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- Werbetreibende werden nicht mehr als Hybridanbieter zertifiziert. Bisher galt als Hybridanbieter, wer zu einem beliebigen Zeitpunkt auf seiner Website Tickets des primären Markts für alle Veranstaltungen angeboten hat. Ab November 2018 wird dieses Verfahren vereinfacht. Werbetreibende, die Tickets auf Ihrer Website weiterverkaufen, gelten ab dann nicht mehr als Hybridanbieter, sondern als Reseller.
- Sollte zwischen einem Werbetreibenden und einer mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe eine rechtlich bindende Vereinbarung bestehen, die besagt, dass der Werbetreibende sich als offizieller Reseller der genannten Gruppe benennen darf, so ist es ihm erlaubt, im Anzeigentext das Wort "offiziell" zu verwenden. Dies gilt selbstverständlich nur, solange er insgesamt die von Google erlaubte Terminologie benutzt. Auch muss er die nötigen Unterlagen zum Nachweis einreichen. Dies ist eine Betafunktion, die Google ausgeweitet hat. Sie stand bisher nur Werbetreibenden der US-Profiliga zur Verfügung.
Die Seite Andere eingeschränkt zulässige Unternehmen und der Artikel Zertifizierung für Wiederverkäufer von Veranstaltungstickets werden bei Inkrafttreten der Richtlinie aktualisiert.
(Veröffentlicht im Oktober 2018)