Im Dezember nimmt Google folgende Änderungen an der Seite Anforderungen an Nur-Anrufanzeigen vor:
- Dienstanbieter müssen in Nur-Anrufanzeigen den tatsächlichen Namen ihres Unternehmens verwenden. Der Name muss eindeutig auf das beworbene Unternehmen verweisen und eine klare Unterscheidung von ähnlichen Unternehmen ermöglichen. Beispielsweise sind in Nur-Anrufanzeigen von Dienstanbietern allgemeine oder standortbezogene Bezeichnungen wie "Installateurbetrieb Musterstadt" oder "Taxi Musterstadt" nicht zulässig, wenn der tatsächliche Unternehmensname anders lautet.
- Bei der Beantwortung der Anrufe von Nutzern, die auf die Nur-Anrufanzeige geklickt haben, muss der Werbetreibende zu Beginn des Gesprächs den Unternehmensnamen nennen, der in dieser Anzeige angegeben ist.
Veröffentlicht im November 2018