Aktualisierung der Richtlinie zu politischen Inhalten (Juli 2019)

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Im August 2019 treten die folgenden Änderungen an der Richtlinie zu politischen Inhalten in Kraft:

  • Wahlwerbung in der Europäischen Union (EU) umfasst nun alle Anzeigen, in denen für eine politische Partei oder einen aktuellen Amtsträger oder Kandidaten für eine nationale, bundesstaatliche oder Präsidentschaftswahl in einem EU-Mitgliedsstaat geworben wird.
  • Alle Werbetreibenden, die Wahlwerbung in der EU schalten, müssen von Google überprüft werden. Werbetreibende können bereits vor der Richtlinienaktualisierung eine Überprüfung beantragen. Informationen zu den Voraussetzungen für die Überprüfung

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