Authorized Buyers-Richtlinien und deren Durchsetzung

Nach dem aktuellen Stopp der Auslieferung von Google Ads-Anzeigen in Russland werden wir nun auch Authorized Buyers- und Open Bidding-Nutzer mit Sitz in Russland sperren.
Aufgrund des Kriegs in der Ukraine pausieren wir Anzeigen mit Inhalten, die den Krieg ausnutzen, leugnen oder billigen.
Aufgrund des anhaltenden Kriegs in der Ukraine wird die Auslieferung von Google Anzeigen für Nutzer in Russland vorübergehend ausgesetzt.
Aufgrund eines anhaltenden sensiblen Ereignisses (dem Krieg in der Ukraine) pausieren wir mit sofortiger Wirkung Anzeigen für staatlich finanzierte und von staatlich finanzierten Medien der Russischen Föderation.

In diesem Leitfaden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Rahmenbedingungen der Authorized Buyers-Richtliniendurchsetzung. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen wirken sich in keiner Weise auf die eigentlichen Richtlinien aus. Die Authorized Buyers-Richtlinien können auch über den Link „Programmrichtlinien” in der Fußzeile der Programmwebsite aufgerufen werden.

Automatische Creative-Überprüfung

Wir behalten uns bei Authorized Buyers das Recht vor, automatische Creative-Überprüfungen durchzuführen, um eine hohe Anzeigenqualität auf der Plattform zu gewährleisten. Das hat zwar keine Änderungen an den Authorized Buyers-Richtlinien zur Folge, aber wir pausieren Creatives, die nicht unseren Richtlinien entsprechen, bis sie korrigiert wurden. Häufige Probleme sind: nicht funktionierende Ziel-URLs, Flash-Cookies, unformatierte IP-Adressen, fehlende oder nicht funktionsfähige Klick-Makros, ungültige Viertanbieteraufrufe, fehlende oder ungültige Landingpages, unsachgemäße Verwendung der Creative-IDs von Kunden, nicht zertifizierte Anbieter und überhöhte Downloadvolumen von Creatives.

Mit einem Klick auf den jeweiligen Link rufen Sie die Details zu den einzelnen Richtlinien auf. Sie können auch alles maximieren und Strg + F bzw. Befehlstaste ⌘ + F bei Mac drücken, um auf dieser Seite nach Begriffen zu suchen.

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Inhalt und Creatives

Wir behalten uns bei Authorized Buyers das Recht vor, Anzeigen abzulehnen, die gegen die in den Google Ads-Werberichtlinien beschriebenen Inhalts- und Creative-Richtlinien verstoßen. Bei bestimmten Verstößen können Konten auch komplett gesperrt werden. Falls Sie Fragen zu den Verstößen haben, wenden Sie sich einfach an Ihr Account-Management-Team.

Beispiele:

  • Länge der Animation
  • Animierte Anzeigen müssen nach 30 Sekunden statisch werden.
  • Creatives:
    • Creatives dürfen ein anfängliches Ladevolumen von 150 KB nicht überschreiten. Bei Video-Creatives bedeutet das, dass nahezu 15 bis 20 % des gesamten Ladevolumens für den ersten Frame über den Ad-Server bereitgestellt werden. Bei Display-Creatives bezieht sich das auf den Zeitraum, in dem das Bild oder Banner eingeblendet wird, bis alle Creative-Assets auf der Webseite geladen wurden.
    • Der gesamte Download darf maximal 5 MB groß sein. Das umfasst das vollständige Laden der Webseite oder das Laden und Einblenden aller Creative-Assets. 
  • Maximale Framerate
  • Alle Creatives müssen in einem neuen Fenster geöffnet werden. Das Zielfenster für die Klick-URL muss auf „_blank“ gesetzt sein, damit durch den Klick ein neues Fenster geöffnet wird. Die Zielanweisung muss deklariert sein.
  • Trafficking-Fehler, zum Beispiel wenn die Ziel-URL, an die der Nutzer weitergeleitet wird, http://www.gooooogle.com lautet oder zu einer geparkten Domain führt
  • Leere Anzeigen sind nicht zulässig und dürfen nicht dargestellt werden.
  • Click-to-Call-Anzeigen – derzeit nicht unterstützt

Weitere Informationen finden Sie in den vollständigen Richtlinien zum Anzeigeninhalt in den Werberichtlinien von Google Ads sowie im Hilfeartikel Anforderungen für die Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter.

Sollte eine Anzeige aus diesen Gründen abgelehnt werden, muss der Kunde die zur Einhaltung der Richtlinien erforderlichen Änderungen vornehmen und die Anzeigen danach nochmals zur Überprüfung einreichen.

Neben den oben genannten Richtlinien gilt bei Authorized Buyers außerdem eine Richtlinie über Jugendfreien Status:

Google weist allen Anzeigen einen Familienstatus zu, damit sie nur für geeignete Nutzer ausgeliefert werden. Für Produkte, die als nicht jugendfrei eingestuft werden, dürfen derzeit keine Anzeigen in Authorized Buyers ausgeliefert werden.

