Aktualisierung der Richtlinie zu Nur-Anrufanzeigen (November 2018)

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Im Dezember nimmt Google folgende Änderungen an der Seite Anforderungen an Nur-Anrufanzeigen vor: 

  • Dienstanbieter müssen in Nur-Anrufanzeigen den tatsächlichen Namen ihres Unternehmens verwenden. Der Name muss eindeutig auf das beworbene Unternehmen verweisen und eine klare Unterscheidung von ähnlichen Unternehmen ermöglichen. Beispielsweise sind in Nur-Anrufanzeigen von Dienstanbietern allgemeine oder standortbezogene Bezeichnungen wie "Installateurbetrieb Musterstadt" oder "Taxi Musterstadt" nicht zulässig, wenn der tatsächliche Unternehmensname anders lautet.
  • Bei der Beantwortung der Anrufe von Nutzern, die auf die Nur-Anrufanzeige geklickt haben, muss der Werbetreibende zu Beginn des Gesprächs den Unternehmensnamen nennen, der in dieser Anzeige angegeben ist.

Veröffentlicht im November 2018

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