Aktualisierung der Richtlinie "Andere eingeschränkt zulässige Unternehmen" (Oktober 2018)

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Wie kürzlich angekündigt, ändert Google die Richtlinie Andere eingeschränkt zulässige Unternehmen. Durch Drittanbieter geleisteter technischer Support für Verbraucherhardware- und Verbrauchersoftwareprodukte und entsprechende Dienstleistungen darf dann nicht mehr beworben werden. 

Beispiele für Dienstleistungen, deren Bewerbung gemäß dieser Richtlinie nicht zulässig ist, sind technischer Fern-, Online- und Offlinesupport wie etwa Fehlerbehebung, Konto- und Passwortsupport oder Softwareeinrichtung durch Drittanbieter.


(Veröffentlicht im September 2018)

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