Käufer in Authorized Buyers für alle dynamischen Creatives denselben Hauptwerbetreibenden verwenden und seine Landingpage angeben.

Beispiel 1: Der Werbetreibende "booksforsaletoday.com" verwendet ein dynamisches Creative, mit dem in Abhängigkeit von der Tageszeit unterschiedliche Bücher angeboten werden. Jedes Mal, wenn ein anderes Buch präsentiert wird, ändert sich auch die zugehörige Landingpage. Über das Creative für Buch 1 gelangen Nutzer auf die Seite "booksforsaletoday.com/buch" und über das für Buch 2 auf "booksforsaletoday.com/buch2". In diesem Fall darf das Creative über Authorized Buyers ausgeliefert werden. Die angegebene URL muss lauten: "booksforsaletoday.com".

Beispiel 2: Ein Werbetreibender hat zwei verschiedene Onlineunternehmen: eine Dating-Website und eine News-Website. Diese werden unabhängig voneinander mit den Domains "ourdatingsite.com" und "ournewssite.com" betrieben. Er möchte ein dynamisches Creative erstellen, das je nach Tageszeit zwischen diesen beiden Angeboten wechselt. Dynamische Anzeigen in dieser Form sind nicht zulässig. Stattdessen muss der Werbetreibende zwei verschiedene Anzeigen bereitstellen und über die Benutzeroberfläche als separate Anzeigen ausrichten oder er muss die Echtzeitgebotsfunktion verwenden und die Anzeige bereitstellen, die ausgeliefert werden soll.

Beispiel 3: Ein Werbetreibender schaltet eine Anzeige mit mehreren Schaltflächen für soziale Netzwerke zum Teilen bestimmter Inhalte: Facebook, Pinterest und Twitter. Jede dieser Schaltflächen – mit ihrer entsprechenden URL – zählt als Klick-URL und muss angegeben werden. Von diesen Domains können Ressourcen nicht direkt geladen werden. Sie sind einfache Links, auf die Nutzer klicken müssen.

Ziel-URLs müssen zwischen 12 und 2.048 Zeichen lang sein und dürfen keine numerische IP-Adresse enthalten.

Wenn die Top-Level-Domain (TLD) der "click_through_url" in der Gebotsantwort und der Klick-URL in der REST API übereinstimmt, wird durch die unterschiedlichen Pfade unter der TLD kein neues Creative erstellt.

 

Gründe dafür, dass Ihre Landingpage nicht von Google gecrawlt werden kann

  • Seite nicht gefunden (Fehler 404): Diese Fehlermeldung ist zu sehen, wenn Sie eine falsche URL angegeben haben.
  • Ungültige URL: Ihre URL enthält ungültige Zeichen oder hat nicht das Format eines gültigen Links.
  • Authentifizierung der Seite erforderlich: Die URL ist durch ein Authentifizierungsprotokoll geschützt.
  • Hostname kann nicht aufgelöst werden: Wir konnten den Hostnamen Ihres Servers nicht in eine IP-Adresse auflösen.
  • Private IP: Ihre Website wird hinter einer Firewall oder einem Router gehostet.
  • Zeitüberschreitung beim Lesen der Seite: Der Server hat zu lange gebraucht, um die Seite zurückzugeben.
  • Standortblockierung: Die Landingpage wird für einige Standorte serverseitig blockiert.
  • Zu viele Weiterleitungen: Landingpages dürfen nicht mehr als neun Weiterleitungen enthalten. Bitten Sie den Webmaster, die Zahl der Weiterleitungen zu reduzieren. Weitere Informationen zur Webweiterleitung
  • Seiteninhalt: Die Landingpage enthält eine Suchmaschine, die beim Laden der Seite keine Ergebnisse zurückgibt. Wenn auf der Landingpage eine Websitesuche gestartet wird, muss über die Suchmaschine auf der Website ein Ergebnis ausgegeben werden. Andernfalls wird die Seite vom Crawler möglicherweise als ungültig eingestuft. Wenden Sie sich an den Webmaster der Website, damit einige standardmäßige Suchergebnisse statt einer Fehlerseite oder einer Meldung wie „Keine Ergebnisse“ zurückgegeben werden.
  • URL-Syntax: Die Landingpage-URL enthält ein Pfundzeichen (£). In Authorized Buyers können keine URLs mit diesem Zeichen verarbeitet werden. Entfernen Sie das Pfundzeichen aus der URL oder verwenden Sie eine andere Landingpage.

Best Practices

  • Für die Landingpage ist eine gültige URL erforderlich.

  • Die Landingpage muss online sein.

  • Die Landingpage darf nicht hinter einer Anmeldung, einer Firewall oder einem Router versteckt sein.

  • Auf der Landingpage muss eine robots.txt-Datei verwendet werden, in der das Crawling durch den Googlebot und den Google AdsBot zugelassen wird.

  • Auf der Landingpage dürfen nicht nur Bilder platziert sein, sie muss auch Text enthalten.

Suchen Sie die Seite über eine Suchmaschine, um zu prüfen, ob sie gecrawlt werden kann. Prüfen Sie dann, ob Sie eine robots.txt-Datei verwenden, und entfernen Sie alle Zeilen, die das Crawling durch den Googlebot und den Google AdsBot verhindern. Robots.txt-Spezifikationen

* Wenn Sie eine Klick-URL für Websites angeben, auf denen optional eine Anmeldung erforderlich ist, muss die Landingpage öffentlich und ohne Anmeldung zugänglich sein.

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