Wir werden diese Einstufung weiterhin prüfen und behalten uns das Recht vor, diese Richtlinie für Authorized Buyers zu ändern.

Daten und Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter

Die Richtlinie zu Daten und der Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter enthält die folgenden Bestimmungen.

Angabe von Drittanbieter- und Viertanbieteraufrufen
Aufrufe von Dritt- und Viertanbietern müssen angegeben werden, beispielsweise:
  • Weiterleitungen oder Server-zu-Server-Callouts
  • Weiterleitungen oder Callouts zu jeglichen Technologien, beispielsweise Ad-Server, Rich Media-Server, Tracking-Technologien oder Überprüfungstechnologien

Ausnahmen:

  • Die Technologie wird von einem einzelnen Käufer in Authorized Buyers ausschließlich zur eigenen Nutzung eingesetzt und ist nicht an Drittanbieter lizenziert.
  • Die Technologie stammt von einem zugelassenen Technologieanbieter.

Fünftanbieteraufrufe sind nicht gestattet. Über Authorized Buyers dürfen keine Anzeigen ausgeliefert werden, bei denen der Ad-Server eines Drittanbieters aufgerufen wird, der einen weiteren Ad-Server eines Drittanbieters aufruft (Viertanbieteraufruf), der wiederum einen weiteren Ad-Server eines Drittanbieters aufruft (Fünftanbieteraufruf).

Richtlinie zu Drittanbieter- und Viertanbieteraufrufen

In den Anforderungen für die Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter finden Sie unter „Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter“ eine vollständige Liste aller Richtlinienanforderungen.

Datenerhebung

Sie dürfen Cookies, Web-Beacons und andere Tracking-Mechanismen für die Erhebung anonymer Zugriffsdaten verwenden, um beispielsweise Berichte zur aggregierten Reichweite und Auslieferungshäufigkeit sowie zu Conversions zu generieren, sofern Sie für diesen Zweck mit einem zertifizierten Drittanbieter zusammenarbeiten. Das Erheben von Daten auf Impressionsebene mithilfe von Cookies oder anderen Mechanismen zu Retargeting-Zwecken, zur Einteilung in Interessenkategorien, zur Personalisierung oder zur Syndikation für Dritte ist auf Inventar im Google Displaynetzwerk verboten, sofern der Publisher keine Berechtigung erteilt. Diese Einschränkung gilt nicht für Daten auf Klick- oder Conversion-Ebene.

Tracking-Mechanismen wie Cookies und Web-Beacons dürfen jedoch nur dann zum Erheben personenidentifizierbarer Informationen (unabhängig vom Zweck) oder des genauen Nutzerstandorts (Behavioural Targeting) eingesetzt werden, wenn der Nutzer ausdrücklich und wissentlich zugestimmt hat. Im Kontext dieses Dokuments gelten IP-Adressen nicht als personenidentifizierbare Daten oder genaue Informationen zum Nutzerstandort.

Es ist Ihnen untersagt, auf Domains, die Google gehören oder von Google betrieben werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf DoubleClick-Domains), ein Cookie einzusetzen oder ein gesetztes Cookie zu ändern bzw. zu löschen. Außerdem dürfen Sie keine Dritten bei derartigen Aktionen unterstützen oder Dritten solche Aktionen wissentlich gestatten.

Sie müssen an einer markanten Stelle eine Datenschutzerklärung platzieren und dem Nutzer die Möglichkeit bieten, die Datenerhebung durch Tracking-Mechanismen wie Cookies und Web-Beacons dauerhaft zu deaktivieren.

Sie sehen eine Liste der für die Datenerhebung zugelassenen Technologieanbieter, wenn Sie nach einem Anbietertyp für Datenrecherche suchen.


Beispiel

Eine Anzeige, die von einem Käufer für einen Werbetreibenden bereitgestellt wird, enthält eine Tracking-URL, über die Nutzerdaten zur Verwendung für spätere Kampagnen erhoben werden. Wenn Sie beispielsweise das Pixel unten verwenden, muss der Anbieter „collectuserdata.net” folgendermaßen in der Anzeige deklariert werden:

http://collectuserdata.net?name=barry&time=1200&bannerseen=12345

Ist der Anbieter nicht in der Liste der deklarierbaren Anbieter zu finden, ist er entweder in der Liste der zugelassenen Technologieanbieter aufgeführt oder er darf unter keinen Umständen verwendet werden.

Flash-Cookies und sonstige LSOs

Flash-Cookies und sonstige LSO-Technologien (Locally Shared Object) sind in Authorized Buyers nicht zulässig.

Flash-Cookies und lokaler Speicher

Flash-Cookies zählen ebenso wie Browserhilfsobjekte und die localStorage-Funktion von HTML5 zu den LSO-Technologien für verhaltensbezogene Werbung, Anzeigenauslieferung, Berichterstellung und websiteübergreifende Werbung.

