Gebotsschätzung für obere Positionen – Definition

Hierbei handelt es sich um den Gebotsbetrag, der investiert werden muss, damit eine Anzeige voraussichtlich auf der ersten Suchergebnisseite an erster Position erscheint.

  • Die Schätzung gibt den ungefähren Betrag für ein Cost-per-Click-Gebot (CPC-Gebot) an, mit dem die Anzeige auf der ersten Suchergebnisseite auf den oberen Positionen geschaltet wird, sofern die Suchanfrage genau mit dem Keyword übereinstimmt. Die Anzeige kann selbstverständlich auch geschaltet werden, wenn Ihr festgelegter Gebotsbeitrag nicht dem Schätzwert entspricht. Die Chancen, im oberen Bereich auf der ersten Suchergebnisseite zu erscheinen, sind jedoch geringer.
  • Die Schätzung hängt von dem Qualitätsfaktor des Keywords und der aktuellen Werbung von Mitbewerbern ab. Eine sehr hohe Gebotsschätzung für obere Positionen kann auf einen schlechten Qualitätsfaktor des Keywords hinweisen. Nehmen Sie in diesem Fall entsprechende Korrekturen vor.
  • Die Gebotsschätzungen für obere Positionen finden Sie auf der Seite „Keywords“ in der Spalte „Gesch. Gebot für obere Positionen“.
  • Die Gebotsschätzung ist keine Garantie für die gewünschte Anzeigenposition. Auch wenn Ihr Gebot mit der Gebotsschätzung für obere Positionen übereinstimmt, erscheint die Anzeige nicht zwangsläufig auf der ersten Suchergebnisseite.

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