Aktualisierung der Richtlinie zum Verkauf von Veranstaltungstickets (November 2018)

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Es ist nicht beabsichtigt, dass durch die Übersetzung der Inhalt unserer Richtlinien verändert wird. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Ab November 2018 ändert sich die Richtlinie für Andere eingeschränkt zulässige Unternehmen. Der Abschnitt über den Weiterverkauf von Veranstaltungstickets wird wie folgt aktualisiert: 
  • Werbetreibende werden nicht mehr als Hybridanbieter zertifiziert. Bisher galt als Hybridanbieter, wer zu einem beliebigen Zeitpunkt auf seiner Website Tickets des primären Markts für alle Veranstaltungen angeboten hat. Ab November 2018 wird dieses Verfahren vereinfacht. Werbetreibende, die Tickets auf Ihrer Website weiterverkaufen, gelten ab dann nicht mehr als Hybridanbieter, sondern als Reseller.
  • Sollte zwischen einem Werbetreibenden und einer mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe eine rechtlich bindende Vereinbarung bestehen, die besagt, dass der Werbetreibende sich als offizieller Reseller der genannten Gruppe benennen darf, so ist es ihm erlaubt, im Anzeigentext das Wort "offiziell" zu verwenden. Dies gilt selbstverständlich nur, solange er insgesamt die von Google erlaubte Terminologie benutzt. Auch muss er die nötigen Unterlagen zum Nachweis einreichen. Dies ist eine Betafunktion, die Google ausgeweitet hat. Sie stand bisher nur Werbetreibenden der US-Profiliga zur Verfügung. 

Die Seite Andere eingeschränkt zulässige Unternehmen und der Artikel Zertifizierung für Wiederverkäufer von Veranstaltungstickets werden bei Inkrafttreten der Richtlinie aktualisiert.

(Veröffentlicht im Oktober 2018)

War das hilfreich?

Wie können wir die Seite verbessern?
true
Suche
Suche löschen
Suche schließen
Google-Apps
Hauptmenü