Beispiel

Es wird ein Flash-Banner ausgeliefert, das Daten in eine LSO-Datei schreibt. Mithilfe des Banners werden Daten über die vom Nutzer besuchte Seite und die im Banner angezeigten Produkte erhoben sowie eine Sicherungskopie der Web-Cookie-Daten des Nutzers erstellt. LSOs können vom Nutzer nicht problemlos und transparent blockiert werden. Außerdem verstößt es gegen die Google-Richtlinien, Ad Serving-Daten aus einer Anzeigenimpression zu erheben.

Informationen hierzu finden Sie im Hilfeartikel Anforderungen für die Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter unter „Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter“.

Malware

Malware wird in keinem Google-Produkt akzeptiert, auch nicht in Authorized Buyers. Alle direkt in Authorized Buyers hochgeladenen Creatives sowie Weiterleitungen von Drittanbietern werden mit Google-eigenen Systemen auf Malware und Viren geprüft.

Verstöße gegen die Richtlinie für Malware werden in keinem Google-Produkt akzeptiert, auch nicht in Authorized Buyers. Alle in den Dienst hochgeladenen Anzeigen und Weiterleitungen von Drittanbietern werden von Google überprüft. Weitere Informationen finden Sie im Hilfeartikel Malware im Anzeigencontent verhindern.

Aufgrund der Verbindung zwischen Authorized Buyers und Drittanbietern besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein Käufer in Authorized Buyers entweder in seinem System oder durch ein Callout von seinem System einen Richtlinienverstoß begeht oder Malware bzw. Viren in Authorized Buyers einschleust. Käufer, die vorsätzlich die Richtlinie verletzen oder aktiv Malware bzw. Viren direkt in Authorized Buyers hochladen, werden sofort und dauerhaft von der Nutzung ausgeschlossen. Bei externen Aufrufen versucht Google, solche Aktivitäten aufzudecken und die betreffende Anzeige oder das jeweilige Callout zu sperren. Wird ein Richtlinienverstoß entdeckt, ergreift Google gegenüber dem Käufer die im Abschnitt zur Durchsetzung beschriebenen Maßnahmen.

Klick-Makros

Käufer, die Anzeigen von Drittanbietern ausliefern, müssen in ihren Tags ein Klick-Makro von Google verwenden. Damit werden Klicks an Google zurückgemeldet und anschließend an die Publisher weitergegeben. Klick-Makros werden auch eingesetzt, um das Inventar vor ungültigen Klicks und Impressionen zu schützen. Alle zertifizierten Anbieter und Tags wurden auf Unterstützung des Klick-Makros von Google getestet.

Weitere Informationen zu unterstützten Makros

Verantwortungsbewusstes Anzeigen-Tracking
Käufer sollten in Zusammenarbeit mit ihren Werbepartnern das Tracking durch Dritt- und Viertanbieter so weit reduzieren, dass zwar die Kampagnenziele erreicht werden, die Nutzerfreundlichkeit jedoch nicht beeinträchtigt wird. Beispielsweise sollte ein Creative maximal 100 Viertanbieteraufrufe enthalten, da sich andernfalls die Latenz erhöht und die Nutzerfreundlichkeit verschlechtert.

Partner bei der Einhaltung der Datenschutzgesetze von US-Bundesstaaten unterstützen

Bei Google steht der Nutzer immer im Mittelpunkt. Dazu gehört auch, dass wir keine personenbezogenen Daten verkaufen und Nutzern über Mein Anzeigen-Center, Mein Konto und diverse andere Funktionen Transparenz und Kontrolle rund um die Werbung bieten, die sie sehen. Gemäß unserer Richtlinie für personalisierte Anzeigen verwenden wir zur Personalisierung von Werbung niemals vertrauliche Informationen, z. B. zu Gesundheit, ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung. Wir engagieren uns außerdem in Initiativen wie der Coalition for Better Ads, der Google News Initiative und ads.txt, um ein funktionierendes und nachhaltiges Werbeumfeld zu schaffen.

Wir bei Google setzen uns für Datenschutzgesetze zur Sicherheit der Nutzer ein. Im Mai 2018 haben wir mehrere Neuerungen eingeführt, um Werbetreibende und Publisher bei der Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im EWR und im Vereinigten Königreich zu unterstützen.

Seit 2019 bieten wir eine eingeschränkte Datenverarbeitung an, um Werbetreibende, Publisher und Partner bei der Einhaltung des kalifornischen Gesetzes zum Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern (California Consumer Privacy Act, CCPA) zu unterstützen. Ab Januar 2023 wird die eingeschränkte Datenverarbeitung erweitert, um Kunden und Partner bei der Einhaltung der neuen Datenschutzgesetze der US-Bundesstaaten zu unterstützen.

Eingeschränkte Datenverarbeitung

Bei Authorized Buyers und Open Bidding unterliegen die Anfragen der eingeschränkten Datenverarbeitung. Käufer und Bieter müssen aber keine Änderungen vornehmen, damit das umgesetzt wird.

Die Online- und aktualisierten Plattformverträge von Kunden wurden über die Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Messdienste um die Hinweise zur eingeschränkten Datenverarbeitung erweitert. Sie traten am 1. Januar 2020 in Kraft. Sie brauchen diese Hinweise also nicht selbst in Ihren Vertrag einzufügen.

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