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Im März 2020 wird die Richtlinie "Andere eingeschränkt zulässige Unternehmen" aktualisiert. Ab diesem Zeitpunkt sind auch Anzeigen für Telefonverzeichnis-, Anrufweiterleitungs- und Anrufaufzeichnungsdienste nicht mehr zulässig. Nutzer rufen solche Dienste unter anderem an, um eine Telefonnummer oder die Adresse von einem Unternehmen zu erhalten oder um sich an einen anderen Dienst weiterleiten zu lassen. Anzeigen für Onlineverzeichnisdienste oder Software zur Anrufaufzeichnung sind von der Richtlinie nicht betroffen.
Ursprünglich veröffentlicht im September 2019. Aktualisiert im Dezember 2019