Sie sollten die Einstellungen unbedingt zu Google Analytics 4 migrieren. Andernfalls treten bei Ihrer Universal Analytics-Property ab dem 1. Juli 2023 und bei Analytics 360-Properties ab dem 1. Juli 2024 Datenverluste auf. Weitere Informationen

Nutzereinwilligung verwalten

Dieser Artikel richtet sich an Inhaber von Websites oder Apps, die ein Cookie-Einwilligungsbanner, ein Einwilligungs-Widget oder eine andere Lösung zur Einwilligungsverwaltung verwenden. 

Sie erfahren, in welchen Fällen Sie die Nutzereinwilligung für Analytics auf Ihrer Website oder in Ihrer App verwalten müssen und wie Sie dabei vorgehen.

Nutzereinwilligung verwalten – Gründe

Auf Websites und in Apps, für die Google Analytics verwendet wird, werden Daten zum Verhalten von Websitebesuchern und App-Nutzern erhoben und gespeichert. Nutzer erwarten immer mehr Kontrolle darüber, welche Daten sie online teilen. Google bietet Ihnen Tools, mit denen Sie die Wünsche Ihrer Nutzer respektieren können.

In vielen Ländern und Regionen gibt es Gesetze, die verlangen, dass für Websites und Apps die Einwilligung der Nutzer eingeholt wird, bevor ihre Daten gespeichert werden dürfen. Diese Gesetze variieren je nach Rechtsprechung und können sich im Laufe der Zeit ändern. Sie müssen sich selbst mit den Gesetzen vertraut machen, die Sie betreffen, und Lösungen zur Einwilligungsverwaltung auf Ihrer Website oder in Ihrer App implementieren, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen. 

Bei Websites werden zum Speichern von Informationen Cookies verwendet, in Apps stattdessen App-Kennungen. Viele Nutzer bezeichnen jedoch alle gespeicherten Informationen als Cookies. Daher ist es möglich, dass Sie den umgangssprachlichen Begriff Cookie-Einwilligung sehen, wenn es darum geht, die Einwilligung der Nutzer für Websites und Apps einzuholen. Ebenso wird häufig der Begriff Cookie-Banner generell für Lösungen zur Einwilligungsverwaltung verwendet.

Einwilligung verwalten

Für die Verwaltung der Nutzereinwilligung ist Folgendes erforderlich:

  1. Einwilligungsstatus der Nutzer einholen (d. h. abfragen, ob der Nutzer damit einverstanden ist oder nicht, dass Daten zu seinem Verhalten gespeichert werden)
  2. Google über den Einwilligungsstatus des Nutzers informieren
  3. Dafür sorgen, dass Google-Tags, mit denen Cookies gespeichert oder gelesen werden, der jeweiligen Entscheidung des Nutzers entsprechen.

Einwilligung einholen

Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Nutzereinwilligung für Ihre Website oder App einzuholen. Sie können dazu ein Einwilligungsbanner oder eine andere benutzerdefinierte Lösung zur Nutzereinwilligung implementieren oder eine Plattform zur Einwilligungsverwaltung (Consent Management Platform, CMP) verwenden.  

Einwilligungsstatus senden

Anschließend müssen Sie Google die Auswahl oder den Einwilligungsstatus der Nutzer mitteilen. Viele CMPs senden von sich aus den Einwilligungsstatus an Google. Wenn Sie eine benutzerdefinierte Einwilligungslösung verwenden, müssen Sie eine Methode zum Senden des Einwilligungsstatus an Google implementieren.

So können Sie den Einwilligungsstatus an Google senden:

Jede dieser Möglichkeiten kann auf verschiedene Arten implementiert werden.

Dafür sorgen, dass für Tags der Einwilligungsstatus berücksichtigt wird

Wenn Sie den Einwilligungsstatus an Google senden, wird das Verhalten der Tags von Google gemäß der Auswahl der Nutzer angepasst. Der Mechanismus und die Einbindung hängen davon ab, ob Ihre Einwilligungslösung den Einwilligungsmodus oder TCF verwendet, um den Einwilligungsstatus zu senden. Bei beiden Optionen kann für Google-Tags die Nutzerauswahl berücksichtigt werden, die Sie an Google senden.

Framework zum Verwalten der Einwilligung auswählen

Der Google-Einwilligungsmodus und das IAB Transparency & Consent Framework sind zwei separate Frameworks, mit denen Sie Einwilligungssignale senden können. 

Einwilligungsmodus

Mit dem Einwilligungsmodus können Kunden, die unsere Analysedienste nutzen, für jede ihrer Speicherungsoptionen einen standardmäßigen Einwilligungsstatus festlegen. Im Einwilligungsmodus wird dafür gesorgt, dass die Einwilligungsvorgaben der Websitebesucher oder App-Nutzer während der gesamten Interaktion mit der Website bzw. App angewendet bleiben.

Bei Websites sorgt der Einwilligungsmodus dafür, dass bei Tags mit Einwilligungsprüfungen das Speicherverhalten angepasst wird. Wenn ein Nutzer die Einwilligung verweigert, werden über Tags Pings an den Google-Server gesendet, statt Cookies zu speichern (siehe diesen Hilfeartikel). So gehen nicht alle Informationen über Besucher verloren, die nicht einwilligen. Mit Pings können Daten in Google Analytics 4-Properties geschätzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Geschätzte Conversions und Verhaltensmodellierung für den Einwilligungsmodus.

Informationen zum Aktivieren des Einwilligungsmodus finden Sie unter Einwilligungsmodus auf Websites und in Apps.

Transparency & Consent Framework (TCF) von IAB Europe

Das Transparency & Consent Framework (TCF) von IAB Europe bietet eine alternative Möglichkeit, den Einwilligungsstatus einzuholen und die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben zu überwachen. Wird über die benutzerdefinierte Implementierung oder die CMP eines Kunden die Einwilligung auf Basis des TCF eingeholt, wird der Einwilligungsstatus als spezieller TCF-String an Google übergeben. Vom allgemeinen Google-Tag und von Tag Manager kann dieser String gelesen und das Messverhalten für Tags mit Einwilligungsprüfungen festgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie unter IAB Transparency and Consent Framework v2 und Google Analytics. Kunden, die Version 2.0 des TCF verwenden, aber noch nicht in der Global Vendor List (GVL) von IAB Europe registriert sind, bieten wir den Modus für zusätzliche Einwilligung gemäß unserer entsprechenden technischen Spezifikation.

Wenn Ihre Nutzer die Einwilligung mit einer Lösung ablehnen, für die TCF verwendet wird, können für GA4-Properties keine Daten geschätzt werden, um die fehlenden Informationen zu ergänzen. 

Weitere Datenschutzeinstellungen für Kunden

Unabhängig davon, wie Sie die Nutzereinwilligung verwalten, können Sie auch Folgendes beeinflussen:

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