Zertifizierung und Offenlegungen bei Werbung zum Thema Abtreibung

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Wenn Sie in den Vereinigten Staaten, im Vereinigten Königreich oder in Irland Anzeigen bei Suchanfragen schalten möchten, die sich auf die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen beziehen, müssen Sie zertifiziert sein – entweder als Werbetreibender, der Abtreibungen anbietet, oder als einer, der keine Abtreibungen anbietet. Ohne diese Zertifizierung dürfen Sie keine derartigen Anzeigen schalten.

Voraussetzungen für die Zertifizierung als Werbetreibender, der Abtreibungen anbietet

Sie gelten als Anbieter von Abtreibungen vor Ort, wenn Sie Schwangerschaftsabbrüche in Ihren eigenen Räumlichkeiten anbieten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krankenhäuser, Kliniken (sowohl nicht spezialisierte Kliniken als auch Abtreibungskliniken) und Arztpraxen, in denen Abtreibungen durchgeführt oder Abtreibungspillen ausgegeben werden.

Nur für Werbetreibende in den Vereinigten Staaten: Als zertifizierte Versandapotheken gelten Anbieter von Mitteln zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch oder von Abtreibungspillen, die nicht in den eigenen Räumlichkeiten ausgegeben werden. Dazu gehören beispielsweise Anbieter, die Abtreibungspillen nach einer telemedizinischen Beratung per Post versenden dürfen. Für diese Option müssen Sie von Google zertifiziert sein. Es gelten die Anforderungen an Dienstleistungen im Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gemäß unserer Richtlinie Gesundheit und Medizin. Sie können die Zertifizierung hier beantragen.

Voraussetzungen für die Zertifizierung als Werbetreibender, der keine Abtreibungen anbietet

Als Werbetreibender, der keine Abtreibungen anbietet, gilt, wer keine Schwangerschaftsabbrüche in den eigenen Räumlichkeiten durchführt. Hierzu gehören zum Beispiel Organisationen, die Schwangerschaftstests, Ultraschalluntersuchungen, Abtreibungsberatung, allgemeine Informationen zum Thema Abtreibung oder Überweisungen für Abtreibungen anbieten oder andere Leistungen für Schwangere erbringen, aber keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Im Sinne der Zertifizierung zum Schalten von Werbung mit Bezug zu Abtreibung und der Richtlinienanforderungen bezüglich Offenlegung können auch Werbetreibende einbezogen sein, die nicht für Dienstleistungen in Zusammenhang mit Abtreibungen werben, sondern beispielsweise für Bücher zu Abtreibung oder für bestimmte Standpunkte zu diesem Thema.

Je nachdem, welche Zertifizierung Sie haben, wird in den Anzeigen für Ihre Abtreibungsprodukte oder ‑dienstleistungen automatisch eine der folgenden Offenlegungen eingeblendet: „Provides abortions“ (Bietet Abtreibungen an) oder „Does not provide abortions“ (Bietet keine Abtreibungen an). Diese Offenlegungen sind in allen Suchanzeigenformaten zu sehen. Sie tragen dazu bei, in den Anzeigen allgemeine Informationen transparent zu machen, anhand derer die Nutzer entscheiden können, welche Werbung zum Thema Abtreibung für sie relevant ist.

Bei Google sind für Anzeigen mit Bezug auf Abtreibungen noch andere Einschränkungen zu beachten. Weitere Informationen

Zertifizierung beantragen

Wenn Sie Anzeigen bei Suchanfragen schalten möchten, die sich auf die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen beziehen, müssen Sie eine Zertifizierung beantragen.

Bei der Beantragung geben Sie an, ob Ihre Organisation Abtreibungen anbietet oder nicht. Sobald der Antrag eingereicht ist, wird ihre Organisation überprüft, um die im Antrag gemachten Angaben zu bestätigen. Anschließend werden Sie als Werbetreibender, der Abtreibungen anbietet bzw. keine Abtreibungen anbietet, zertifiziert und über Ihren Zertifizierungsstatus informiert. Danach können Sie sofort Anzeigen bei Suchanfragen schalten, die sich auf die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen beziehen. Die entsprechende Offenlegung in der Anzeige wird automatisch eingeblendet.

Die Zertifizierung kann entzogen werden, wenn Ihr Konto die Richtlinienanforderungen nicht mehr erfüllt. Außerdem ist es nicht gestattet, Informationen über die beworbene Organisation und ihre Produkte oder Dienstleistungen zu verbergen oder unrichtig darzustellen. Dies kann zur Sperrung des Kontos führen.

Weitere Informationen dazu, was bei Richtlinienverstößen geschieht

Einspruch einlegen

Wenn Sie die beantragte Zertifizierung aus irgendeinem Grund nicht erhalten, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dabei können Sie zusätzliche Unterlagen oder Informationen einreichen, mit denen sich der von Ihnen beantragte Zertifizierungsstatus bestätigen lässt.

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